Beschluss:

 

Der Umwelt- und Planungsausschuss fasst sodann einstimmig nachfolgenden Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Zetel stellt fest, dass während der Offenlegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch keine Anregungen und Bedenken aus der Öffentlichkeit eingegangen sind und wägt die nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch eingegangenen Eingaben der beteiligten Behörden wie in der Anlage zur Drucksache 095/2019 dargestellt ab.

 

Der Rat der Gemeinde Zetel beschließt  den Bebauungsplan Nr. 122 „Gewerbegebiet Rossfelde Nord“, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht,  als Satzung.

 

 


Protokoll:

 

Auf Anfrage des Ratsmitgliedes Janssen erläutert Gemeindeamtsinspektor Kant, dass der vordere Teil der Erschließung als öffentliche Gemeindestraße ausgewiesen und befestigt wird. Der hintere Teil, der die Erschließung der angrenzenden gemeindeeigenen landwirtschaftlichen Flächen sichert, wird allenfalls mit Schotter befestigt werden.