Sitzung: 11.06.2020 Umwelt- und Planungsausschuss
Beschluss:
Der Umwelt- und Planungsausschuss nimmt die Ausführungen zur Aufstellung
des Bebauungsplans Nr. 128 „Windpark Bullenmeersbäke neu“ zur Kenntnis.
Protokoll:
Herr Bottenbruch stellt anhand einer Präsentation die Planungen zum
„Windpark Bullenmeersbäke neu“ vor und zeigt zunächst die Lage im Raum auf.
Aktuell sind im Windpark Bullenmeersbäke 6 Anlagen zur Größe von 99 m und einer
Leistung von 1,3 MW sowie 1 Anlage zur Größe von 135 m und einer Leistung von
2,3 MW errichtet. Die sechs kleineren Anlagen sollen durch 3 – 4 neue
Windenergieanlagen zur Größe von max. 200 m ersetzt werden. Die vorhandenen
kleineren Anlagen sind in 2001, die größere Anlage in 2005 errichtet worden.
Die Standorte für die neuen Anlagen sind im Bebauungsplan nicht
detailliert festgelegt worden, weil es sich um eine Angebotsplanung handelt.
Sodann erläutert er die Schall- und Schattenwurfgutachten.
Die Umweltverträglichkeitsprüfung stellt Frau Wamboldt vor und geht
zunächst auf die Avifauna ein. Bzgl. der Brutvögel konnten zahlreiche Gelege im
Geltungsbereich des Bebauungsplans ausgemacht werden, die sich aber nicht
störend auf die Planung auswirken. Als Rastvogel finden sich am häufigsten
Graugänse und Bläßgänse. Auch hier ist keine Beeinträchtigung zu erwarten. Als
planungsrelevante Art wurde das Vorkommen des Mäusebussards untersucht. Dazu
wurde die Fläche, die im Flächennutzungsplan als Sondergebietsfläche
„Windkraft“ ausgewiesen ist, um 1.000 m erweitert und untersucht. In 2019
konnte kein Brutnachweis beobachtet werden. Insgesamt fanden sich 2 Horste in
einem Abstand von 150 m und 750 m zur südöstlichen Grenze. Weiter wurde das
Vorkommen des Kranichs untersucht. Konfliktpotenzial könnte das Vorkommen
beider Arten auslösen, so dass hier noch ergänzende Untersuchungen notwendig
sind und ggfs. Vermeidungsmaßnahmen erarbeitet werden müssen.
Als planungsrelevante Vorkommen wurde auch die Fledermauspopulation
untersucht. Insgesamt konnten 12 Arten festgestellt werden, von denen 6 planungsrelevant
sind. Sie zeigt anhand der Präsentation die Vorkommen und damit möglicherweise
verbundene Konflikte dieser Arten während verschiedener Jahreszeiten auf. Ein
erhöhtes Tötungsrisiko gilt für die Sommerpopulation, die
Spätsommer-/Herbstpopulation und die im Spätsommer und Herbst durchziehenden
Arten. Als Maßnahme zur Reduzierung des Konfliktpotenzials bleibt nur das
Abschalten der Anlagen bei einer Temperatur von über 10° C und einer
Windgeschwindigkeit bis zu 8 m/s. Ein zweijähriges akustisches Monitoring soll
erfolgen. Weiter stellt sie das Landschaftsbild, das durch die Windparks
„Herrenmoor“, „Bentstreek“ und „Spolsen“ und Überlandleitungen bereits
vorbelastet ist, vor. Es wird eine Kompensation für Eingriffe in die Natur
durch neue und größere Fundamente, Wege und Kranabstellflächen von 0,8
Werteinheiten ha für Boden und Biotope und 5 Werteinheiten, jeweils bezogen auf
ha, für das Landschaftsbild notwendig. Die zu kompensierende Gehölzstruktur
muss noch ermittelt werden. Die Kompensation erfolgt soweit möglich im
Plangebiet, auch durch die Übernahme und Anrechnung der Kompensationsmaßnahmen
zur Aufstellung des derzeitigen Bebauungsplans Nr. 66, und im Flächenpool der
Gemeinde Zetel.
Ratsmitglied Janßen erkundigt sich, ob der technische Zustand der
vorhandenen Anlagen untersucht und damit eine mögliche weitere Nutzungsdauer
geschätzt werden konnte. Weiter möchte er wissen, ob sich am ankommenden Schall
für die Anlieger etwas ändern wird und ob bereits jetzt der Betrieb der
vorhandenen Anlagen mit der Auflage von Abschaltzeiten verbunden ist.
Frau Wamboldt erklärt, dass die von ihr vorgestellten Konflikte der
Avifauna seinerzeit nicht als relevant angesehen wurden und damit auch keine
Abschaltzeiten auferlegt wurden. Herr Bottenbruch erläutert, dass keine
Veränderungen der Schallimmissionen zu erwarten sind. An den Aufpunkten sind
die maximal zulässigen Werte zulässig, die auch weiterhin ausgenutzt werden.
Wegen der Veränderung der Bauart ist jedoch eine Änderung der Frequenzen und
Geräusche möglich. Er geht aber davon aus, dass es insgesamt ruhiger wird, weil
weniger und größere Anlagen errichtet werden. Die wirtschaftliche Bewertung der
Altanlagen ist nicht bekannt.
