Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Zetel, nimmt den Antrag der SPD/FDP-Gruppe zum Autohof Ellens mit drei Enthaltungen und 22 Fürstimmen zustimmend zur Kenntnis.

 


Protokoll:

Beigeordneter Keller führt zu diesem Antrag aus. Die Weiterentwicklung nimmt nach zehn Jahren wieder an Fahrt auf. Die Thematik Wasserstoff wird immer konkreter. Der Autohof soll durch diesen Antrag zukunftsfähig aufgestellt werden. Der B-Plan wurde bereits aufgestellt, sodass keine Beschlüsse seitens der Gemeinde möglich und nötig sind. Beigeordneter Wilken steht dem Vorschlag der erneuerbaren Energien positiv gegenüber, hält den Standort des Autohofes aber für kritisch. Die Fläche wird komplett versiegelt, was zu einem Widerspruch zur erstgenannten Idee steht. Der LKW-Verkehr wird deutlich zunehmen. Der Investor wirbt dafür, dass die LKW-Fahrer die L815 nutzen sollen. Mittendrin liegt dann Zetel. Die Anwohner werden dadurch erheblich mehr belastet. Zudem sieht er unnötige Konkurrenz in Form von Tankstellen und Gastronomie für den Ort. Ratsvorsitzender Pauluschke gibt den Vorsitz an die stellv. Ratsvorsitzenden Röbke ab. Ratsmitglied Koopmann schließt sich dem Beigeordneten Wilken an. Er führt ebenfalls aus, dass der Investor explizit dafür wirbt, durch die Ortschaften Zetel und Neuenburg abzukürzen. Zudem stellt er fest, dass der Investor bisher keine Erfahrungen mit dem Bau eines Autohofes hat. Ratsvorsitzender Pauluschke weist darauf hin, dass diese Diskussionen bereits jahrelang geführt wurden und nichts mit dem gestellten Antrag zu tun haben. Es gibt einen rechtsgültigen B-Plan der vom Rat beschlossen wurde. Zudem sieht er keinen Grund anzunehmen, dass die Fahrströme sich zukünftig ändern. Der Weg zur Wasserstoffmobilität wird immer konkreter. Er appelliert an alle, gemeinsam den Autohof zu realisieren und das Beste daraus zu machen. Beigeordneter Wilken befürchtet Konsequenzen für Zetel. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass die LKW´s die Abkürzung nutzen werden. Beigeordneter Mondorf stellt fest, dass dieser Antrag ein Hinweis von der Gemeinde an den Investor ist. Der Antrag erfordert keinen Beschluss des Rates. Eine solche Abstimmung wird aber eingefordert. Nach der Abstimmung gibt die stellv. Ratsvorsitzenden Röbke den Vorsitz wieder zurück an den Ratsvorsitzenden Pauluschke.