Beschluss:

 

Der Umwelt- und Planungsausschuss fasst einstimmig nachfolgenden Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Zetel stellt fest, dass während der Offenlegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch keine Anregungen und Bedenken aus der Öffentlichkeit eingegangen sind und wägt die nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch eingegangenen Eingaben der beteiligten Behörden wie in der Anlage zur Drucksache 094/2019 dargestellt ab.

 

Der Rat der Gemeinde Zetel beschließt die 14. Änderung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplan Nr. 125 „Gewerbegebiet Bahnweg“, jeweils bestehend aus Planzeichnung und  Begründung, der Bebauungsplan auch mit Umweltbericht, als Satzung.

 

 


Protokoll:

 

Auf Anfrage des Ratsmitgliedes Janssen kann Techn. Angest. Schulz mitteilen, dass die Rodungen zur Gestaltung des Radweges aufgenommen werden können, sobald der Bebauungsplan in Kraft tritt. Die vorbereitenden Arbeiten zur Anlage eines Radweges sollen im Frühjahr 2020 aufgenommen werden.