Beschluss:

Der Umwelt- und Planungsausschuss schlägt sodann einstimmig vor, den Antrag der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ beratend zur Kenntnis zu nehmen und den Grundsatzbeschlüss des Landkreises Friesland vom 18.12.2019 darauf zu prüfen, inwieweit dieser an die Erfordernisse der Gemeinde Zetel angepasst werden kann und diese ggfs. zur Anwendung zu beschließen.

 

Die Beratungen werden in die Faktionen verwiesen. Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Zetel wird in seiner nächsten Sitzung darüber beschließen.

 

(Anlage: Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Kreistages Friesland am 18.12.2019; TOP 7)

 


Protokoll:

Ratsmitglied Janssen erläutert den vorliegenden Antrag. Für Ratsvorsitzenden Pauluschke umfasst der Antrag zwei Teile. Zum einen erkennt er eine Resolution zu klimafreundlichem Handeln mit dem Ziele der CO-2 Einsparungen. Der andere Teil nennt konkrete Handlungsanweisungen, durch die sich aber die Gemeinde Zetel selbst binden würde. Zum ersten Teil führt er aus, dass die Gemeinde Zetel in dieser Hinsicht bereits zahlreiche Maßnahmen umgesetzt hat und nennt beispielhaft die Ausweisung von Windparks, die Nutzung von Photovoltaikanlagen und die Nutzung von Erdgasfahrzeugen zur CO-2 Einsparung. Die Gemeinde Zetel sollte sich daher in diesem Bereich nicht selbst verpflichten. Zum zweiten Teil des Antrages verweist er darauf, dass energetische Gebäudesanierungen bereits umfassend durchgeführt wurden, soweit sie wirtschaftlich erschienen. Der weitere Ausbau von Windenergieanlagen scheitert derzeit an den Protesten der Anlieger, aber auch der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“, die sich jüngst gegen einen Standort für Windenergie ausgesprochen haben. Der Ausbau der Radverkehrsflächen wird in Zetel bereits seit vielen Jahren vorangetrieben. Gemeindeeigene Flächen intensiver Bewirtschaftung kann er nicht erkennen. Erster Gemeinderat Hoinke führt hierzu auf Anfrage die Sportplätze, die Spielplätze, den Markthamm und das Freibad an. Eine regelmäßige Berichterstattung des Bürgermeisters ist bereits gängige Praxis, wie Ratsvorsitzender Pauluschke schließt.

Bürgermeister Lauxtermann bestätigt, dass der Großteil gemeindeeigener Gebäude energetisch auf dem aktuellen Stand ist. Im Altbestand kann eine klimaneutrale Sanierung wirtschaftlich nicht umgesetzt werden. Neubauten entsprechen den Forderungen der EnEV und wenn die Möglichkeit besteht, werden auch noch strengere energiewirtschaftliche Ziele angestrebt. Er verweist darauf, dass der Kreistag Friesland in seiner Sitzung am 18.12.2019 einen Grundsatzbeschluss mit 8 Punkten zum Klimaschutz gefasst hat. Er regt an, diese Beschlüsse für die Gemeinde Zetel passend umzuformulieren und anzuwenden. Die Grundsatzbeschlüsse liegen der Niederschrift als Anlage an.

Auf die Ausführungen des Ratsvorsitzenden Pauluschke erwidert Ratsmitglied Janssen, dass im Antrag sehr wohl auf die positive Entwicklung in Zetel hingewiesen wurde und diese anerkannt wird. Gleichwohl soll aber geprüft werden, ob weitere Maßnahmen zum Schutz des Klimas möglich sind. So wären die Beschlüsse zur Beschaffung eines Diesel-Aggregates für die Feuerwehr zu überprüfen gewesen. Dabei lehnt er es ab, Vorschläge zur klimaschonenden Bewirtschaftung und Beschaffung mit dem Argument zusätzlicher Kosten zurück zu weisen.

Ratsvorsitzender Pauluschke bestärkt nochmals, dass der Antrag keine wirklich neuen Ideen enthält und schließt sich dem Vorschlag von Bürgermeister Lauxtermann an, die Grundsatzbeschlüsse des Landkreises für die Gemeinde Zetel passend zu formulieren und zu übernehmen. Auch Ratsmitglied Müller stimmt dem zu, warnt aber davor, die Grundsatzbeschlüsse zu detailliert zu formulieren, weil mit der Umsetzung dann ein sehr hoher Verwaltungsaufwand verbunden wäre.

In der Einrichtung einer neuen Planstelle zur Überwachung des kommunalen Klimavorbehalts sieht Ausschussvorsitzender Huger Probleme, weil diese Planstelle ressortübergreifend tätig sein müsste. Das ist in der Verwaltungsstruktur nicht vorgesehen und finanztechnisch schwierig.

Ratsmitglied Janssen weist darauf hin, dass es die Grundsatzbeschlüsse des Landkreises zum Zeitpunkt der Verfassung des Antrages noch nicht gegeben hat, bittet aber darum, den Antrag weiter zu behandeln.