Beschluss:

Der Umwelt- und Planungsausschuss nimmt die Ausführungen zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 128 „Windpark Bullenmeersbäke neu“ zur Kenntnis.

 

 


Protokoll:

Herr Bottenbruch stellt anhand einer Präsentation die Planungen zum „Windpark Bullenmeersbäke neu“ vor und zeigt zunächst die Lage im Raum auf. Aktuell sind im Windpark Bullenmeersbäke 6 Anlagen zur Größe von 99 m und einer Leistung von 1,3 MW sowie 1 Anlage zur Größe von 135 m und einer Leistung von 2,3 MW errichtet. Die sechs kleineren Anlagen sollen durch 3 – 4 neue Windenergieanlagen zur Größe von max. 200 m ersetzt werden. Die vorhandenen kleineren Anlagen sind in 2001, die größere Anlage in 2005 errichtet worden.

Die Standorte für die neuen Anlagen sind im Bebauungsplan nicht detailliert festgelegt worden, weil es sich um eine Angebotsplanung handelt.

Sodann erläutert er die Schall- und Schattenwurfgutachten.

Die Umweltverträglichkeitsprüfung stellt Frau Wamboldt vor und geht zunächst auf die Avifauna ein. Bzgl. der Brutvögel konnten zahlreiche Gelege im Geltungsbereich des Bebauungsplans ausgemacht werden, die sich aber nicht störend auf die Planung auswirken. Als Rastvogel finden sich am häufigsten Graugänse und Bläßgänse. Auch hier ist keine Beeinträchtigung zu erwarten. Als planungsrelevante Art wurde das Vorkommen des Mäusebussards untersucht. Dazu wurde die Fläche, die im Flächennutzungsplan als Sondergebietsfläche „Windkraft“ ausgewiesen ist, um 1.000 m erweitert und untersucht. In 2019 konnte kein Brutnachweis beobachtet werden. Insgesamt fanden sich 2 Horste in einem Abstand von 150 m und 750 m zur südöstlichen Grenze. Weiter wurde das Vorkommen des Kranichs untersucht. Konfliktpotenzial könnte das Vorkommen beider Arten auslösen, so dass hier noch ergänzende Untersuchungen notwendig sind und ggfs. Vermeidungsmaßnahmen erarbeitet werden müssen.

Als planungsrelevante Vorkommen wurde auch die Fledermauspopulation untersucht. Insgesamt konnten 12 Arten festgestellt werden, von denen 6 planungsrelevant sind. Sie zeigt anhand der Präsentation die Vorkommen und damit möglicherweise verbundene Konflikte dieser Arten während verschiedener Jahreszeiten auf. Ein erhöhtes Tötungsrisiko gilt für die Sommerpopulation, die Spätsommer-/Herbstpopulation und die im Spätsommer und Herbst durchziehenden Arten. Als Maßnahme zur Reduzierung des Konfliktpotenzials bleibt nur das Abschalten der Anlagen bei einer Temperatur von über 10° C und einer Windgeschwindigkeit bis zu 8 m/s. Ein zweijähriges akustisches Monitoring soll erfolgen. Weiter stellt sie das Landschaftsbild, das durch die Windparks „Herrenmoor“, „Bentstreek“ und „Spolsen“ und Überlandleitungen bereits vorbelastet ist, vor. Es wird eine Kompensation für Eingriffe in die Natur durch neue und größere Fundamente, Wege und Kranabstellflächen von 0,8 Werteinheiten ha für Boden und Biotope und 5 Werteinheiten, jeweils bezogen auf ha, für das Landschaftsbild notwendig. Die zu kompensierende Gehölzstruktur muss noch ermittelt werden. Die Kompensation erfolgt soweit möglich im Plangebiet, auch durch die Übernahme und Anrechnung der Kompensationsmaßnahmen zur Aufstellung des derzeitigen Bebauungsplans Nr. 66, und im Flächenpool der Gemeinde Zetel.

 

Ratsmitglied Janßen erkundigt sich, ob der technische Zustand der vorhandenen Anlagen untersucht und damit eine mögliche weitere Nutzungsdauer geschätzt werden konnte. Weiter möchte er wissen, ob sich am ankommenden Schall für die Anlieger etwas ändern wird und ob bereits jetzt der Betrieb der vorhandenen Anlagen mit der Auflage von Abschaltzeiten verbunden ist.

Frau Wamboldt erklärt, dass die von ihr vorgestellten Konflikte der Avifauna seinerzeit nicht als relevant angesehen wurden und damit auch keine Abschaltzeiten auferlegt wurden. Herr Bottenbruch erläutert, dass keine Veränderungen der Schallimmissionen zu erwarten sind. An den Aufpunkten sind die maximal zulässigen Werte zulässig, die auch weiterhin ausgenutzt werden. Wegen der Veränderung der Bauart ist jedoch eine Änderung der Frequenzen und Geräusche möglich. Er geht aber davon aus, dass es insgesamt ruhiger wird, weil weniger und größere Anlagen errichtet werden. Die wirtschaftliche Bewertung der Altanlagen ist nicht bekannt.

