Sitzung: 19.11.2019 Umwelt- und Planungsausschuss
Beschluss:
Der Umwelt- und Planungsausschuss fasst einstimmig nachfolgenden
Beschlussvorschlag:
a. Satzungsbeschluss
Der Rat der Gemeinde Zetel beschließt die in
der Anlage beigefügte Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes
„Zetel - Neuenburg“ gemäß § 142 Abs. 3 Satz 1.
b. Beschluss zur Befristung der Sanierung
Der Rat der Gemeinde Zetel beschließt
ferner, den Durchführungszeitraum der Sanierung gemäß § 142 Abs. 3 Satz 3
auf 15 Jahre zu begrenzen. Die Gesamtmaßnahme „Neuenburg“ ist spätestens bis
zum 31.12.2034 abzuschließen.
Protokoll:
Tech. Angest. Schulz verweist auf die vorliegende Beschlussvorlage und
erklärt, dass zur Einleitung des Verfahrens ein förmlicher Beschluss des Rates
der Gemeinde Zetel notwendig ist.
In die Beschlussvorlage beruht auf den Ergebnissen der Voruntersuchung.
Bürgermeister Lauxtermann ergänzt, dass Sanierungsgebiet und
Untersuchungsgebiet deckungsgleich sind. An diese Fläche ist die Gemeinde Zetel
zunächst gebunden, wobei aber nicht ausgeschlossen ist, dass dieses
Sanierungsgebiet im Laufe des Prozesses vereinzelt angepasst werden kann. Der
Beginn der Städtebaulichen Sanierung soll 2020 sein.
Ratsmitglied Eilers fragt an, ob es sich bei der Übernahme des
Eigenanteils in Höhe von 1/3 der Kosten um eine einmalige Zahlung handelt oder
sich die Kostenbeteiligung auf die Jahre der Sanierung verteilt. Bürgermeister
Lauxtermann antwortet, dass die Gemeinde diese Kosten verteilt auf die Jahre
der Umsetzung zu tragen hat.