Sitzung: 19.11.2019 Umwelt- und Planungsausschuss
Beschluss:
Der Umwelt- und Planungsausschuss fasst einstimmig nachfolgenden
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Zetel stellt fest, dass während der Offenlegung
nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch keine Anregungen und Bedenken aus der
Öffentlichkeit eingegangen sind und wägt die nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
eingegangenen Eingaben der beteiligten Behörden wie in der Anlage zur
Drucksache 094/2019 dargestellt ab.
Der Rat der Gemeinde Zetel beschließt die 14. Änderung des
Flächennutzungsplans und den Bebauungsplan Nr. 125 „Gewerbegebiet Bahnweg“,
jeweils bestehend aus Planzeichnung und
Begründung, der Bebauungsplan auch mit Umweltbericht, als Satzung.
Protokoll:
Auf Anfrage des Ratsmitgliedes Janssen kann Techn. Angest. Schulz
mitteilen, dass die Rodungen zur Gestaltung des Radweges aufgenommen werden
können, sobald der Bebauungsplan in Kraft tritt. Die vorbereitenden Arbeiten
zur Anlage eines Radweges sollen im Frühjahr 2020 aufgenommen werden.