Beschluss:

Nachfolgend beschließt der Ausschuss einstimmig, dass die Beitragssätze gemäß der vorliegenden Kalkulation für die Jahre 2020 bis 2024 auf  0,192925 € im Abrechnungsgebiet Zetel und 0,212210 € im Abrechnungsgebiet Neuenburg festgesetzt werden.

 


Protokoll:

Gemeindeamtmann Röben verteilt den Satzungsentwurf an die Ausschussmitglieder. Der Entwurf liegt der Niederschrift bei. Zunächst erläutert er die Berechnung welche zu den Beitragssätzen in den beiden Abrechnungsgebieten geführt hat. Erster Gemeinderat Hoinke ergänzt, dass sich das Ausbauprogramm in Zetel dahingehend geändert hat, dass die Straße Kronshausen bis zur Kreuzung an den Bleichweg zunächst ausgebaut wird. Im Anschluss wird nicht der geteerte Teil von Kronshausen gemacht, sondern der Bleichenweg, welcher sich in einem schlechteren Zustand befindet. Im Abrechnungsgebiet Neuenburg wurde der Ausbau der Goethestraße verschoben und dafür die Straßenbeleuchtung im Bereich Astede reingenommen. Damit reduziert sich der Beitragssatz in Neuenburg noch einmal. Ausschussmitglied Szengel wies daraufhin, dass die Öffentlichkeit noch mehr über die Einführung der wiederkehrenden Beiträge, insbesondere über die Bauvorhaben, informiert werden sollte. Ausschussmitglied Keller fragt nach, wie die Auswahl der Straßen zustande gekommen ist. Seiner Meinung nach müssen hier objektive Kriterien vorliegen. Dabei verweist er auf die Vorstellung der Straßenuntersuchung durch eine Fachfirma im Rat. Erster Gemeinderat Hoinke erklärt, dass die Bewertung nicht mit einer Gewichtigkeit erfolgte. Insgesamt muss das Ausbauprogramm nachvollziehbar sein und letztlich muss der Rat dieses beschließen. Bürgermeister Lauxtermann schlägt vor, für den nächsten Kalkulationszeitraum sich bereits in 3 Jahren schon Gedanken über die nächsten Straßen zu machen. Erster Gemeinderat Hoinke macht nochmals deutlich, dass der Rat bei der Kalkulation des Beitragssatzes einen großen Einfluss hat. So könne man statt langer und damit kostenintensiven Straßen auch mal eine kleine Maßnahme in den Kalkulationszeitraum reinnehmen. Ausschussmitglied Rusch erkundigt sich nach der Festlegung der Abrechnungsgebiete. Erster Gemeinderat Hoinke trägt vor, dass man diese durch eine externe Firma festlegen lassen hat. Bei der Einrichtung der Abrechnungsgebiete muss der rechtliche Rahmen berücksichtigt werden. Außerdem sind die Abrechnungsgebiete Bestandteil der Satzung. Ausschussmitglied Szengel fragt nach, was bei einer unvorhersehbaren Verteuerung einer Maßnahme eintreten würde. Erster Gemeinderat Hoinke erklärt, dass der Gebührensatz für 5 Jahre gleichbleibt. Eine Unterdeckung und auch eine Überzahlung würden in den nächsten Kalkulationszeitraum hinfließen. Ausschussmitglied Juilfs berichtet von einer breiten Akzeptanz in der Bevölkerung aufgrund des niedrigen Beitragssatzes. Bürgermeister Lauxtermann erklärt, dass sich nun auch alle anderen Kommunen im Landkreis Friesland für das Thema interessiert und im April ein Vortrag hierzu geplant ist.

 

Im Anschluss an die Diskussion im Ausschuss lässt Ausschussvorsitzender Gburreck nach Rücksprache mit dem Ausschuss weitere Fragen von Gästen zu.