Sitzung: 22.01.2020 Umwelt- und Planungsausschuss
Protokoll:
Den allen Ausschussmitgliedern vorliegenden Antrag erläutert
Ratsmitglied Janssen.
Ratsmitglied Meyer bestätigt, dass die Sozialstation prädestiniert ist,
E-Mobilität zu nutzen. Er weist aber darauf hin, dass 21 Kraftfahrzeuge täglich
aufgeladen werden müssen. Die Fahrzeuge sind ab ca. 21.00 h auf dem Hof der
Sozialstation und sollen über Nacht geladen werden. Da die Photovoltaikanlagen
dann aber wegen fehlender Sonneneinstrahlung keinen Strom liefern, ist auf
Energie zurück zu greifen, die während des Tages erzeugt wird. Hierfür ist also
ein Speicher notwendig. Die dann während des Ladevorgangs benötigte Energie
erfordert eine Anbindung mit einem Kabelquerschnitt von wenigstens 16 mm. Er
schlägt daher vor, zunächst die Verwaltung zu beauftragen, die Randbedingungen
wie Stromfluss, Art und Stärke der Ladestationen, Kabelquerschnitte u.a. zu
prüfen. Der Antrag der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ sollte solange zurück
gestellt werden, bis das Ergebnis dieser Prüfung vorliegt.
Für den Ratsvorsitzender Pauluschke enthält dieser Antrag keine neuen
Forderungen. Bereits zum Auslaufen des letzten leasing-Vertrages und der daraus
resultierenden Neuorientierung zur Beschaffung der Fahrzeuge wurde die
Möglichkeit der E-Mobilität geprüft. Sie wurde aber nicht verfolgt, weil die
Lieferung von Elektromobilen im Rahmen von leasing-Verträgen nicht angeboten
wurde und die Fahrzeuge insgesamt zu teuer gewesen wären. Er fordert, in die
Vergleichsberechnung zur Nutzung von Erdgasfahrzeugen auch die gesamte für die
E-Mobilität zu schaffende Ladestruktur einzubeziehen. Bei der
Vergleichsberechnung der Wirtschaftlichkeit kann EWE behilflich sein.
Auch Bürgermeister Lauxtermann bestätigt, dass stets auf die E-Mobilität
in der Sozialstation gesetzt wurde. Diese muss aber auch wirtschaftlich tragbar
sein. Leerrohre für den Anschluss von Ladesäulen sind bereits verlegt. Leider
konnte das E-Fahrzeug der Verwaltung der Sozialstation nicht für Probezwecke
überlassen werden, weil derzeit kein Ersatzfahrzeug für die Verwaltung
verfügbar ist. Die jüngst abgeschlossen leasing-Verträge habe eine Laufzeit von
drei Jahren. Dieser Zeitraum sollte für die Prüfung der Ladestruktur und
Berechnung der Wirtschaftlichkeit genutzt
und der Antrag in ca. zwei Jahren erneut beraten werden.
Ratsmitglied Janssen verweist auf die Zuschüsse des Bundes aus den
Beschlüssen zum Klimaschutz. Er ist überzeugt, dass die Förderung der
E-Mobilität noch ausgeweitet werden wird. Daher kann er sich dem Vorschlag
anschließen um dann ggfs. rechtzeitig reagieren und auf E-Mobilität umstellen
zu können.
Ratsvorsitzender Pauluschke kündigt an, für die Niederschrift eine
Anlage der VDI bereit zu stellen, in
welcher fossilie Brennstoffe – Wasserstoff – E-Mobilität verglichen werden.
Zudem weist er darauf hin, dass die Kosten für die Beschaffung von E-Fahrzeugen
deutlich höher sein werden als die derzeitigen Aufwendungen für den Fuhrpark
und damit das Ergebnis der Sozialstation belasten, weil diese Kosten nicht über
eine Erhöhung der Pflegepauschalen kompensiert werden können.
Stellvertretender Bürgermeister Gburreck regt an, in die
Vergleichsberechnung auch wasserstoffbetriebene Fahrzeuge einzubinden.
Der Umwelt- und Planungsausschuss schlägt einstimmig vor, die notwendige
Ladestruktur für e-Mobile zu ermitteln und die Wirtschaftlichkeit von
Fahrzeugen mit fossilem Antrieb, von E-Fahrzeugen und wasserstoffbetriebenen
Fahrzeugen zu prüfen. In die Prüfung sind Aufwendungen für die Ladestruktur
einzubeziehen. Die Prüfung muss so rechtzeitig abgeschlossen sein, dass die
Ergebnisse rechtzeitig vor dem Auslaufen der jetzt geschlossenen
leasing-Verträge vorliegen.
(Anlage: Elektro Mobilität Studie Data)