Sitzung: 19.03.2020 Umwelt- und Planungsausschuss
Beschluss:
Der Umwelt- und Planungsausschuss fasst bei einer Gegenstimme
nachfolgenden Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss beschließt die 15. Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 130 „Gewerbegebiet Rossfelde Nord“.
Die Bauleitplanungen erfolgen mit dem Ziel, angrenzend an das Gewerbegebiet „Rossfelde Nord“ eine weitere Fläche für gewerbliche Nutzungen bereit zu stellen.
Die Verfahren zur 15. Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 130 „Gewerbegebiet Rossfelde Nord Erweiterung“ sollen parallel betrieben werden.
Es sind die förmlichen Verfahren zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten.
Protokoll:
Ratsmitglied Janssen führt aus, das die erste Planung zur Ausweisung
dieser Fläche als Gewerbegebiet eingestellt wurde, weil die Kosten der vom
Straßenbaulastträger geforderten Linksabbiegerspur deutlich zu hoch waren. Nun
liegen offenbar andere Schätzungen vor. Er bittet um Erläuterung. Erster Gemeinderat
Hoinke verweist auf die Niederschriften zu den Sitzungen des Umwelt- und
Planungsausschusses, in denen die Gründe für die Einstellung der Überplanung
dieser Fläche ausführlich genannt sind und hebt hervor, dass die Planung und
Umsetzung des Gewerbegebietes unter Berücksichtigung einer Linksabbiegerspur
sehr viel Zeit in Anspruch genommen hätte, die aber die Fa. Meyer ECS, die im
vorderen Teil ihren Betrieb ansiedelt, nicht hatte. Daher wurde der
Planungsbereich auch im Interesse der Fa. ECS reduziert. So konnte eine
zeitnahe Umsetzung der Bauleitplanung zur Ausweisung einer Gewerbefläche an der
L 815 efolgen.
Der jetzt vorliegende Vorschlag zur Ausweisung einer Gewerbefläche im
hinteren Bereich wurde, abweichend von den ersten Planungen, nicht nur auf die
östliche Fläche des ursprünglichen Planbereiches reduziert, sondern es wird
auch die Erschließung des Planbereichs überarbeitet und auf ein Minimum
beschränkt. Er weist aber auch darauf hin, dass Gewerbeflächen zu einem Preis
von 13,-- EUR/m², wie jetzt angeboten, nicht mehr zu bekommen sein werden und
erwartet einen Verkaufspreis der Gewerbeflächen von ca. 25,-- EUR/m². Die
Ausweisung eines Gewerbegebietes wird nach jetzigem Sachstand vom Landkreis
Friesland mit 20 % der Kosten bezuschusst werden. Die Abbiegespur wird nicht
auf die Erschließungskosten und damit auf den Preis der Grundstücke umzulegen
sein.
Auf Anfrage des Ratsmitglieds Meyer erläutert Erster Gemeinderat Hoinke,
dass hier, vergleichbar der Situation Autohof, die Planung für eine Linksabbiegerspur
erfolgen muss, die Umsetzung aber erst erfolgt, wenn die neuen Gewerbeflächen
erschlossen werden.