Beschluss:

Der Umwelt- und Planungsausschuss fasst sodann bei einer Enthaltung nachfolgenden Beschlussvorschlag:

 

„Der Rat der Gemeinde Zetel stellt fest, dass während der Offenlegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) keine Anregungen und Bedenken aus der Öffentlichkeit eingegangen sind und wägt die nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Eingaben der beteiligten Behörden wie in der Anlage zur Drucksache 175/2020 dargestellt ab.

 

Der Rat der Gemeinde Zetel beschließt den Bebauungsplan Nr. 129 „Karl Lonecke“, bestehend aus Planzeichnung und Begründung, als Satzung.“

 


Protokoll:

Zuhörer erkundigen sich nach Einzelheiten der künftigen Bebauung. Dazu erklärt Gemeindeamtsinspektor Kant, dass dies nicht Inhalt der Bauleitplanung ist und die Bauvorhaben der Einzelfallprüfung im Baugenehmigungsverfahren unterliegen.

Bürgermeister Lauxtermann führt aus, dass die Zuwegung eines Grundstückes südwestlich an den Planbereich angrenzend, auf die Ratsvorsitzender Pauluschke hingewiesen hat, nach seinem Kenntnisstand gesichert ist. Zur Art der Sicherung wird er noch einmal im Ordnungsamt nachfragen und in der Sitzung des Verwaltungsausschusses berichten. Weiter erläutert er auf eine Anfrage des Ratsmitgliedes Eilers, dass die Höhe der baulichen Anlagen auf 9 m bei zweigeschossiger Bauweise festgesetzt ist und damit zweigeschossige Häuser mit einem Staffelgeschoss möglich sind.

Ratsmitglied Janssen verweist auf das Naturdenkmal „Hexeneiche“, dass im Bebauungsplan gesichert werden sollte. Zudem sollte auch ein Teilbereich um die Eiche entsiegelt werden. Gemeindeamtsinspektor Kant erwidert, dass dieses Naturdenkmal im Bebauungsplan und in der Begründung gesichert werden wird. Zudem ist im Bebauungsplan bereits jetzt ein Schutzbereich um die Eiche eingetragen, der von jeglicher Bebauung frei zu halten ist. Eine Entsiegelung der Verkehrsfläche um die Eiche muss nach Aussage von Bürgermeister Lauxtermann unter der Prämisse des Erhalts der „Hexeneiche“ geprüft werden.