Beschluss:

Der Umwelt- und Planungsausschuss schlägt sodann bei 1 Stimme für den Antrag, 3 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen vor, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abzulehnen.

 


Protokoll:

Ratsmitglied Janssen erläutert den vorliegenden Antrag. Die Bewerbung des Autohofes mit der Nutzung der L815 durch Zetel und Neuenburg als zeitsparende Ausweichstrecke durch LKW zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger kann nicht hingenommen werden. Die Verwaltung soll das Gespräch mit dem Investor suchen, damit diese Werbung eingestellt wird. Das vorhandene Lärmschutzkataster für Zetel zeigt entlang der L815 bereits erhöhte Lärmwerte. Es ist Aufgabe der Gemeinde Zetel diese Werte zum Schutz der Anlieger zu reduzieren.

Bürgermeister Lauxtermann macht deutlich, dass es der Gemeinde Zetel rechtlich nicht möglich ist, auf den Investor mit dem Ziel einzuwirken, die Nutzung der Landes- und Bundesstraßen zu reduzieren. Diese Straßen dienen der überörtlichen Verbindung. Die Zuständigkeit liegt bei der Straßenbauverwaltung in Aurich, nicht zuletzt beim Landesministerium für Wirtschaft. Einen Auftrag an die Verwaltung auf der Grundlage des Antrags würde daher ohne Kommentierung an das zuständige Ministerium weitergeleitet werden.

Ratsmitglied Janssen hebt hervor, dass der Antrag ausschließlich darauf zielt, den Investor zu bewegen, die Werbung mit zeitsparenden Ausweichstrecken zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger zu unterlassen.

Für den Ausschussvorsitzenden Huger geht der Antrag weit über das hinaus, was kommunale Mandatsträger bewirken können. Die Art der Betriebsführung und Werbung ist Angelegenheit des Unternehmens und darf nicht von außen beeinflusst werden. Nach seiner persönlichen Auffassung kann dem Antrag daher nicht entsprochen werden.

Beigeordneter Keller teilt mit, dass inhaltlich gegen den Antrag keine Einwände bestehen können, weil ein großes Interesse daran bestehen muss, den innerörtlichen Verkehr nicht weiter wachsen zu lassen. Rechtlich ist die Situation jedoch anders zu beurteilen und kann nicht in einen Antrag überführt werden. Er würde es begrüßen, den Antrag als Apell zu formulieren.

Ratsmitglied Janssen erwidert, dass der Antrag darauf zielt, die guten Kontakte der Verwaltung zum Investor zu nutzen, um ihn aufzufordern, diese Werbung einzustellen. Es ist die Pflicht des Rates, Schaden von der Bevölkerung abzuwenden.

Ausschussvorsitzender Huger verweist nochmals darauf, dass der Rat nicht in der rechtlichen Position ist, das Unternehmen zur Unterlassung aufzufordern. Er unterstützt den Hinweis des Beigeordneten Keller, den Antrag als Resolution einzureichen und die Forderung auf Unterlassung anders zu formulieren.

Ratsmitglied Janssen erwidert jedoch, dass der Antrag in vorliegender Form bestehen bleibt.

Bürgermeister Lauxtermann macht nochmals deutlich, dass die Landes- und Bundesstraßen als klassifizierte Straßen ausdrücklich der überörtlichen Verbindung dienen. Die Verwaltung kann und darf nicht dafür werben, diese Straßen nicht ihrem Zweck entsprechend zu nutzen.

Beigeordneter Keller erklärt, dass die Zuständigkeit beim Straßenbaulastträger liegt und rechtliche Bewertungen dort beantragt und vorgenommen werden müssten. Hier sieht er aber politische Bedenken und schlägt vor, die örtlichen Mitglieder des Niedersächsischen Landtages anzusprechen.

Ratsmitglied Schröder weist darauf hin, dass der Verkehr am Ohrbült massiv zugenommen hat und befürchtet einen weiteren Anstieg. Bürgermeister Lauxtermann weist darauf hin, dass regelmäßig Verkehrszählungen durch die Landesstraßenbaubehörde durchgeführt werden. Aktuell nutzen nach seiner Erinnerung ca.  8.500 KFZ pro Tag die L815.