Protokoll:

 

Zur Vorbereitung dieser Angelegenheit fand am 18. März ein Ortstermin beim Schloss Neuenburg statt, bei dem verschiedene Beleuchtungsvarianten vorgestellt wurden. Während des Termins wurde deutlich, dass eine Anstrahlung über entfernt stehende Schweinwerfer nicht in Frage kommt, sondern dass das Schloss mit Bodenstrahlern angestrahlt werden sollte, die nahe am Gebäude stehen. Mit dieser Technik werden die Feinheiten der Fassade sichtbar und es entsteht ein stimmungsvoller Effekt. Anhand eines Grundrissplans stellt Herr Hoinke die vorgesehenen Standorte der Bodenstrahler vor. In den Gehbereichen sollten Bodeneinbaustrahler eingebaut werden, in den Beeten und Grünbereichen Aufbaustrahler. Der Vorteil der Bodeneinbaustrahler liegt darin, dass diese stark belastet und auch befahren werden können. Die Aufbaustrahler haben den Vorteil, dass diese nicht so anfällig gegen Laubabdeckung sind. Herr Thormählen erläutert dazu, dass auch die Aufbaustrahler in Beton eingelassen werden sollten, um Vandalismusschäden von vorne herein zu vermeiden. Beigeordneter Müller weist darauf hin, dass insbesondere zur B 437 hin eine symmetrische Anordnung der Strahler bei dem Ortstermin nicht favorisiert wurde. Er bittet daher darum, die Anordnung der Strahler asymmetrisch vorzunehmen. Diesem Vorschlag schließen sich die Ausschussmitglieder einmütig an. Die Kosten für das Anstrahlen der Schlosses werden sich inkl. der Erdarbeiten auf ca. 15.000,-- € belaufen, wobei Herr Hoinke darauf hinweist, dass mit einer Bezuschussung in Höhe von 50% zu rechnen ist.