Beschluss:

Der Umwelt- und Planungsausschuss fasst sodann bei 5 Stimmen dafür, 1 Gegenstimme und 3 Enthaltungen nachfolgenden Beschlussvorschlag:

 

Auf der Grundlage der angefügten Entwürfe der Kooperationsvereinbarung  und des Arbeitsprogrammes stimmt der Rat der Gemeinde Zetel dem Beitritt zur Entwicklungszone der Biosphärenregion Niedersächsisches Wattenmeer zu.

 

 

 


Protokoll:

Erster Gemeinderat Hoinke stellt anhand einer Präsentation die Eckpunkte für einen Beitritt der Gemeinde Zetel zur Entwicklungszone der Biosphärenregion Niedersächsisches Wattenmeer vor. Die Präsentation findet sich als Anlage zu dieser Niederschrift.

 

Der Begutachtungszeitraum wird nach Auffassung von Herrn Rahmel einen Zeitraum von ca. fünf Jahren umfassen.

 

Aus dem Publikum wird die Frage gestellt, ob und in welchem Umfang die Landwirtschaft im Rahmen der Biodiversität eingebunden wird und ob dafür eine Förderung in Aussicht gestellt werden kann. Erster Gemeinderat Hoinke bestätigt, dass die Landwirtschaft beteiligt ist, aber hier der sog. „Niedersächsische Weg“ vorrangig ist. Die Gemeinde Zetel wird in Bezug auf die Umsetzung der Biodiversität keine Forderungen oder Wünsche an die Landwirtschaft stellen. Herr Rahmel ergänzt, dass abzuwägen ist zwischen dem, was umgesetzt werden kann und dem, was bereits vorhanden ist. Ein Programm mit dem die Landwirtschaft in die Pflicht genommen werden würde, besteht nicht. Er weiß, dass die Landwirtschaft bereits freiwillig tätig ist, die Biodiversität zu fördern. Der „Niedersächsische Weg“ ist hier weiterführender als die Vorstellungen in einem Biosphärenreservat.

Ratsmitglied Janssen verweist auf § 4 des Vertragsentwurfes und erkundigt sich, ob der zweite Absatz speziell für die Gemeinde Zetel entwickelt und eingefügt wurde. Dazu erklärt Herr Rahmel, dass dieser Passus auf Wunsch der Stadt Norden zur zusätzlichen Absicherung der Kommune aufgenommen wurde. Mit dieser Vorschrift wird der Druck, von einer Ausweitung der naturschutzrechtlichen Schutzvorschriften Abstand zu nehmen, erhöht. Der Austritt einer Kommune wäre an die UNESCO mit Angabe des Grundes zu melden und wäre damit für den Verordnungsgeber blamabel.

Aus dem Publikum erhebt sich die Frage, was unter einem Biosphärenreservat zu verstehen sei und welches Gebiet es umfassen würde. Herr Rahmel erläutert, die die Gemeinde als Gebietskörperschaft komplett eingebunden werden würde. Er verweist auf eine einzige Gemeinde, die aufgrund der geographischen Struktur nur mit Teilbereichen als Biosphärenreservatsgemeinde eingebunden wurde. Tatsächlich wird immer das ganze Gemeindegebiet als solches ausgewiesen.

Aus dem Publikum wird darauf hingewiesen, dass bereits zahlreiche Naturschutzauflagen bestehen. Es stellt sich die Frage, welche Einrichtung die Verantwortung für Ausflüsse dieser Verordnungen auf die Landeigentümer übernimmt. Der Gesetzgeber beschließt notwendige Maßnahmen wie auch Schutzverordnungen, weil sich eine Handlungsnotwendigkeit ergibt, wie Herr Rahmel ausführt, und wäre damit auch in der Pflicht, mögliche Entschädigungen für die Grundstückseigentümer zu leisten. Im Rahmen einer Biosphärenreservatsgemeinde wären aber keine zusätzlichen naturschutzrechtlichen Verordnungen zu erwarten, weil bereits zahlreiche Naturschutzgebiete in der Region der Gemeinde Zetel vorhanden sind.

Ausschussvorsitzender Huger macht deutlich, dass die Planungshoheit der Gemeinde Zetel nicht beeinträchtigt wird.

Aus dem Publikum erhebt sich der Vorwurf, dass die Ausgleichszahlungen im Zuge des „Niedersächsischen Weges“ mangelhaft sind. Die betriebswirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Betriebe muss gesichert und erhalten bleiben.

Die Bedenken, dass zusätzliche Schutzverordnungen bereits vorbereitet und bei der Ausweisung der Gemeinde Zetel als Biosphärenreservatsgemeinde umgesetzt werden, konnten durch die bisherigen Ausführungen nicht genommen werden. Es wird auf die Ausweisung neuer Baugebiete und des Autohofes verwiesen, wodurch die Naturflächen verkleinert werden. Dies ist nicht der Landwirtschaft anzulasten, trotzdem steht sie für die Reduzierung natürlicher Flächen in der Kritik.

