Sitzung: 23.04.2020 Gemeinderat
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Zetel, nimmt den Antrag
der SPD/FDP-Gruppe zum Autohof Ellens mit drei Enthaltungen und 22 Fürstimmen
zustimmend zur Kenntnis.
Protokoll:
Beigeordneter Keller führt zu diesem Antrag
aus. Die Weiterentwicklung nimmt nach zehn Jahren wieder an Fahrt auf. Die
Thematik Wasserstoff wird immer konkreter. Der Autohof soll durch diesen Antrag
zukunftsfähig aufgestellt werden. Der B-Plan wurde bereits aufgestellt, sodass
keine Beschlüsse seitens der Gemeinde möglich und nötig sind. Beigeordneter
Wilken steht dem Vorschlag der erneuerbaren Energien positiv gegenüber, hält
den Standort des Autohofes aber für kritisch. Die Fläche wird komplett
versiegelt, was zu einem Widerspruch zur erstgenannten Idee steht. Der
LKW-Verkehr wird deutlich zunehmen. Der Investor wirbt dafür, dass die
LKW-Fahrer die L815 nutzen sollen. Mittendrin liegt dann Zetel. Die Anwohner
werden dadurch erheblich mehr belastet. Zudem sieht er unnötige Konkurrenz in
Form von Tankstellen und Gastronomie für den Ort. Ratsvorsitzender Pauluschke
gibt den Vorsitz an die stellv. Ratsvorsitzenden Röbke ab. Ratsmitglied
Koopmann schließt sich dem Beigeordneten Wilken an. Er führt ebenfalls aus,
dass der Investor explizit dafür wirbt, durch die Ortschaften Zetel und
Neuenburg abzukürzen. Zudem stellt er fest, dass der Investor bisher keine
Erfahrungen mit dem Bau eines Autohofes hat. Ratsvorsitzender Pauluschke weist
darauf hin, dass diese Diskussionen bereits jahrelang geführt wurden und nichts
mit dem gestellten Antrag zu tun haben. Es gibt einen rechtsgültigen B-Plan der
vom Rat beschlossen wurde. Zudem sieht er keinen Grund anzunehmen, dass die
Fahrströme sich zukünftig ändern. Der Weg zur Wasserstoffmobilität wird immer
konkreter. Er appelliert an alle, gemeinsam den Autohof zu realisieren und das
Beste daraus zu machen. Beigeordneter Wilken befürchtet Konsequenzen für Zetel.
Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass die LKW´s die Abkürzung nutzen
werden. Beigeordneter Mondorf stellt fest, dass dieser Antrag ein Hinweis von
der Gemeinde an den Investor ist. Der Antrag erfordert keinen Beschluss des
Rates. Eine solche Abstimmung wird aber eingefordert. Nach der Abstimmung gibt
die stellv. Ratsvorsitzenden Röbke den Vorsitz wieder zurück an den
Ratsvorsitzenden Pauluschke.