Beschluss:

 

Der Umwelt- und Planungsausschuss fasst einstimmig nachfolgenden Beschlussvorschlag:

 

a.   Satzungsbeschluss

Der Rat der Gemeinde Zetel beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Zetel - Neuenburg“ gemäß § 142 Abs. 3 Satz 1.

 

b.   Beschluss zur Befristung der Sanierung

Der Rat der Gemeinde Zetel beschließt ferner, den Durchführungszeitraum der Sanierung gemäß § 142 Abs. 3 Satz 3 auf 15 Jahre zu begrenzen. Die Gesamtmaßnahme „Neuenburg“ ist spätestens bis zum 31.12.2034 abzuschließen.

 

 


Protokoll:

 

Tech. Angest. Schulz verweist auf die vorliegende Beschlussvorlage und erklärt, dass zur Einleitung des Verfahrens ein förmlicher Beschluss des Rates der Gemeinde Zetel notwendig ist.

In die Beschlussvorlage beruht auf den Ergebnissen der Voruntersuchung.

Bürgermeister Lauxtermann ergänzt, dass Sanierungsgebiet und Untersuchungsgebiet deckungsgleich sind. An diese Fläche ist die Gemeinde Zetel zunächst gebunden, wobei aber nicht ausgeschlossen ist, dass dieses Sanierungsgebiet im Laufe des Prozesses vereinzelt angepasst werden kann. Der Beginn der Städtebaulichen Sanierung soll 2020 sein.

Ratsmitglied Eilers fragt an, ob es sich bei der Übernahme des Eigenanteils in Höhe von 1/3 der Kosten um eine einmalige Zahlung handelt oder sich die Kostenbeteiligung auf die Jahre der Sanierung verteilt. Bürgermeister Lauxtermann antwortet, dass die Gemeinde diese Kosten verteilt auf die Jahre der Umsetzung zu tragen hat.