Sitzung: 19.03.2020 Umwelt- und Planungsausschuss
Beschluss:
Der Umwelt- und Planungsausschuss fasst sodann bei einer Gegenstimme
nachfolgenden Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Zetel wägt die während der Offenlegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wie in der Anlage zur Drucksache 135/2019 dargestellt ab.
Der Rat der Gemeinde Zetel beschließt den Bebauungsplan Nr. 126 „Wohnpark Achterweg“, bestehend aus Planzeichnung und Begründung, als Satzung.
Protokoll:
Auf Anfrage teilt Gemeindeamtsinspektor Kant mit, dass hier eine
Angebotsplanung geschaffen wird, die auch eine Wohnbebauung im hinteren Teil
der Planfläche ermöglicht. Nach Gesprächen mit dem Investor ist auch im
hinteren Planbereich eine Bebauung zu erwarten, wenn auch die Bebauung direkt
an der Jakob-Borchers-Straße Vorrang zu haben scheint. Konkrete Aussagen liegen
hierzu nicht vor. Ratsmitglied Janssen führt aus, dass er nach einem Telefonat
mit dem Investor weiß, dass zur Umsetzung der Baumaßnahmen noch kein weiterer
Investor gefunden wurde. Die Immobiliengesellschaft, die aktuell die Planung
beantragt hat, wird die Baumaßnahmen nicht selbst durchführen.