Protokoll:

 

Frau Wamboldt gibt anhand einer Präsentation einen Überblick über den Verfahrensstand zur Aufstellung eines neuen Bebauungsplans, um ein repowering des bestehenden Windparks umsetzen zu können. Die Präsentation liegt der Niederschrift an.

Frau Wamboldt macht deutlich, dass die Ausweisung des „Windparks Bullenmeersbäke“ auf eine Potenzialstudie aus den 90er Jahren aufbaut. Der derzeitig gültige Bebauungsplan umfasst nicht den gesamten Bereich, der aus dem Flächennutzungsplan für Windenergie zur Verfügung stehen würde, weil seinerzeit eine Anlage nachträglich gesetzt wurde, ohne hierfür einen Bebauungsplan aufzustellen. Die Genehmigung erfolgte aus den Festsetzungen des Flächennutzungsplans heraus. Deshalb soll jetzt der gültige Bebauungsplan nicht geändert, sondern ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden, der den gesamten im Flächennutzungsplan zur Verfügung stehenden Bereich abdecken soll. Er überlagert den bisherigen Bebauungsplan in seiner Ausdehnung komplett.

Es stehen zwei Typen von Windenergieanlagen zur Auswahl. Die Investoren haben sich noch nicht abschließend für einen Anlagentyp entschieden.

Die Stellung der Anlagen im Bebauungsplan wird durch äußere Restriktionen, wie die Richtstrecke der Radaranlage Brockzetel oder die dort verlaufende Nordwestölleitung und einen parallel dazu verlaufenden Lichtwellenleiter beeinflusst. Zudem sollen die aus dem Bebauungsplan Nr. 66 heraus entwickelten Kompensationsflächen nicht beeinträchtigt werden.

Auf Nachfrage des Ausschussvorsitzenden Huger wiederholt Frau Wamboldt, dass die Frage des Anlagentyps noch offen ist. Weiter erläutert sie auf Anfrage des Beigeordneten Meyer, dass beide Unternehmen ihren Standort in Deutschland haben. Die Fa. GE ist in Molbergen bei Osnabrück und die Fa. Nordex in Hamburg ansässig.

Ratsmitglied Schimmelpenning erkundigt sich, ob die abzubauenden Anlagen recycelt werden. Dazu kann Frau Wamboldt mitteilen, dass in der Baugenehmigung zur Errichtung der Anlagen bereits die Verpflichtung für den Rückbau aufgenommen worden sind. Eine ungehinderte landwirtschaftliche Nutzung muss nach dem Abbau der Anlagen möglich sein. Bürgermeister Lauxtermann ergänzt, dass für den Abbau der Windenergieanlagen bei der Genehmigung Sicherheitsleistungen beim Landkreis Friesland zu hinterlegen waren.

Ratsvorsitzender Pauluschke spricht sich dafür aus, entsprechende Regelungen auch in einen Städtebaulichen Vertrag aufzunehmen. Der Abschluss dieser Verträge mit entsprechenden Regelungen muss Voraussetzung für den Beschluss des Bebauungsplans sein.

Ratsmitglied Eilers berichtet, dass Vorgaben zum Rückbau der Anlage auch in den Nutzungsverträgen mit den Eigentümern enthalten sind.

 

Der Umwelt- und Planungsausschuss nimmt die Ausführungen zur Aufstellung des Bebauungsplans zur Kenntnis.