Beschluss:

Der Umwelt- und Planungsausschuss fasst einstimmig nachfolgenden Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, für den Bereich des ehemaligen Baumarktes und Baustoffhandel Lonecke an der Oldenburger Straße den Bebauungsplan Nr. 129 „Karl Lonecke“ aufzustellen.

 

Die Aufstellung erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB). Auf die Erarbeitung eines Umweltberichtes und die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden wird verzichtet.

 

Es sind die Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (Offenlegung der Planunterlagen) und § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden) einzuleiten.

 

Mit dem Investor ist ein Städtebaulicher Vertrag zur Regelung der Kostenübernahme zu schließen.

 

 


Protokoll:

Ratsvorsitzender Pauluschke weist nochmals darauf hin, dass die Erreichbarkeit des Wohngrundstücks Oldenburger Straße 40 A nicht gewährleistet ist, weil die Zufahrtsrechte auf der anliegenden Privatstraße nicht gesichert sind. Er bittet um Prüfung, ob die Erreichbarkeit dieses Grundstückes über den neuen Bebauungsplan sichergestellt werden kann. Bürgermeister Lauxtermann sagt die Überprüfung der Erschließungssituation zu.