Beschluss:

 

Der Rat beschließt bei einer Enthaltung und 28 Fürstimmen nachfolgenden Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Zetel stellt fest, dass während der Offenlegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch keine Anregungen und Bedenken aus der Öffentlichkeit eingegangen sind und wägt die nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch eingegangenen Eingaben der beteiligten Behörden wie in der Anlage zur Drucksache 095/2019 dargestellt ab.

 

Der Rat der Gemeinde Zetel beschließt  den Bebauungsplan Nr. 122 „Gewerbegebiet Rossfelde Nord“, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht,  als Satzung.

 


Protokoll:

 

Erster Gemeinderat Hoinke berichtet über Veränderungen in der Planung. Er betont, dass die Maßnahme nicht aufgehoben ist. Es bestehen weiter gute Chancen, dass sich Betriebe in Zetel ansiedeln. Dafür werden weitere Flächen benötigt. Ratsvorsitzender Pauluschke erkundigt sich, ob solche Flächen perspektivisch beim geplanten Autohof möglich sind. Bürgermeister Lauxtermann erklärt, dass ein erster Planentwurf vorliegt. Der Investor Herr Schlösser, wird sich Anfang des nächsten Jahres dazu melden und auch im Rat vortragen. Beigeordneter Wilken äußert grundsätzliche Kritik. Es sollten vorerst Brachflächen im Zentrum überdacht werden, bevor immer weiter an den Ortsrand verschoben wird. Er spricht sich ebenso nicht für den Autohof aus. Erster Gemeinderat Hoinke erklärt dazu, dass der Kauf der Gewerbefläche in großer Mehrheit im Rat beschlossen wurde. Diese grenzt an einen bestehenden Gewerbebereich, was optimal ist. Zudem nimmt er gerne Vorschläge für entsprechende Brachflächen entgegen. Er kann weiter berichten, dass es aktuell Firmen gibt, die sich in Zetel ansiedeln möchten, denen aber abgesagt werden muss. Erster Gemeinderat Hoinke erklärt weiter, dass zunächst keine Linksabbiegerspur nötig war. Dies hat sich erst im Laufe des Verfahrens geändert. Er hält es weiterhin für die richtige Entscheidung diese Fläche zu kaufen.