Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Zetel beschließt, bei einer Gegenstimme, zwei Enthaltungen und 25 Ja-Stimmen, die Baugrundstücke im Neubaugebiet „Zetel Süd Erweiterung“ im Rahmen eines Bewerberverfahrens zu vergeben. Dazu wird das in der Begründung zu dieser Beschlussvorlage dargestellte Bewertungsschema beschlossen.

 

Der Rat der Gemeinde Zetel beschließt einstimmig die Grundstückspreise in Höhe von 90,-- EUR und 85,-- EUR entsprechend der dieser Beschlussvorlage beigefügten Übersicht. In dem Kaufpreis sind die Kosten für die Erschließung und der Kanalbaubeitrag enthalten.

 

Der Kaufpreis wird für jedes Kind, für das die Erwerber Kindergeld erhalten und das zum Haushalt gehört, mit pauschal 1.900,-- EUR gefördert.

 

Auf der Grundlage dieser Auswahlkriterien wird die Verwaltung ermächtigt, Kaufverträge abzuschließen.

 

Im Kaufvertrag ist eine Konventionalstrafe in Höhe von 30 % des Kaufpreises für den Fall, dass sich die Angaben im Bewerbungsbogen nach Abschluss des Kaufvertrages als wahrheitswidrig erweisen, einzustellen.

Gleiches gilt, sollte der Käufer das errichtete Wohnhaus vor Ablauf von fünf Jahren nach Fertigstellung aus eigenem Antrieb verkaufen.

 


Protokoll:

Erster Gemeinderat Hoinke trägt vor, dass es sich um 19 Grundstücke handelt und dass es dafür eine erhebliche Nachfrage gibt. Zudem trägt er die Bepunktung der Kriterien im Einzelnen vor. Die Grundstückspreise wurden auf 85 € bzw. 90 € festgelegt. Es wird wieder einen Kinderbonus in Höhe von 1.900 € pro Kind geben. Beigeordneter Wilken erfragt, ob eine Behinderung nachgewiesen werden muss durch einen Pflegegrad oder durch einen vergleichbaren Nachweis. Erster Gemeinderat Hoinke erklärt, dass bei unbekannten Personen ein Attest erforderlich ist. Zudem muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass ein Neubau erforderlich ist. Ratsmitglied B. Janssen erkundigt sich, wie die potenziellen Bewerber von den Bewertungskriterien erfahren. Insbesondere um was es sich bei den besonderen Fällen handelt. Erster Gemeinderat Hoinke berichtet, dass sämtliche Interessenten in den nächsten Tagen angeschrieben werden. Die Kriterien sind öffentlich. Die zusätzlichen Punkte für besondere Fälle wurden auf Wunsch des Verwaltungsausschusses eingefügt. Beigeordneter Wilken stellt den Antrag, die Abstimmung aufzuteilen. Zum einen sollte über die Bewertungskriterien und zum anderen über Verkaufspreise abgestimmt werden.