Stellv. Vorsitzender Pauluschke führt aus, dass durch ein Repowering der Anlagen mehr Leistung generiert werden wird. Die sechs vorhandenen Altanlagen mit einer Leistung von je 1,3 MW, insgesamt also 7,8 MW, werden durch bis zu vier neue Anlagen mit einer Leistung von je 5,5 MW ersetzt. Die vorhandene Anlage mit einer Leistung von 2,3 MW wird wegen günstiger Ausgleichszahlungen aus dem EEG später ersetzt werden.

Bürgermeister Lauxtermann sagt zu, die Präsentation den Bürgerinnen und Bürgern auf Wunsch zur Verfügung zu stellen.

Frau Wamboldt teilt auf eine Anfrage des Ratsmitglieds Meyer mit, dass die von ihr genannten Ausgleichsflächen zusätzlich zu den bereits aus dem Bebauungsplan Nr. 66 resultierenden Kompensationsflächen benötigt werden. Für die bisherige Planung waren 10 ha Ausgleichsfläche sowie die umfangreiche Pflanzung von Feldhecken notwendig. Stellv. Vorsitzender Pauluschke möchte das Verhältnis des Flächenverbrauchs neuer zu alter Planung wissen. Dazu kann Frau Wamboldt mitteilen, dass aufgrund größerer Aufstellflächen und Kranflächen die neue Versiegelung 1,3 ha beträgt. Die bisherige Versiegelung lag bei 0,8 ha.

Aus dem Publikum wird die Frage nach dem Abstand zu den nächsten Wohnhäusern gestellt, die Herr Bottenbruch mit unverändert 500 m beantworten kann. Insgesamt wird sich der Abstand zu den Türmen in Einzelfällen noch erhöhen, weil die Rotoren der Windenergieanlagen sich innerhalb des Planbereichs bewegen müssen. Weil diese aber größer als die der Altanlagen sind, müssen die Türme in das Plangebiet hinein gerückt werden. Weiter teilt er auf Anfrage aus dem Publikum mit, dass Anlagen mit einer Höhe über 100 m mit einer Befeuerung versehen sein müssen, die sich aber nur bei Annäherung eines Luftfahrzeuges einschaltet.

Aus dem Publikum wird berichtet, das die Belastung durch Schall und Schattenwurf, dieser insbesondere in den Wintermonaten, sehr belastend ist. Die neuen Anlagen werden mit 200 m Höhe doppelt so hoch sein, wie die bestehenden Anlagen. An den Betrieb der alten Anlagen haben sich die Anlieger gewöhnt, gegen die Planung zur Änderung des Bebauungsplans werden aber bereits jetzt Schritte angekündigt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch die Interessen der Anlieger in sechs Wohnhäusern und zwei Ferienhäusern am Schmedesdamm zu berücksichtigen sind.

Die Rahmenbedingungen für die Ermittlungen der Schallimmissionen gleichen denen, die bei der Aufstellung des Windparks „Herrenmoor“ zur Anwendung gekommen sind, wie Herr Bottenbruch auf Nachfrage des Ratsmitglieds Müller erklärt.

Aus dem Publikum wird die Frage nach dem Rückbau der Fundamente der Altanlagen gestellt. Dieses ist, wie Herr Nickel erklärt, in den Pachtverträgen geregelt. Er geht aber davon aus, dass die Tiefengründung nicht entfernt werden kann, wohl aber der Betonsockel bis auf eine bestimmte Tiefe unter Erdoberkante zu entfernen ist.

Stellv. Vorsitzender Pauluschke fragt an, was mit den Altanlagen geschehen wird. Diese werden nach Auskunft von Herrn Nickel abgebaut und sofort abgefahren. Da die Türme aus Stahl bestehen, können sie recycelt werden.

Herr Bottenbruch erklärt, dass sich die Gemeinde Zetel für die Förderung erneuerbarer Energien ausgesprochen hat. Dafür wurden im Rahmen einer Potenzialanalyse die am besten geeigneten Flächen ermittelt. Diese Flächen sollen mit modernen Anlagen unter Erzielung des größtmöglichen Ertrags bebaut werden. Der Windpark „Bullenmeer“ hat sich bereits als Altstandort etabliert und kann für die Besetzung mit modernen Anlagen bestens nachgenutzt werden.

Bürgermeister Lauxtermann bestätigt, dass die Gemeinde Zetel die Förderung von Windstrom unterstützten möchte. Mit der heute vorgestellten Planung wird das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans eingeleitet, das jetzt auf der Grundlage bestehender Rechtsvorschriften durchgeführt wird.

Ratsmitglied Janßen ist der Auffassung, dass sich die Bauleitplanung nicht zwingend am maximal zu erzielenden Betrag orientieren muss, sondern statt vier größerer auch fünf kleinere Anlagen errichtet werden könnten. Wesentlich kleinere Anlagen sind aber nach Erwiderung von Herrn Nickel nicht mehr erhältlich.