Sitzung: 03.02.2020 Wirtschafts-, Finanz- und Feuerschutzausschuss
Beschluss:
Nachfolgend beschließt der Ausschuss einstimmig, dass die Beitragssätze
gemäß der vorliegenden Kalkulation für die Jahre 2020 bis 2024 auf 0,192925 € im Abrechnungsgebiet Zetel und
0,212210 € im Abrechnungsgebiet Neuenburg festgesetzt werden.
Protokoll:
Gemeindeamtmann Röben verteilt den Satzungsentwurf an die
Ausschussmitglieder. Der Entwurf liegt der Niederschrift bei. Zunächst
erläutert er die Berechnung welche zu den Beitragssätzen in den beiden
Abrechnungsgebieten geführt hat. Erster Gemeinderat Hoinke ergänzt, dass sich
das Ausbauprogramm in Zetel dahingehend geändert hat, dass die Straße
Kronshausen bis zur Kreuzung an den Bleichweg zunächst ausgebaut wird. Im
Anschluss wird nicht der geteerte Teil von Kronshausen gemacht, sondern der
Bleichenweg, welcher sich in einem schlechteren Zustand befindet. Im
Abrechnungsgebiet Neuenburg wurde der Ausbau der Goethestraße verschoben und
dafür die Straßenbeleuchtung im Bereich Astede reingenommen. Damit reduziert
sich der Beitragssatz in Neuenburg noch einmal. Ausschussmitglied Szengel wies
daraufhin, dass die Öffentlichkeit noch mehr über die Einführung der
wiederkehrenden Beiträge, insbesondere über die Bauvorhaben, informiert werden
sollte. Ausschussmitglied Keller fragt nach, wie die Auswahl der Straßen
zustande gekommen ist. Seiner Meinung nach müssen hier objektive Kriterien
vorliegen. Dabei verweist er auf die Vorstellung der Straßenuntersuchung durch
eine Fachfirma im Rat. Erster Gemeinderat Hoinke erklärt, dass die Bewertung
nicht mit einer Gewichtigkeit erfolgte. Insgesamt muss das Ausbauprogramm
nachvollziehbar sein und letztlich muss der Rat dieses beschließen.
Bürgermeister Lauxtermann schlägt vor, für den nächsten Kalkulationszeitraum
sich bereits in 3 Jahren schon Gedanken über die nächsten Straßen zu machen.
Erster Gemeinderat Hoinke macht nochmals deutlich, dass der Rat bei der
Kalkulation des Beitragssatzes einen großen Einfluss hat. So könne man statt
langer und damit kostenintensiven Straßen auch mal eine kleine Maßnahme in den
Kalkulationszeitraum reinnehmen. Ausschussmitglied Rusch erkundigt sich nach
der Festlegung der Abrechnungsgebiete. Erster Gemeinderat Hoinke trägt vor,
dass man diese durch eine externe Firma festlegen lassen hat. Bei der
Einrichtung der Abrechnungsgebiete muss der rechtliche Rahmen berücksichtigt
werden. Außerdem sind die Abrechnungsgebiete Bestandteil der Satzung.
Ausschussmitglied Szengel fragt nach, was bei einer unvorhersehbaren
Verteuerung einer Maßnahme eintreten würde. Erster Gemeinderat Hoinke erklärt,
dass der Gebührensatz für 5 Jahre gleichbleibt. Eine Unterdeckung und auch eine
Überzahlung würden in den nächsten Kalkulationszeitraum hinfließen.
Ausschussmitglied Juilfs berichtet von einer breiten Akzeptanz in der
Bevölkerung aufgrund des niedrigen Beitragssatzes. Bürgermeister Lauxtermann
erklärt, dass sich nun auch alle anderen Kommunen im Landkreis Friesland für
das Thema interessiert und im April ein Vortrag hierzu geplant ist.
Im Anschluss an die Diskussion im Ausschuss lässt Ausschussvorsitzender
Gburreck nach Rücksprache mit dem Ausschuss weitere Fragen von Gästen zu.