Sitzung: 23.04.2020 Gemeinderat
Beschluss:
Der Rat beschließt einstimmig nachfolgenden Beschlussvorschlag:
„Der Gemeinderat
beschließt die Neufassung der Satzung zur Erhebung von Beiträge für den Ausbau
von Verkehrsanlagen.“
Protokoll:
Bürgermeister Lauxtermann erläutert die Änderungen und weist daraufhin,
dass es hier um die einmaligen Beiträge geht. Ratsmitglied B. Janßen bezieht
sich auf § 2 Abs. 4 der Satzung. Er hält die Aussage: …„wenn die Kosten der
Beitragserhebung außer Verhältnis zu dem zu erwartenden Beitragsaufkommen
stehen“. Dies solle hinreichender bestimmt sein. Zudem schlägt er vor,
entsprechende Fälle in die politischen Gremien zu geben oder komplett
rauszunehmen. Eine Nichtbeitreibung würde zu Lasten aller anderen fallen.
Gemeindeamtmann Röben kann dem zustimmen und erklärt, dass dieser Passus
entfernt wird. Ratsmitglied B. Janßen bezieht sich auf § 6 Abs. 2 Nr. 2d und
wundert sich über die große Diskrepanz des neuen Faktors von 1 zum alten Faktor
von 5. Er fragt an, wie viele davon betroffen sind. Gemeindeamtmann Röben
erklärt, dass es sich um etwa 5 im Abgrenzungsgebiet Neuenburg handelt und um
etwa 10 in Zetel. Er erklärt weiter, dass diese Änderung kaum Auswirkungen hat,
jedoch günstiger für die davon betroffenen ausfällt. Erster Gemeinderat Hoinke
erklärt, dass die erste Satzung aus einer Mustersatzung entstammte. Dort war
der Faktor 5 aufgeführt. Es wären einige unverhältnismäßig hoch veranlagt
worden, wenn dieser Faktor beibehalten worden wäre. Daher sollte eine Deckelung
auf einen Festbetrag erfolgen. Allerdings wollten die Landwirte dagegen
vorgehen, sodass es nun zu diesem neuen Faktor gekommen ist. Solche
Erkenntnisse ergeben sich meist aus der praktischen Arbeit. Gemeindeamtmann
Röben weist auf einen Schreibfehler in § 6 Abs. 2 Nr. 2b hin. Hier handelt es
sich nicht um unbebaute sondern um bebaute genutzte Teile von Grundstücken im
Außenbereich.