Stellv. Vorsitzender Pauluschke führt aus, dass durch ein Repowering der
Anlagen mehr Leistung generiert werden wird. Die sechs vorhandenen Altanlagen
mit einer Leistung von je 1,3 MW, insgesamt also 7,8 MW, werden durch bis zu
vier neue Anlagen mit einer Leistung von je 5,5 MW ersetzt. Die vorhandene
Anlage mit einer Leistung von 2,3 MW wird wegen günstiger Ausgleichszahlungen
aus dem EEG später ersetzt werden.
Bürgermeister Lauxtermann sagt zu, die Präsentation den Bürgerinnen und
Bürgern auf Wunsch zur Verfügung zu stellen.
Frau Wamboldt teilt auf eine Anfrage des Ratsmitglieds Meyer mit, dass
die von ihr genannten Ausgleichsflächen zusätzlich zu den bereits aus dem
Bebauungsplan Nr. 66 resultierenden Kompensationsflächen benötigt werden. Für
die bisherige Planung waren 10 ha Ausgleichsfläche sowie die umfangreiche
Pflanzung von Feldhecken notwendig. Stellv. Vorsitzender Pauluschke möchte das
Verhältnis des Flächenverbrauchs neuer zu alter Planung wissen. Dazu kann Frau
Wamboldt mitteilen, dass aufgrund größerer Aufstellflächen und Kranflächen die
neue Versiegelung 1,3 ha beträgt. Die bisherige Versiegelung lag bei 0,8 ha.
Aus dem Publikum wird die Frage nach dem Abstand zu den nächsten
Wohnhäusern gestellt, die Herr Bottenbruch mit unverändert 500 m beantworten
kann. Insgesamt wird sich der Abstand zu den Türmen in Einzelfällen noch erhöhen,
weil die Rotoren der Windenergieanlagen sich innerhalb des Planbereichs bewegen
müssen. Weil diese aber größer als die der Altanlagen sind, müssen die Türme in
das Plangebiet hinein gerückt werden. Weiter teilt er auf Anfrage aus dem
Publikum mit, dass Anlagen mit einer Höhe über 100 m mit einer Befeuerung
versehen sein müssen, die sich aber nur bei Annäherung eines Luftfahrzeuges
einschaltet.
Aus dem Publikum wird berichtet, das die Belastung durch Schall und
Schattenwurf, dieser insbesondere in den Wintermonaten, sehr belastend ist. Die
neuen Anlagen werden mit 200 m Höhe doppelt so hoch sein, wie die bestehenden
Anlagen. An den Betrieb der alten Anlagen haben sich die Anlieger gewöhnt,
gegen die Planung zur Änderung des Bebauungsplans werden aber bereits jetzt
Schritte angekündigt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch die Interessen der
Anlieger in sechs Wohnhäusern und zwei Ferienhäusern am Schmedesdamm zu
berücksichtigen sind.
Die Rahmenbedingungen für die Ermittlungen der Schallimmissionen gleichen
denen, die bei der Aufstellung des Windparks „Herrenmoor“ zur Anwendung
gekommen sind, wie Herr Bottenbruch auf Nachfrage des Ratsmitglieds Müller
erklärt.
Aus dem Publikum wird die Frage nach dem Rückbau der Fundamente der
Altanlagen gestellt. Dieses ist, wie Herr Nickel erklärt, in den Pachtverträgen
geregelt. Er geht aber davon aus, dass die Tiefengründung nicht entfernt werden
kann, wohl aber der Betonsockel bis auf eine bestimmte Tiefe unter Erdoberkante
zu entfernen ist.
Stellv. Vorsitzender Pauluschke fragt an, was mit den Altanlagen
geschehen wird. Diese werden nach Auskunft von Herrn Nickel abgebaut und sofort
abgefahren. Da die Türme aus Stahl bestehen, können sie recycelt werden.
Herr Bottenbruch erklärt, dass sich die Gemeinde Zetel für die Förderung
erneuerbarer Energien ausgesprochen hat. Dafür wurden im Rahmen einer
Potenzialanalyse die am besten geeigneten Flächen ermittelt. Diese Flächen
sollen mit modernen Anlagen unter Erzielung des größtmöglichen Ertrags bebaut
werden. Der Windpark „Bullenmeer“ hat sich bereits als Altstandort etabliert
und kann für die Besetzung mit modernen Anlagen bestens nachgenutzt werden.
Bürgermeister Lauxtermann bestätigt, dass die Gemeinde Zetel die
Förderung von Windstrom unterstützten möchte. Mit der heute vorgestellten
Planung wird das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans eingeleitet,
das jetzt auf der Grundlage bestehender Rechtsvorschriften durchgeführt wird.
Ratsmitglied Janßen ist der Auffassung, dass sich die Bauleitplanung
nicht zwingend am maximal zu erzielenden Betrag orientieren muss, sondern statt
vier größerer auch fünf kleinere Anlagen errichtet werden könnten. Wesentlich
kleinere Anlagen sind aber nach Erwiderung von Herrn Nickel nicht mehr
erhältlich.