Beschluss:

Der Umwelt- und Planungsausschuss fasst einstimmig nachfolgenden Beschlussvorschlag:

 

„Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Zetel beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Corporalskamp“ zur Änderung des Sondergebietes „Fläche für religiöse Zwecke“ in „Allgemeines Wohngebiet“.

 

Die Aufstellung erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB). Auf die Ausarbeitung eines Umweltberichtes und die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden wird verzichtet.

Mit der Änderung des Bebauungsplans wird der Flächennutzungsplan an die Darstellung als „Allgemeines Wohngebiet“ angepasst.

 

Es sind die Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (Offenlegung der Planunterlagen) und § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden) einzuleiten.“

 


Protokoll:

Auf Anfrage des Beigeordneten Keller erklärt Bürgermeister Lauxtermann, dass eine Kindertagesstätte als nicht störende Einrichtung auch in einem allgemeinen Wohngebiet betrieben werden könnte. Ausschussvorsitzender Huger verweist auf den Antrag des Diakonischen Werkes Zetel e.V. als Eigentümer der Fläche, auf Aufhebung der Sonderbedarfsfläche und damit die Ausweisung als Wohngebiet.