Sitzung: 03.12.2020 Umwelt- und Planungsausschuss
Beschluss:
Der Umwelt- und Planungsausschuss fasst sodann bei 5 Stimmen dafür, 1
Gegenstimme und 3 Enthaltungen nachfolgenden Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage der angefügten Entwürfe der
Kooperationsvereinbarung und des Arbeitsprogrammes stimmt der Rat der Gemeinde
Zetel dem Beitritt zur Entwicklungszone der Biosphärenregion Niedersächsisches
Wattenmeer zu.
Protokoll:
Erster Gemeinderat Hoinke stellt anhand einer Präsentation die Eckpunkte
für einen Beitritt der Gemeinde Zetel zur Entwicklungszone der Biosphärenregion
Niedersächsisches Wattenmeer vor. Die Präsentation findet sich als Anlage zu
dieser Niederschrift.
Der Begutachtungszeitraum wird nach Auffassung von Herrn Rahmel einen
Zeitraum von ca. fünf Jahren umfassen.
Aus dem Publikum wird die Frage gestellt, ob und in welchem Umfang die
Landwirtschaft im Rahmen der Biodiversität eingebunden wird und ob dafür eine
Förderung in Aussicht gestellt werden kann. Erster Gemeinderat Hoinke
bestätigt, dass die Landwirtschaft beteiligt ist, aber hier der sog.
„Niedersächsische Weg“ vorrangig ist. Die Gemeinde Zetel wird in Bezug auf die
Umsetzung der Biodiversität keine Forderungen oder Wünsche an die
Landwirtschaft stellen. Herr Rahmel ergänzt, dass abzuwägen ist zwischen dem,
was umgesetzt werden kann und dem, was bereits vorhanden ist. Ein Programm mit
dem die Landwirtschaft in die Pflicht genommen werden würde, besteht nicht. Er
weiß, dass die Landwirtschaft bereits freiwillig tätig ist, die Biodiversität
zu fördern. Der „Niedersächsische Weg“ ist hier weiterführender als die
Vorstellungen in einem Biosphärenreservat.
Ratsmitglied Janssen verweist auf § 4 des Vertragsentwurfes und
erkundigt sich, ob der zweite Absatz speziell für die Gemeinde Zetel entwickelt
und eingefügt wurde. Dazu erklärt Herr Rahmel, dass dieser Passus auf Wunsch
der Stadt Norden zur zusätzlichen Absicherung der Kommune aufgenommen wurde.
Mit dieser Vorschrift wird der Druck, von einer Ausweitung der
naturschutzrechtlichen Schutzvorschriften Abstand zu nehmen, erhöht. Der
Austritt einer Kommune wäre an die UNESCO mit Angabe des Grundes zu melden und
wäre damit für den Verordnungsgeber blamabel.
Aus dem Publikum erhebt sich die Frage, was unter einem Biosphärenreservat
zu verstehen sei und welches Gebiet es umfassen würde. Herr Rahmel erläutert,
die die Gemeinde als Gebietskörperschaft komplett eingebunden werden würde. Er
verweist auf eine einzige Gemeinde, die aufgrund der geographischen Struktur nur
mit Teilbereichen als Biosphärenreservatsgemeinde eingebunden wurde.
Tatsächlich wird immer das ganze Gemeindegebiet als solches ausgewiesen.
Aus dem Publikum wird darauf hingewiesen, dass bereits zahlreiche
Naturschutzauflagen bestehen. Es stellt sich die Frage, welche Einrichtung die
Verantwortung für Ausflüsse dieser Verordnungen auf die Landeigentümer
übernimmt. Der Gesetzgeber beschließt notwendige Maßnahmen wie auch
Schutzverordnungen, weil sich eine Handlungsnotwendigkeit ergibt, wie Herr
Rahmel ausführt, und wäre damit auch in der Pflicht, mögliche Entschädigungen
für die Grundstückseigentümer zu leisten. Im Rahmen einer
Biosphärenreservatsgemeinde wären aber keine zusätzlichen
naturschutzrechtlichen Verordnungen zu erwarten, weil bereits zahlreiche
Naturschutzgebiete in der Region der Gemeinde Zetel vorhanden sind.
Ausschussvorsitzender Huger macht deutlich, dass die Planungshoheit der
Gemeinde Zetel nicht beeinträchtigt wird.
Aus dem Publikum erhebt sich der Vorwurf, dass die Ausgleichszahlungen im
Zuge des „Niedersächsischen Weges“ mangelhaft sind. Die betriebswirtschaftliche
Leistungsfähigkeit der Betriebe muss gesichert und erhalten bleiben.
Die Bedenken, dass zusätzliche Schutzverordnungen bereits vorbereitet
und bei der Ausweisung der Gemeinde Zetel als Biosphärenreservatsgemeinde
umgesetzt werden, konnten durch die bisherigen Ausführungen nicht genommen
werden. Es wird auf die Ausweisung neuer Baugebiete und des Autohofes
verwiesen, wodurch die Naturflächen verkleinert werden. Dies ist nicht der
Landwirtschaft anzulasten, trotzdem steht sie für die Reduzierung natürlicher
Flächen in der Kritik.
