Beschluss:

 

Der Rat beschließt einstimmig und ohne Aussprache nachfolgenden Beschlussvorschlag:

 

a.   Satzungsbeschluss

Der Rat der Gemeinde Zetel beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Zetel - Neuenburg“ gemäß § 142 Abs. 3 Satz 1.

 

 

b.   Beschluss zur Befristung der Sanierung

Der Rat der Gemeinde Zetel beschließt ferner, den Durchführungszeitraum der Sanierung gemäß § 142 Abs. 3 Satz 3 auf 15 Jahre zu begrenzen. Die Gesamtmaßnahme „Neuenburg“ ist spätestens bis zum 31.12.2034 abzuschließen.