Beschluss:

Der Rat beschließt bei zwei Gegenstimmen, einer Enthaltung und 22 Fürstimmen ohne Aussprache nachfolgenden Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Zetel wägt die während der Offenlegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wie in der Anlage zur Drucksache 135/2019 dargestellt ab.

 

Der Rat der Gemeinde Zetel beschließt  den Bebauungsplan Nr. 126 „Wohnpark Achterweg“, bestehend aus Planzeichnung und Begründung, als Satzung.