Beschluss:

Der Rat beschließt einstimmig und ohne Aussprache folgenden Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Zetel stellt fest, dass während der Offenlegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) keine Anregungen und Bedenken aus der Öffentlichkeit eingegangen sind und wägt die nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Eingaben der beteiligten Behörden wie in der Anlage zur Drucksache 174/2020 dargestellt ab.

 

Der Rat der Gemeinde Zetel beschließt den Bebauungsplan Nr. 127 „Zetel-Süd Erweiterung“, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht, als Satzung.

 


Protokoll: