Protokoll:

 

Bürgermeister Lauxtermann weist eingangs darauf hin, dass sich die Stellungnahme zum geplanten Bauvorhaben auf städtebauliche Belange und gfs. den Zu- und Abfahrts- sowie den Lieferverkehr beschränken muss.

Sodann stellt Frau Rütters die geplante Errichtung einer Tagespflegeeinrichtung anhand von Planzeichnung und Lageplan vor. Diese finden sich als Anlage zur Niederschrift.

Frau Rütters erklärt, dass hier das gleiche Gebäude errichtet werden soll, wie es bereits in Neuenburg an der Graf-Anton-Günter-Straße eröffnet wurde. Es werden insgesamt 32 Apartments entstehen. Der Haupteingang wird in Richtung der Bohlenberger Straße ausgerichtet. Im rückwärtigen Bereich sind Terrassen und Stellplätze vorgesehen. Es werden baurechtlich 5 Stellplätze benötigt, doch können auf dem Grundstück 13 Stellplätze ausgewiesen werden. An der Straße Kronshausen soll ein Nebengebäude entstehen. So sind auch kurze Wege zur Müllentsorgung gesichert. Dieses Nebengebäude kann abweichend von der dargestellten Planung auf Wunsch einer Nachbarin eingerückt werden, so dass es sich nicht direkt an der Grundstücksgrenze befindet. Dadurch bleibt die Straße Kronshausen von der Auffahrt aus einsichtig und das Straßenbild aufgelockert, indem alle Gebäude in einem Abstand von wenigstens 3 m von der Grundstücksgrenze errichtet werden.

Das neue Gebäude wird, wie auch bereits das jetzige landwirtschaftliche Gebäude, traufseitig zur Bohlenberger Straße ausgerichtet. Die Baumaterialen, Farben und architektonischen Gegebenheiten umliegender Gebäude werden in den Neubau aufgenommen. Das Gebäude soll jedoch eine größere Grundfläche als das vorhandene Gebäude erhalten. Der Bauteppich wird damit im östlichen Bereich um

8 – 10 m überschritten. Die Vorgaben des Bebauungsplans werden ansonsten eingehalten.

Bürgermeister Lauxtermann erklärt, dass eine Änderung des Bebauungsplans zur Errichtung des in Teilbereichen von den Festsetzungen des Bebauungsplans abweichenden Gebäudes nicht erforderlich ist, sondern die Baugenehmigung auch im Rahmen der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans bzgl. der Baugrenzen erteilt werden kann.

Die Errichtung des Nebengebäudes direkt an der Grundstücksgrenze zur Straße Kronshausen wird allgemein kritisch gesehen, doch ist es, wie bereits ausgeführt, problemlos möglich, dieses Gebäude mit einem Abstand von der Straße zu errichten.

Ratsmitglied Janssen fragt an, ob es möglich wäre, politisch auf die Größe des Gebäudes durch Verweigerung der Zustimmung Einfluss zu nehmen. Dazu erklärt Bürgermeister Lauxtermann, dass dies grundsätzlich möglich wäre, aber bislang immer großzügig bei Befreiungen verfahren wurde. Nach Auffassung des Ratsvorsitzenden Pauluschke passt das neue Gebäude bzgl. Größe und Kubatur in das Ortsbild.

Ausschussvorsitzender Huger unterbricht die Sitzung, um anwesenden Anliegern die Möglichkeit zur Äußerung zu geben.

Nach Wiederaufnahme der Sitzung spricht sich Beigeordneter Meyer dafür aus, die Planung zunächst in den Fraktionen zu beraten.

Auf eine Anfrage des Ratsvorsitzenden Pauluschke erklärt Frau Rütters, dass es sich bei dem Gebäude baurechtlich um ein Altenwohnheim handelt. Dort können Apartments angemietet und Leistungen wie Essenversorgung oder Pflege hinzu gebucht werden.

 

Der Umwelt- und Planungsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.