Bürgermeister Lauxtermann verweist auf die Entwicklungsziele der
Gemeinde Zetel. Der Beitritt zum Biosphärenreservat erfolgt freiwillig. Die
Planungshoheit der Gemeinde Zetel darf und wird nicht berührt. Sollte das der
Fall sein, könnte das den Austritt der Gemeinde Zetel aus der Biosphärenregion
zur Folge haben. Eine zusätzliche Belastung der Landwirtschaft durch einen
Beitritt muss ausgeschlossen bleiben. Er begrüßt den „Niedersächsischen Weg“
als Konsens. Zu den Bauleitplanungen erläutert er, dass nach dem Baugesetzbuch
für alle mit Bebauungsplan ausgewiesen Bauflächen ökologische
Ausgleichsleistungen zu erbringen sind. Die Ausweisung von Neubaugebieten oder
Gewerbeflächen erfolgen nach den Festsetzungen im Flächennutzungsplan und sind
damit begrenzt. Sollte die Ausweisung eines Baugebietes in einem Bereich
erfolgen, der im Flächennutzungsplan nicht dafür vorgesehen ist, muss an
anderer Stelle eine adäquate Fläche aufgehoben werden. Der Beitritt zur
Biosphärenregion Niedersächsisches Wattenmeer wird für die wirtschaftliche und
touristische Entwicklung förderlich sein. Es ist ausdrücklich nicht
beabsichtigt, der Landwirtschaft Beschränkungen aufzuerlegen.
Ausschussvorsitzender Huger sieht in dem Beitritt auch den Vorteil, dass
damit vom Vertragspartner externer Sachverstand im Bereich Natur und
Biodiversität eingeholt werden kann.
Ratsmitglied Eilers kann die Ängste der Landwirte verstehen. Er verweist
auf Naturschutzgebiete, die zunächst mit geringen Restriktionen erlassen
werden, deren Bestimmungen aber mit der Zeit verschärft werden. Als Beispiel
nennt er Vogelschutzgebiete, wovon private Landeigentümer erheblich betroffen
sind, ohne dafür einen ausreichenden Ausgleich zu erhalten. Er erkundigt sich
dann nach dem Verein „Wattenmeerforum“. Herr Rahmel erklärt, dass es sich um
einen Verein zur Begleitung des internationalen Schutzes des Wattenmeers
handelt. Der Verein versteht sich auch als Fürsprecher der Bereiche
Landwirtschaft, Touristik und anderer kommunaler Bereiche. Er ist kein
zusätzlicher Naturschutzverband, sondern sieht sich eher begleitend mit einem
teils kritischen Blick auf Schutzmaßnahmen. Er erklärt weiter auf Anfrage des
Ratsmitgliedes Eilers, dass Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde nur in den
Kernzonen des Niedersächsischen Wattenmeers, nicht aber in den Pflege- und
Entwicklungszonen von der Nationalparkverwaltung wahrgenommen werden.
Aus dem Publikum wird darauf hingewiesen, dass die Diskussion um einen
möglichen Beitritt zum Biosphärenreservat bereits seit einiger Zeit geführt
wird und dabei die kritischen Stimmen zugenommen hätten. Die Gemeinde Zetel
behält nach Auffassung aus dem Publikum zwar die Planungshoheit, doch wird
künftig die Nationalparkverwaltung als Träger öffentlicher Belange bei allen
Projekten zu beteiligen sein. Dem widerspricht Herr Rahmel und weist darauf
hin, dass die Gemeinde Zetel die zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange
zu jedem Bauleitverfahren danach auswählen wird, ob deren Belange betroffen
sind. Dies ist bei der Nationalparkverwaltung aber nur der Fall, wenn der
Kernbereich, also das Niedersächsische Wattenmeer selbst, betroffen ist.
Aus dem Publikum wird die Befürchtung geäußert, dass die Entwicklungszonen
ausgeweitet oder aufgewertet werden und dadurch neue, heute noch nicht
bekannten Schutzvorschriften zu Lasten der Landwirtschaft erlassen werden. Herr
Rahmels kann die Änderung einer Zone nicht ausschließen, macht aber deutlich,
dass sich das auch positiv für die Region auswirken kann. Er verweist auf
einzelne Biosphärenreservate in Deutschland, in denen sich nach der Änderung
der Zonen positive Aspekte zeigten und weitere Anlieger beitraten.
Für ein Biosphärenreservat ist eine Fläche von wenigstens 26.000 ha
nötig, die aber bereits durch den erkennbaren Beitritt der Gemeinden Sande und
Schortens und den Beitritten der Städte Wilhelmshaven und Wittmund und der
Gemeinde Zetel erreicht werden würden.
Aus dem Publikum wird angefragt, ob nach Einführung des
„Niedersächsischen Weges“ noch ausreichend Fördermittel zum Ausgleich von
Belastungen zur Verfügung stehen würden. Dazu kann Herr Rahmel mitteilen, dass
die Fördermittel im Rahmen der Biosphärenreservate von der EU bereitgestellt
werden, während der „Niedersächsische Weg“ aus der Erhöhung der Gebühren für
die Trinkwasserversorgung oder aus Landesmitteln bezuschusst wird.
Erster Gemeinderat Hoinke bestätigt auf Anfrage des Ratsmitgliedes
Eilers, dass die Möglichkeiten zur Kündigung des Vertrages gem. § 4 des
Entwurfes mit dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz konform sind.