Beschluss:

Der Umwelt- und Planungsausschuss fasst sodann einstimmig nachfolgenden Beschlussvorschlag:

 

„Der Rat der Gemeinde Zetel stellt fest, dass während der Offenlegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) keine Anregungen und Bedenken aus der Öffentlichkeit eingegangen sind und wägt die nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Eingaben der beteiligten Behörden wie in der Anlage zur Drucksache 174/2020 dargestellt ab.

 

Der Rat der Gemeinde Zetel beschließt den Bebauungsplan Nr. 127 „Zetel-Süd Erweiterung“, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht, als Satzung.“

 


Protokoll:

Ratsmitglied Eilers erklärt, dass der Einwand des Landkreises Friesland als untere Abfallbehörde für ihn nicht nachvollziehbar ist. Gemeindeamtsinspektor Kant führt aus, der Hinweis des Landkreises, dass dieses Gebiet nicht von Müllfahrzeugen angefahren werden könne, nicht der Realität entspricht. Tatsächlich wird die Erweiterungsfläche über Planstraßen des ersten Bauabschnittes erschlossen, die das Erweiterungsgebiet im Süden und Osten anbinden. So entsteht ein Ringverkehr. Die Müllfahrzeuge müssen nicht wenden und können das Plangebiet in einem Zuge durchfahren. Auf Nachfrage des Ratsmitgliedes Janßen erklärt Gemeindeamtsinspektor Kant, dass die Kompensation im Flächenpool „Zeteler Marsch“ erfolgt. Die Flächenpools der Gemeinde Zetel sind mit einem Punktesystem bewertet, dass die Wertigkeit der Flächen hinsichtlich naturnaher Gestaltung ausdrückt. Von diesem Punktekonto werden die Kompensationsdefizite abgebucht. Es ist in den Poolflächen vor Ort nicht zu erkennen, in welchen Bereichen und in welcher Form die Umsetzung tatsächlich erfolgt, weil die Kompensationsdefizite rein rechnerisch vom Punktekonto abgebucht werden.