Sitzung: 22.01.2020 Umwelt- und Planungsausschuss
Beschluss:
Der Umwelt- und Planungsausschuss schlägt sodann einstimmig vor, den
Antrag der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ beratend zur Kenntnis zu nehmen und
den Grundsatzbeschlüss des Landkreises Friesland vom 18.12.2019 darauf zu
prüfen, inwieweit dieser an die Erfordernisse der Gemeinde Zetel angepasst werden
kann und diese ggfs. zur Anwendung zu beschließen.
Die Beratungen werden in die Faktionen verwiesen. Der
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Zetel wird in seiner nächsten Sitzung darüber
beschließen.
(Anlage: Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Kreistages
Friesland am 18.12.2019; TOP 7)
Protokoll:
Ratsmitglied Janssen erläutert den vorliegenden Antrag. Für
Ratsvorsitzenden Pauluschke umfasst der Antrag zwei Teile. Zum einen erkennt er
eine Resolution zu klimafreundlichem Handeln mit dem Ziele der CO-2
Einsparungen. Der andere Teil nennt konkrete Handlungsanweisungen, durch die
sich aber die Gemeinde Zetel selbst binden würde. Zum ersten Teil führt er aus,
dass die Gemeinde Zetel in dieser Hinsicht bereits zahlreiche Maßnahmen
umgesetzt hat und nennt beispielhaft die Ausweisung von Windparks, die Nutzung
von Photovoltaikanlagen und die Nutzung von Erdgasfahrzeugen zur CO-2
Einsparung. Die Gemeinde Zetel sollte sich daher in diesem Bereich nicht selbst
verpflichten. Zum zweiten Teil des Antrages verweist er darauf, dass
energetische Gebäudesanierungen bereits umfassend durchgeführt wurden, soweit
sie wirtschaftlich erschienen. Der weitere Ausbau von Windenergieanlagen
scheitert derzeit an den Protesten der Anlieger, aber auch der Fraktion
„Bündnis 90/Die Grünen“, die sich jüngst gegen einen Standort für Windenergie
ausgesprochen haben. Der Ausbau der Radverkehrsflächen wird in Zetel bereits
seit vielen Jahren vorangetrieben. Gemeindeeigene Flächen intensiver
Bewirtschaftung kann er nicht erkennen. Erster Gemeinderat Hoinke führt hierzu
auf Anfrage die Sportplätze, die Spielplätze, den Markthamm und das Freibad an.
Eine regelmäßige Berichterstattung des Bürgermeisters ist bereits gängige
Praxis, wie Ratsvorsitzender Pauluschke schließt.
Bürgermeister Lauxtermann bestätigt, dass der Großteil gemeindeeigener
Gebäude energetisch auf dem aktuellen Stand ist. Im Altbestand kann eine
klimaneutrale Sanierung wirtschaftlich nicht umgesetzt werden. Neubauten
entsprechen den Forderungen der EnEV und wenn die Möglichkeit besteht, werden
auch noch strengere energiewirtschaftliche Ziele angestrebt. Er verweist
darauf, dass der Kreistag Friesland in seiner Sitzung am 18.12.2019 einen
Grundsatzbeschluss mit 8 Punkten zum Klimaschutz gefasst hat. Er regt an, diese
Beschlüsse für die Gemeinde Zetel passend umzuformulieren und anzuwenden. Die
Grundsatzbeschlüsse liegen der Niederschrift als Anlage an.
Auf die Ausführungen des Ratsvorsitzenden Pauluschke erwidert
Ratsmitglied Janssen, dass im Antrag sehr wohl auf die positive Entwicklung in
Zetel hingewiesen wurde und diese anerkannt wird. Gleichwohl soll aber geprüft
werden, ob weitere Maßnahmen zum Schutz des Klimas möglich sind. So wären die
Beschlüsse zur Beschaffung eines Diesel-Aggregates für die Feuerwehr zu
überprüfen gewesen. Dabei lehnt er es ab, Vorschläge zur klimaschonenden
Bewirtschaftung und Beschaffung mit dem Argument zusätzlicher Kosten zurück zu
weisen.
Ratsvorsitzender Pauluschke bestärkt nochmals, dass der Antrag keine
wirklich neuen Ideen enthält und schließt sich dem Vorschlag von Bürgermeister
Lauxtermann an, die Grundsatzbeschlüsse des Landkreises für die Gemeinde Zetel
passend zu formulieren und zu übernehmen. Auch Ratsmitglied Müller stimmt dem
zu, warnt aber davor, die Grundsatzbeschlüsse zu detailliert zu formulieren,
weil mit der Umsetzung dann ein sehr hoher Verwaltungsaufwand verbunden wäre.
In der Einrichtung einer neuen Planstelle zur Überwachung des kommunalen
Klimavorbehalts sieht Ausschussvorsitzender Huger Probleme, weil diese
Planstelle ressortübergreifend tätig sein müsste. Das ist in der
Verwaltungsstruktur nicht vorgesehen und finanztechnisch schwierig.
Ratsmitglied Janssen weist darauf hin, dass es die Grundsatzbeschlüsse
des Landkreises zum Zeitpunkt der Verfassung des Antrages noch nicht gegeben
hat, bittet aber darum, den Antrag weiter zu behandeln.