Protokoll:

Den allen Ausschussmitgliedern vorliegenden Antrag erläutert Ratsmitglied Janssen.

Ratsmitglied Meyer bestätigt, dass die Sozialstation prädestiniert ist, E-Mobilität zu nutzen. Er weist aber darauf hin, dass 21 Kraftfahrzeuge täglich aufgeladen werden müssen. Die Fahrzeuge sind ab ca. 21.00 h auf dem Hof der Sozialstation und sollen über Nacht geladen werden. Da die Photovoltaikanlagen dann aber wegen fehlender Sonneneinstrahlung keinen Strom liefern, ist auf Energie zurück zu greifen, die während des Tages erzeugt wird. Hierfür ist also ein Speicher notwendig. Die dann während des Ladevorgangs benötigte Energie erfordert eine Anbindung mit einem Kabelquerschnitt von wenigstens 16 mm. Er schlägt daher vor, zunächst die Verwaltung zu beauftragen, die Randbedingungen wie Stromfluss, Art und Stärke der Ladestationen, Kabelquerschnitte u.a. zu prüfen. Der Antrag der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ sollte solange zurück gestellt werden, bis das Ergebnis dieser Prüfung vorliegt.

Für den Ratsvorsitzender Pauluschke enthält dieser Antrag keine neuen Forderungen. Bereits zum Auslaufen des letzten leasing-Vertrages und der daraus resultierenden Neuorientierung zur Beschaffung der Fahrzeuge wurde die Möglichkeit der E-Mobilität geprüft. Sie wurde aber nicht verfolgt, weil die Lieferung von Elektromobilen im Rahmen von leasing-Verträgen nicht angeboten wurde und die Fahrzeuge insgesamt zu teuer gewesen wären. Er fordert, in die Vergleichsberechnung zur Nutzung von Erdgasfahrzeugen auch die gesamte für die E-Mobilität zu schaffende Ladestruktur einzubeziehen. Bei der Vergleichsberechnung der Wirtschaftlichkeit kann EWE behilflich sein.

Auch Bürgermeister Lauxtermann bestätigt, dass stets auf die E-Mobilität in der Sozialstation gesetzt wurde. Diese muss aber auch wirtschaftlich tragbar sein. Leerrohre für den Anschluss von Ladesäulen sind bereits verlegt. Leider konnte das E-Fahrzeug der Verwaltung der Sozialstation nicht für Probezwecke überlassen werden, weil derzeit kein Ersatzfahrzeug für die Verwaltung verfügbar ist. Die jüngst abgeschlossen leasing-Verträge habe eine Laufzeit von drei Jahren. Dieser Zeitraum sollte für die Prüfung der Ladestruktur und Berechnung der Wirtschaftlichkeit genutzt  und der Antrag in ca. zwei Jahren erneut beraten werden.

Ratsmitglied Janssen verweist auf die Zuschüsse des Bundes aus den Beschlüssen zum Klimaschutz. Er ist überzeugt, dass die Förderung der E-Mobilität noch ausgeweitet werden wird. Daher kann er sich dem Vorschlag anschließen um dann ggfs. rechtzeitig reagieren und auf E-Mobilität umstellen zu können.

Ratsvorsitzender Pauluschke kündigt an, für die Niederschrift eine Anlage der VDI  bereit zu stellen, in welcher fossilie Brennstoffe – Wasserstoff – E-Mobilität verglichen werden. Zudem weist er darauf hin, dass die Kosten für die Beschaffung von E-Fahrzeugen deutlich höher sein werden als die derzeitigen Aufwendungen für den Fuhrpark und damit das Ergebnis der Sozialstation belasten, weil diese Kosten nicht über eine Erhöhung der Pflegepauschalen kompensiert werden können.

Stellvertretender Bürgermeister Gburreck regt an, in die Vergleichsberechnung auch wasserstoffbetriebene Fahrzeuge einzubinden.

 

Der Umwelt- und Planungsausschuss schlägt einstimmig vor, die notwendige Ladestruktur für e-Mobile zu ermitteln und die Wirtschaftlichkeit von Fahrzeugen mit fossilem Antrieb, von E-Fahrzeugen und wasserstoffbetriebenen Fahrzeugen zu prüfen. In die Prüfung sind Aufwendungen für die Ladestruktur einzubeziehen. Die Prüfung muss so rechtzeitig abgeschlossen sein, dass die Ergebnisse rechtzeitig vor dem Auslaufen der jetzt geschlossenen leasing-Verträge vorliegen.

(Anlage: Elektro Mobilität Studie Data)