Beschluss:

Der Rat beschließt einstimmig nachfolgenden Beschlussvorschlag:

 

„Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Satzung zur Erhebung von Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen.“

 


Protokoll:

Bürgermeister Lauxtermann erläutert die Änderungen und weist daraufhin, dass es hier um die einmaligen Beiträge geht. Ratsmitglied B. Janßen bezieht sich auf § 2 Abs. 4 der Satzung. Er hält die Aussage: …„wenn die Kosten der Beitragserhebung außer Verhältnis zu dem zu erwartenden Beitragsaufkommen stehen“. Dies solle hinreichender bestimmt sein. Zudem schlägt er vor, entsprechende Fälle in die politischen Gremien zu geben oder komplett rauszunehmen. Eine Nichtbeitreibung würde zu Lasten aller anderen fallen. Gemeindeamtmann Röben kann dem zustimmen und erklärt, dass dieser Passus entfernt wird. Ratsmitglied B. Janßen bezieht sich auf § 6 Abs. 2 Nr. 2d und wundert sich über die große Diskrepanz des neuen Faktors von 1 zum alten Faktor von 5. Er fragt an, wie viele davon betroffen sind. Gemeindeamtmann Röben erklärt, dass es sich um etwa 5 im Abgrenzungsgebiet Neuenburg handelt und um etwa 10 in Zetel. Er erklärt weiter, dass diese Änderung kaum Auswirkungen hat, jedoch günstiger für die davon betroffenen ausfällt. Erster Gemeinderat Hoinke erklärt, dass die erste Satzung aus einer Mustersatzung entstammte. Dort war der Faktor 5 aufgeführt. Es wären einige unverhältnismäßig hoch veranlagt worden, wenn dieser Faktor beibehalten worden wäre. Daher sollte eine Deckelung auf einen Festbetrag erfolgen. Allerdings wollten die Landwirte dagegen vorgehen, sodass es nun zu diesem neuen Faktor gekommen ist. Solche Erkenntnisse ergeben sich meist aus der praktischen Arbeit. Gemeindeamtmann Röben weist auf einen Schreibfehler in § 6 Abs. 2 Nr. 2b hin. Hier handelt es sich nicht um unbebaute sondern um bebaute genutzte Teile von Grundstücken im Außenbereich.