Beschluss:

Der Umwelt- und Planungsausschuss fasst sodann bei einer Gegenstimme nachfolgenden Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Zetel wägt die während der Offenlegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wie in der Anlage zur Drucksache 135/2019 dargestellt ab.

 

Der Rat der Gemeinde Zetel beschließt  den Bebauungsplan Nr. 126 „Wohnpark Achterweg“, bestehend aus Planzeichnung und Begründung, als Satzung.

 


Protokoll:

Auf Anfrage teilt Gemeindeamtsinspektor Kant mit, dass hier eine Angebotsplanung geschaffen wird, die auch eine Wohnbebauung im hinteren Teil der Planfläche ermöglicht. Nach Gesprächen mit dem Investor ist auch im hinteren Planbereich eine Bebauung zu erwarten, wenn auch die Bebauung direkt an der Jakob-Borchers-Straße Vorrang zu haben scheint. Konkrete Aussagen liegen hierzu nicht vor. Ratsmitglied Janssen führt aus, dass er nach einem Telefonat mit dem Investor weiß, dass zur Umsetzung der Baumaßnahmen noch kein weiterer Investor gefunden wurde. Die Immobiliengesellschaft, die aktuell die Planung beantragt hat, wird die Baumaßnahmen nicht selbst durchführen.