Protokoll:

Erster Gemeinderat Hoinke erläutert den Planungsstand zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 130 „Gewerbegebiet Rossfelde Nord Erweiterung“. Die Ausführungen liegen dieser Niederschrift an.

Er kann mitteilen, dass die Deutsche Post Interesse an einer Fläche in diesem Gewerbegebiet hat. Der Standort am Markthamm soll aufgegeben werden. Auf Anfrage des Ratsmitgliedes Cordes teilt er mit, dass die Planfläche ca. 25.000 m² umfasst. Er führt weiter auf Anfrage des Ratsmitgliedes Eilers aus, dass sich der Kaufpreis, der bislang für Gewerbeflächen aufgerufen wurde, nicht halten lässt. Den Grundstückspreis hat der Rat der Gemeinde Zetel noch festzulegen. Eine Kalkulation hierfür wird vorbereitet.

Ratsmitglied Eilers verweist auf die aufwendige Linksabbiegerspur und erkundigt sich, ob das Gewerbegebiet künftig erweitert werden könnte. Erster Gemeinderat Hoinke teilt dazu mit, dass es sich zunächst um eine abgeschlossene Planung ohne Erweiterungsabsichten handelt. Die Kosten der Abbiegespur sind, wie er auf Anfrage des Ratsmitgliedes Janssen ergänzt, nicht umlagefähig und können somit nicht dem Kaufpreis zugerechnet werden.

Bürgermeister Lauxtermann betont, dass hier die Chance besteht, die Deutsche Post als Logistikunternehmen im Ort zu halten und damit 30 Arbeitsplätze zu sichern. Außerdem ist bereits im Vorfeld besprochen worden, dass die Gemeinde dann Zugriff auf die Fläche am Markthamm erhalten würde.

Stv. Bürgermeister Gburreck fragt nach, ob die Anlieger private Flächen zur Verfügung stellen. Dies verneint Erster Gemeinderat Hoinke und erläutert, dass die privaten Flächen selbst genutzt werden können. Hierfür würden über den Bebauungsplan Baurechte im hinteren Grundstücksbereich geschaffen werden. Die Erschließung dieser Flächen wäre über die vorgelagerten Grundstücksflächen zu sichern und Angelegenheit der Bauherren. Ratsmitglied Cordes möchte wissen, ob es bereits eine Reglementierung zur Vergabe der Grundstücke gibt. Erster Gemeinderat Hoinke betont, dass aufgrund der großen Nachfrage eine sorgsame Auswahl erfolgen muss und der Verwaltungsausschuss in jedem Einzelfall beschließen sollte. Ausschussvorsitzender Huger erkundigt sich, welche Festsetzungen für die Wohnhausbebauung auf den hinteren Grundstücken entlang der Blauhander Straße getroffen werden. Gemeindeamtsinspektor Kant erklärt, dass sich die Festsetzungen am vorhandenen Bestand orientieren. Somit wird eine Gebäudehöhe von 10 m bei der Möglichkeit einer zweigeschossigen Bauweise vorgeschlagen. Die Entwässerung auch der neu geschaffenen privaten Baugrundstücke ist Bestandteil des Entwässerungskonzeptes, wie Erster Gemeinderat Hoinke auf Anfrage es Ratsmitglieds Tebben verdeutlicht.