Beschluss:

Der Rat beschließt einstimmig und ohne Aussprache folgenden Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Zetel stellt fest, dass während der Offenlegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) keine Anregungen und Bedenken aus der Öffentlichkeit eingegangen sind und wägt die nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Eingaben der beteiligten Behörden wie in der Anlage zur Drucksache 175/2020 dargestellt ab.

 

Der Rat der Gemeinde Zetel beschließt den Bebauungsplan Nr. 129 „Karl Lonecke“, bestehend aus Planzeichnung und Begründung, als Satzung.