Beschluss:

Der Umwelt- und Planungsausschuss stimmt der Änderung des Bebauungsplans

Nr. 1 „Corporalskamp“ mit dem Ziel, die bislang als „Sonderfläche für kirchliche Zwecke“ ausgewiesen Teilfläche in „Fläche für allgemeine Wohnbebauung“ umzuwandeln, einstimmig zu.

 


Protokoll:

Bürgermeister Lauxtermann führt aus, dass die Sonderfläche für kirchliche Zwecke aufgrund des Verkaufs des ev. Luth. Gemeindehauses aufgehoben und stattdessen eine allgemeine Wohnbaufläche zugelassen werden soll. Auf Anfrage des Ratsmitgliedes Eilers teilt Gemeindeamtsinspektor Kant mit, dass die Fläche im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1 „Corporalskamp“ gelegen ist, so dass eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich wird.