Sitzung: 19.11.2019 Umwelt- und Planungsausschuss
Protokoll:
Bürgermeister Lauxtermann weist eingangs darauf hin, dass sich die
Stellungnahme zum geplanten Bauvorhaben auf städtebauliche Belange und gfs. den
Zu- und Abfahrts- sowie den Lieferverkehr beschränken muss.
Sodann stellt Frau Rütters die geplante Errichtung einer
Tagespflegeeinrichtung anhand von Planzeichnung und Lageplan vor. Diese finden
sich als Anlage zur Niederschrift.
Frau Rütters erklärt, dass hier das gleiche Gebäude errichtet werden
soll, wie es bereits in Neuenburg an der Graf-Anton-Günter-Straße eröffnet
wurde. Es werden insgesamt 32 Apartments entstehen. Der Haupteingang wird in
Richtung der Bohlenberger Straße ausgerichtet. Im rückwärtigen Bereich sind
Terrassen und Stellplätze vorgesehen. Es werden baurechtlich 5 Stellplätze
benötigt, doch können auf dem Grundstück 13 Stellplätze ausgewiesen werden. An
der Straße Kronshausen soll ein Nebengebäude entstehen. So sind auch kurze Wege
zur Müllentsorgung gesichert. Dieses Nebengebäude kann abweichend von der
dargestellten Planung auf Wunsch einer Nachbarin eingerückt werden, so dass es
sich nicht direkt an der Grundstücksgrenze befindet. Dadurch bleibt die Straße
Kronshausen von der Auffahrt aus einsichtig und das Straßenbild aufgelockert,
indem alle Gebäude in einem Abstand von wenigstens 3 m von der Grundstücksgrenze
errichtet werden.
Das neue Gebäude wird, wie auch bereits das jetzige landwirtschaftliche
Gebäude, traufseitig zur Bohlenberger Straße ausgerichtet. Die Baumaterialen,
Farben und architektonischen Gegebenheiten umliegender Gebäude werden in den
Neubau aufgenommen. Das Gebäude soll jedoch eine größere Grundfläche als das
vorhandene Gebäude erhalten. Der Bauteppich wird damit im östlichen Bereich um
8 – 10 m überschritten. Die Vorgaben des Bebauungsplans werden ansonsten
eingehalten.
Bürgermeister Lauxtermann erklärt, dass eine Änderung des Bebauungsplans
zur Errichtung des in Teilbereichen von den Festsetzungen des Bebauungsplans
abweichenden Gebäudes nicht erforderlich ist, sondern die Baugenehmigung auch
im Rahmen der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans bzgl. der
Baugrenzen erteilt werden kann.
Die Errichtung des Nebengebäudes direkt an der Grundstücksgrenze zur
Straße Kronshausen wird allgemein kritisch gesehen, doch ist es, wie bereits
ausgeführt, problemlos möglich, dieses Gebäude mit einem Abstand von der Straße
zu errichten.
Ratsmitglied Janssen fragt an, ob es möglich wäre, politisch auf die
Größe des Gebäudes durch Verweigerung der Zustimmung Einfluss zu nehmen. Dazu
erklärt Bürgermeister Lauxtermann, dass dies grundsätzlich möglich wäre, aber
bislang immer großzügig bei Befreiungen verfahren wurde. Nach Auffassung des
Ratsvorsitzenden Pauluschke passt das neue Gebäude bzgl. Größe und Kubatur in
das Ortsbild.
Ausschussvorsitzender Huger unterbricht die Sitzung, um anwesenden
Anliegern die Möglichkeit zur Äußerung zu geben.
Nach Wiederaufnahme der Sitzung spricht sich Beigeordneter Meyer dafür
aus, die Planung zunächst in den Fraktionen zu beraten.
Auf eine Anfrage des Ratsvorsitzenden Pauluschke erklärt Frau Rütters,
dass es sich bei dem Gebäude baurechtlich um ein Altenwohnheim handelt. Dort
können Apartments angemietet und Leistungen wie Essenversorgung oder Pflege
hinzu gebucht werden.
Der Umwelt- und Planungsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.