Beschluss:

Der Ausschuss lehnt bei einer Ja-Stimme und zwei Enthaltungen den Antrag der Fraktion Bündnis 90 /DIE GRÜNEN ab.

 


Protokoll:

Bürgermeister Lauxtermann nimmt zum Antrag Stellung. Er hält den Aufwand für           nicht kalkulierbar. Weiterhin gehört die Förderung nicht zu den Grundaufgaben einer Gemeinde. Daher lehnt er den Antrag ab. Ausschussmitglied Pauluschke schließt sich dem an. Demnach war es Absicht, mit der Familienförderung den Bau von neuen Wohneigentum zu fördern. Eine Bezuschussung für Bestandsimmobilien hält er hingegen für einen Zuschuss zur Vermögensbildung. Dieses wäre ungerecht gegenüber allen anderen. Ausschussmitglied Brauers möchte mit dem Zuschuss   Familien und junge Leute ansprechen, sich für ältere Häuser zu interessieren. Ausschussmitglied Juilfs führt an, dass es nicht Aufgabe der Gemeinde ist. Ausschussmitglied Brauers sieht das als Frage der Gerechtigkeit. Ausschussmitglied Lammers weist auf die Behandlung des Themas im vergangenen Jahr im Verwaltungsausschuss hin. Er sieht keinen Weg, die Förderung zu übernehmen. Auf Nachfrage von Herrn Brauers erklärt Bürgermeister Lauxtermann, dass die Gemeinde erst im nachhinein über die Grundstücksverkäufe informiert wird. Ausschussmitglied Pauluschke bekräftigt nochmals, dass mit einer Förderung zusätzlicher Wohnraum           geschaffen werden sollte und nicht die Förderung von Vermögensbildung. Dieses kann nicht Aufgabe der Gemeinde sein. In diesem Zusammenhang verweist Erster Gemeinderat Hoinke auf die Förderprogramme der NBank und des Baukindergeldes für Familien mit Kindern. Ausschussmitglied Keller verweist ebenso auf die Förderprogramme und auf die niedrigen Zinsen. Ausschussmitglied Brauers macht deutlich, dass er den Ausführungen von Ausschussmitglied Pauluschke nicht zustimmen kann. Seiner Meinung nach müssen Neubauten und Altbestände gleich gefördert werden.