Sitzung: 12.09.2019 Umwelt- und Planungsausschuss
Protokoll:
Frau Wamboldt gibt anhand einer Präsentation einen Überblick über den
Verfahrensstand zur Aufstellung eines neuen Bebauungsplans, um ein repowering
des bestehenden Windparks umsetzen zu können. Die Präsentation liegt der
Niederschrift an.
Frau Wamboldt macht deutlich, dass die Ausweisung des „Windparks
Bullenmeersbäke“ auf eine Potenzialstudie aus den 90er Jahren aufbaut. Der
derzeitig gültige Bebauungsplan umfasst nicht den gesamten Bereich, der aus dem
Flächennutzungsplan für Windenergie zur Verfügung stehen würde, weil seinerzeit
eine Anlage nachträglich gesetzt wurde, ohne hierfür einen Bebauungsplan
aufzustellen. Die Genehmigung erfolgte aus den Festsetzungen des
Flächennutzungsplans heraus. Deshalb soll jetzt der gültige Bebauungsplan nicht
geändert, sondern ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden, der den gesamten
im Flächennutzungsplan zur Verfügung stehenden Bereich abdecken soll. Er
überlagert den bisherigen Bebauungsplan in seiner Ausdehnung komplett.
Es stehen zwei Typen von Windenergieanlagen zur Auswahl. Die Investoren
haben sich noch nicht abschließend für einen Anlagentyp entschieden.
Die Stellung der Anlagen im Bebauungsplan wird durch äußere
Restriktionen, wie die Richtstrecke der Radaranlage Brockzetel oder die dort
verlaufende Nordwestölleitung und einen parallel dazu verlaufenden
Lichtwellenleiter beeinflusst. Zudem sollen die aus dem Bebauungsplan Nr. 66
heraus entwickelten Kompensationsflächen nicht beeinträchtigt werden.
Auf Nachfrage des Ausschussvorsitzenden Huger wiederholt Frau Wamboldt,
dass die Frage des Anlagentyps noch offen ist. Weiter erläutert sie auf Anfrage
des Beigeordneten Meyer, dass beide Unternehmen ihren Standort in Deutschland
haben. Die Fa. GE ist in Molbergen bei Osnabrück und die Fa. Nordex in Hamburg
ansässig.
Ratsmitglied Schimmelpenning erkundigt sich, ob die abzubauenden Anlagen
recycelt werden. Dazu kann Frau Wamboldt mitteilen, dass in der Baugenehmigung
zur Errichtung der Anlagen bereits die Verpflichtung für den Rückbau
aufgenommen worden sind. Eine ungehinderte landwirtschaftliche Nutzung muss
nach dem Abbau der Anlagen möglich sein. Bürgermeister Lauxtermann ergänzt,
dass für den Abbau der Windenergieanlagen bei der Genehmigung
Sicherheitsleistungen beim Landkreis Friesland zu hinterlegen waren.
Ratsvorsitzender Pauluschke spricht sich dafür aus, entsprechende
Regelungen auch in einen Städtebaulichen Vertrag aufzunehmen. Der Abschluss
dieser Verträge mit entsprechenden Regelungen muss Voraussetzung für den
Beschluss des Bebauungsplans sein.
Ratsmitglied Eilers berichtet, dass Vorgaben zum Rückbau der Anlage auch
in den Nutzungsverträgen mit den Eigentümern enthalten sind.
Der Umwelt- und Planungsausschuss nimmt die Ausführungen zur Aufstellung
des Bebauungsplans zur Kenntnis.