Sitzung: 19.11.2019 Umwelt- und Planungsausschuss
Protokoll:
Den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 126 „Wohnpark Achterweg“ stellt Frau
Erhorn anhand einer Präsentation vor. Die Präsentation liegt der Niederschrift
an.
Der Bebauungsplan ist auf die Architekturplanung des Büros Kapels
Architekten abgestimmt. Die Inhalte wurden in einzelnen Bereichen, wie z.B. der
Einführung einer Mindestbauhöhe entlang der Jakob-Borchers-Straße von 9 m, der
Verpflichtung, Vorgartenbereiche unversiegelt anzulegen und der
Längenbeschränkung einzelner Baukörper auf 26 m, ergänzt.
Sie erläutert auf Anfrage des stellvertretenden Bürgermeisters Gburreck,
dass die Baulinie in einem Abstand von 5 m parallel der Jakob-Borchers-Straße
verläuft und damit ca. 3 – 3,5 m weiter zurück liegt, als die jetzige Halle.
Ratsmitglied Janssen fragt an, ob die Gebäudehöhe auch für Bauten gilt,
die in Richtung der vorhandenen Bebauung am Achterweg entstehen sollen. Dazu
erklärt Frau Erhorn, dass auch dort die maximale Gebäudehöhe auf 11 m
festgesetzt wurde. Allerdings ist im rückwärtigen Bereich keine Mindesthöhe
festgesetzt, so dass grundsätzlich auch niedrigere Gebäude möglich wären. Die
Feststellung des Ratsvorsitzenden Pauluschke, dass die Festsetzung der
Geschossigkeit in Verbindung mit der maximalen Bauhöhe die Errichtung von
zweigeschossigen Gebäuden mit Staffelgeschoss zulässt, bestätigt Frau Erhorn.
Ratsmitglied Janssen verweist auf die Zunahme des KFZ-Verkehrs auch im
Bereich Achterweg. Herr Matschke vom Arch.Büro Kapels, als Zuschauer anwesend,
erläutert, dass 50 – 60 Wohneinheiten vorgesehen sind. Der damit verbundene
KFZ-Verkehr stellt technisch keine Probleme dar. Er ergänzt auf Nachfrage des
Ausschussvorsitzenden Huger, dass die größeren Gebäude 8 Wohneinheiten umfassen
werden. Die Anzahl der Stellplätze beträgt in Mehrparteienhäusern 1,5 pro
Wohnung, so dass 12 Stellplätze parziell vor den Häusern ausgewiesen werden.
Insgesamt werden ca. 90 Stellplätze benötigt.
Ratsmitglied Janssen vertritt die Auffassung, dass nicht der gesamte
Verkehr aus dem Neubaugebiet über den Achterweg in Richtung
Jakob-Borchers-Straße fließen wird, sondern Verkehrsteilnehmer wegen möglicher
Staubildungen an der Einmündung den Weg durch den Achterweg und die
angrenzenden Wohngebiete suchen werden. Ausschussvorsitzender Huger weist
jedoch darauf hin, dass die Anschlusssituation des Achterweges an die
Jakob-Borchers-Straße überarbeitet wird und sich damit entspannt.
Ratsvorsitzender Pauluschke ergänzt, dass es unerheblich ist, an der Einmündung
Achterweg oder an anderen Einmündungen zur Jakob-Borchers-Straße
verkehrsbedingt warten zu müssen. Daher sieht er die Gefahr nicht, dass der
Verkehr durch angrenzende Wohngebiete fließen wird. Diesem schließt sich
Bürgermeister Lauxtermann an und vertritt die Auffassung, dass 90 KFZ über den
Tag vertretbar sind.
In diesem Zusammenhang kündigt er an, dass neben der Danziger Straße auch
der Achterweg als eine der ersten Straßen nach der neuen Satzung der Gemeinde
Zetel ausgebaut werden sollte. Hierüber hat der Rat der Gemeinde Zetel in
seiner Sitzung im Dezember 2019 zu entscheiden.
Ratsmitglied Janssen verweist auf das Schreiben eines Anliegers, welches
allen Ratmitgliedern vorliegt. Hierin wird u.a. die Besorgnis über die Zunahme
des Verkehrs ausgedrückt. Seine Bedenken bzgl. der sich bildenden Schleichwege
sind nicht zerstreut, während Ausschussvorsitzender Huger diese nicht erkennen
kann.
Bürgermeister erklärt zum Schreiben des Anliegers aus dem Achterweg,
dass dieses im Rahmen der Offenlegung der Bauleitplanung als Eingabe gewertet
wird.