Bürgermeister Lauxtermann verweist auf die Entwicklungsziele der Gemeinde Zetel. Der Beitritt zum Biosphärenreservat erfolgt freiwillig. Die Planungshoheit der Gemeinde Zetel darf und wird nicht berührt. Sollte das der Fall sein, könnte das den Austritt der Gemeinde Zetel aus der Biosphärenregion zur Folge haben. Eine zusätzliche Belastung der Landwirtschaft durch einen Beitritt muss ausgeschlossen bleiben. Er begrüßt den „Niedersächsischen Weg“ als Konsens. Zu den Bauleitplanungen erläutert er, dass nach dem Baugesetzbuch für alle mit Bebauungsplan ausgewiesen Bauflächen ökologische Ausgleichsleistungen zu erbringen sind. Die Ausweisung von Neubaugebieten oder Gewerbeflächen erfolgen nach den Festsetzungen im Flächennutzungsplan und sind damit begrenzt. Sollte die Ausweisung eines Baugebietes in einem Bereich erfolgen, der im Flächennutzungsplan nicht dafür vorgesehen ist, muss an anderer Stelle eine adäquate Fläche aufgehoben werden. Der Beitritt zur Biosphärenregion Niedersächsisches Wattenmeer wird für die wirtschaftliche und touristische Entwicklung förderlich sein. Es ist ausdrücklich nicht beabsichtigt, der Landwirtschaft Beschränkungen aufzuerlegen.

Ausschussvorsitzender Huger sieht in dem Beitritt auch den Vorteil, dass damit vom Vertragspartner externer Sachverstand im Bereich Natur und Biodiversität eingeholt werden kann.

Ratsmitglied Eilers kann die Ängste der Landwirte verstehen. Er verweist auf Naturschutzgebiete, die zunächst mit geringen Restriktionen erlassen werden, deren Bestimmungen aber mit der Zeit verschärft werden. Als Beispiel nennt er Vogelschutzgebiete, wovon private Landeigentümer erheblich betroffen sind, ohne dafür einen ausreichenden Ausgleich zu erhalten. Er erkundigt sich dann nach dem Verein „Wattenmeerforum“. Herr Rahmel erklärt, dass es sich um einen Verein zur Begleitung des internationalen Schutzes des Wattenmeers handelt. Der Verein versteht sich auch als Fürsprecher der Bereiche Landwirtschaft, Touristik und anderer kommunaler Bereiche. Er ist kein zusätzlicher Naturschutzverband, sondern sieht sich eher begleitend mit einem teils kritischen Blick auf Schutzmaßnahmen. Er erklärt weiter auf Anfrage des Ratsmitgliedes Eilers, dass Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde nur in den Kernzonen des Niedersächsischen Wattenmeers, nicht aber in den Pflege- und Entwicklungszonen von der Nationalparkverwaltung wahrgenommen werden.

Aus dem Publikum wird darauf hingewiesen, dass die Diskussion um einen möglichen Beitritt zum Biosphärenreservat bereits seit einiger Zeit geführt wird und dabei die kritischen Stimmen zugenommen hätten. Die Gemeinde Zetel behält nach Auffassung aus dem Publikum zwar die Planungshoheit, doch wird künftig die Nationalparkverwaltung als Träger öffentlicher Belange bei allen Projekten zu beteiligen sein. Dem widerspricht Herr Rahmel und weist darauf hin, dass die Gemeinde Zetel die zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange zu jedem Bauleitverfahren danach auswählen wird, ob deren Belange betroffen sind. Dies ist bei der Nationalparkverwaltung aber nur der Fall, wenn der Kernbereich, also das Niedersächsische Wattenmeer selbst, betroffen ist.

Aus dem Publikum wird die Befürchtung geäußert, dass die Entwicklungszonen ausgeweitet oder aufgewertet werden und dadurch neue, heute noch nicht bekannten Schutzvorschriften zu Lasten der Landwirtschaft erlassen werden. Herr Rahmels kann die Änderung einer Zone nicht ausschließen, macht aber deutlich, dass sich das auch positiv für die Region auswirken kann. Er verweist auf einzelne Biosphärenreservate in Deutschland, in denen sich nach der Änderung der Zonen positive Aspekte zeigten und weitere Anlieger beitraten.

Für ein Biosphärenreservat ist eine Fläche von wenigstens 26.000 ha nötig, die aber bereits durch den erkennbaren Beitritt der Gemeinden Sande und Schortens und den Beitritten der Städte Wilhelmshaven und Wittmund und der Gemeinde Zetel erreicht werden würden.

Aus dem Publikum wird angefragt, ob nach Einführung des „Niedersächsischen Weges“ noch ausreichend Fördermittel zum Ausgleich von Belastungen zur Verfügung stehen würden. Dazu kann Herr Rahmel mitteilen, dass die Fördermittel im Rahmen der Biosphärenreservate von der EU bereitgestellt werden, während der „Niedersächsische Weg“ aus der Erhöhung der Gebühren für die Trinkwasserversorgung oder aus Landesmitteln bezuschusst wird.

Erster Gemeinderat Hoinke bestätigt auf Anfrage des Ratsmitgliedes Eilers, dass die Möglichkeiten zur Kündigung des Vertrages gem. § 4 des Entwurfes mit dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz konform sind.