Sitzung: 18.06.2020 Gemeinderat
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Zetel beschließt, bei einer Gegenstimme, zwei Enthaltungen und 25 Ja-Stimmen, die Baugrundstücke im Neubaugebiet „Zetel Süd Erweiterung“ im Rahmen eines Bewerberverfahrens zu vergeben. Dazu wird das in der Begründung zu dieser Beschlussvorlage dargestellte Bewertungsschema beschlossen.
Der Rat der Gemeinde Zetel beschließt einstimmig die Grundstückspreise in Höhe von 90,-- EUR und 85,-- EUR entsprechend der dieser Beschlussvorlage beigefügten Übersicht. In dem Kaufpreis sind die Kosten für die Erschließung und der Kanalbaubeitrag enthalten.
Der Kaufpreis wird für jedes Kind, für das die Erwerber Kindergeld erhalten und das zum Haushalt gehört, mit pauschal 1.900,-- EUR gefördert.
Auf der Grundlage dieser Auswahlkriterien wird die Verwaltung
ermächtigt, Kaufverträge abzuschließen.
Im Kaufvertrag ist eine Konventionalstrafe in Höhe von 30 % des
Kaufpreises für den Fall, dass sich die Angaben im Bewerbungsbogen nach
Abschluss des Kaufvertrages als wahrheitswidrig erweisen, einzustellen.
Gleiches gilt, sollte der Käufer das errichtete Wohnhaus vor Ablauf von
fünf Jahren nach Fertigstellung aus eigenem Antrieb verkaufen.
Protokoll:
Erster Gemeinderat Hoinke trägt vor, dass es
sich um 19 Grundstücke handelt und dass es dafür eine erhebliche Nachfrage
gibt. Zudem trägt er die Bepunktung der Kriterien im Einzelnen vor. Die
Grundstückspreise wurden auf 85 € bzw. 90 € festgelegt. Es wird wieder einen
Kinderbonus in Höhe von 1.900 € pro Kind geben. Beigeordneter Wilken erfragt,
ob eine Behinderung nachgewiesen werden muss durch einen Pflegegrad oder durch
einen vergleichbaren Nachweis. Erster Gemeinderat Hoinke erklärt, dass bei
unbekannten Personen ein Attest erforderlich ist. Zudem muss ein Nachweis
vorgelegt werden, dass ein Neubau erforderlich ist. Ratsmitglied B. Janssen
erkundigt sich, wie die potenziellen Bewerber von den Bewertungskriterien
erfahren. Insbesondere um was es sich bei den besonderen Fällen handelt. Erster
Gemeinderat Hoinke berichtet, dass sämtliche Interessenten in den nächsten
Tagen angeschrieben werden. Die Kriterien sind öffentlich. Die zusätzlichen
Punkte für besondere Fälle wurden auf Wunsch des Verwaltungsausschusses
eingefügt. Beigeordneter Wilken stellt den Antrag, die Abstimmung aufzuteilen.
Zum einen sollte über die Bewertungskriterien und zum anderen über
Verkaufspreise abgestimmt werden.