Protokoll:

 

Den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 126 „Wohnpark Achterweg“ stellt Frau Erhorn anhand einer Präsentation vor. Die Präsentation liegt der Niederschrift an.

Der Bebauungsplan ist auf die Architekturplanung des Büros Kapels Architekten abgestimmt. Die Inhalte wurden in einzelnen Bereichen, wie z.B. der Einführung einer Mindestbauhöhe entlang der Jakob-Borchers-Straße von 9 m, der Verpflichtung, Vorgartenbereiche unversiegelt anzulegen und der Längenbeschränkung einzelner Baukörper auf 26 m, ergänzt.

Sie erläutert auf Anfrage des stellvertretenden Bürgermeisters Gburreck, dass die Baulinie in einem Abstand von 5 m parallel der Jakob-Borchers-Straße verläuft und damit ca. 3 – 3,5 m weiter zurück liegt, als die jetzige Halle.

Ratsmitglied Janssen fragt an, ob die Gebäudehöhe auch für Bauten gilt, die in Richtung der vorhandenen Bebauung am Achterweg entstehen sollen. Dazu erklärt Frau Erhorn, dass auch dort die maximale Gebäudehöhe auf 11 m festgesetzt wurde. Allerdings ist im rückwärtigen Bereich keine Mindesthöhe festgesetzt, so dass grundsätzlich auch niedrigere Gebäude möglich wären. Die Feststellung des Ratsvorsitzenden Pauluschke, dass die Festsetzung der Geschossigkeit in Verbindung mit der maximalen Bauhöhe die Errichtung von zweigeschossigen Gebäuden mit Staffelgeschoss zulässt, bestätigt Frau Erhorn.

Ratsmitglied Janssen verweist auf die Zunahme des KFZ-Verkehrs auch im Bereich Achterweg. Herr Matschke vom Arch.Büro Kapels, als Zuschauer anwesend, erläutert, dass 50 – 60 Wohneinheiten vorgesehen sind. Der damit verbundene KFZ-Verkehr stellt technisch keine Probleme dar. Er ergänzt auf Nachfrage des Ausschussvorsitzenden Huger, dass die größeren Gebäude 8 Wohneinheiten umfassen werden. Die Anzahl der Stellplätze beträgt in Mehrparteienhäusern 1,5 pro Wohnung, so dass 12 Stellplätze parziell vor den Häusern ausgewiesen werden. Insgesamt werden ca. 90 Stellplätze benötigt.

Ratsmitglied Janssen vertritt die Auffassung, dass nicht der gesamte Verkehr aus dem Neubaugebiet über den Achterweg in Richtung Jakob-Borchers-Straße fließen wird, sondern Verkehrsteilnehmer wegen möglicher Staubildungen an der Einmündung den Weg durch den Achterweg und die angrenzenden Wohngebiete suchen werden. Ausschussvorsitzender Huger weist jedoch darauf hin, dass die Anschlusssituation des Achterweges an die Jakob-Borchers-Straße überarbeitet wird und sich damit entspannt. Ratsvorsitzender Pauluschke ergänzt, dass es unerheblich ist, an der Einmündung Achterweg oder an anderen Einmündungen zur Jakob-Borchers-Straße verkehrsbedingt warten zu müssen. Daher sieht er die Gefahr nicht, dass der Verkehr durch angrenzende Wohngebiete fließen wird. Diesem schließt sich Bürgermeister Lauxtermann an und vertritt die Auffassung, dass 90 KFZ über den Tag vertretbar sind.

In diesem Zusammenhang kündigt er an, dass neben der Danziger Straße auch der Achterweg als eine der ersten Straßen nach der neuen Satzung der Gemeinde Zetel ausgebaut werden sollte. Hierüber hat der Rat der Gemeinde Zetel in seiner Sitzung im Dezember 2019 zu entscheiden.

Ratsmitglied Janssen verweist auf das Schreiben eines Anliegers, welches allen Ratmitgliedern vorliegt. Hierin wird u.a. die Besorgnis über die Zunahme des Verkehrs ausgedrückt. Seine Bedenken bzgl. der sich bildenden Schleichwege sind nicht zerstreut, während Ausschussvorsitzender Huger diese nicht erkennen kann.

Bürgermeister erklärt zum Schreiben des Anliegers aus dem Achterweg, dass dieses im Rahmen der Offenlegung der Bauleitplanung als Eingabe gewertet wird.