Sitzung: 12.12.2019 Gemeinderat
Beschluss:
Der Rat beschließt bei einer Enthaltung und 28 Fürstimmen nachfolgenden
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Zetel stellt fest, dass während der Offenlegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch keine Anregungen und Bedenken aus der Öffentlichkeit eingegangen sind und wägt die nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch eingegangenen Eingaben der beteiligten Behörden wie in der Anlage zur Drucksache 095/2019 dargestellt ab.
Der Rat der Gemeinde Zetel beschließt den Bebauungsplan Nr. 122 „Gewerbegebiet Rossfelde Nord“, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht, als Satzung.
Protokoll:
Erster Gemeinderat Hoinke berichtet über Veränderungen in der Planung.
Er betont, dass die Maßnahme nicht aufgehoben ist. Es bestehen weiter gute
Chancen, dass sich Betriebe in Zetel ansiedeln. Dafür werden weitere Flächen
benötigt. Ratsvorsitzender Pauluschke erkundigt sich, ob solche Flächen perspektivisch
beim geplanten Autohof möglich sind. Bürgermeister Lauxtermann erklärt, dass
ein erster Planentwurf vorliegt. Der Investor Herr Schlösser, wird sich Anfang
des nächsten Jahres dazu melden und auch im Rat vortragen. Beigeordneter Wilken
äußert grundsätzliche Kritik. Es sollten vorerst Brachflächen im Zentrum
überdacht werden, bevor immer weiter an den Ortsrand verschoben wird. Er
spricht sich ebenso nicht für den Autohof aus. Erster Gemeinderat Hoinke
erklärt dazu, dass der Kauf der Gewerbefläche in großer Mehrheit im Rat
beschlossen wurde. Diese grenzt an einen bestehenden Gewerbebereich, was
optimal ist. Zudem nimmt er gerne Vorschläge für entsprechende Brachflächen
entgegen. Er kann weiter berichten, dass es aktuell Firmen gibt, die sich in
Zetel ansiedeln möchten, denen aber abgesagt werden muss. Erster Gemeinderat
Hoinke erklärt weiter, dass zunächst keine Linksabbiegerspur nötig war. Dies
hat sich erst im Laufe des Verfahrens geändert. Er hält es weiterhin für die
richtige Entscheidung diese Fläche zu kaufen.