Beschluss:

Der Rat lehnt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bzgl. der Vertragsoption einer Fristsetzung zur Fertigstellung des Autohofs mit 3 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen und 20 Gegenstimmen ab.


Protokoll:

 

Ratsmitglied B.Janssen führt den Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen aus. Dabei wird zur besseren Planungssicherheit an eine Fristsetzung gemäß eines Vertrages appelliert.

Ratsmitglied Koopmann befürwortet die Fristsetzung des Antrages und führt einige ungeklärte Fragen auf. So wird die Frage aufgegriffen, ob die angedachte Fristsetzung ausreiche. Auch wurden in der erneuten Vorstellung des Projektes im Oktober 2020 viele Änderungen bezüglich der Einteilung und der Verkehrswege aufgezeigt. Dabei ist zu klären, ob ein neuer Bebauungsplan notwendig ist. Bürgermeister Lauxtermann entgegnet, dass aufgrund der Veränderungen kein neuer Bebauungsplan beschlossen werden muss weil die Festsetzungen wie Grundflächenzahl weiter eingehalten werden.

Ratsmitglied Koopmann führt weiter aus, dass bei einer Begehung am 27.09.2020 ein starker Geruch festgestellt wurde, der auf den Boden zurückzuführen ist. Bürgermeister Lauxtermann stellt klar, dass der Landkreis Friesland als zuständige Behörde vor Ort war und keine Beanstandungen weitergegeben hat.

Auf die Frage, ob eine örtliche Verschmutzung des Grundwassers zu erwarten sei, entgegnet Bürgermeister Lauxtermann, das die Gemeinde Zetel keine Hinweise vom Landkreis Friesland bekommen hat. Zur auch gestellten Frage des Entwässerungsplans wiederholt er seine schon gemachten Äußerungen, dass damit die Firma Thalen-Consult beauftragt ist.

 

Bürgermeister Lauxtermann bekräftigt, dass bereits rechtliche Informationen über die Verträge vor über einem Jahr an den Rat zugeleitet wurden und dabei auch die Auffassung der Verwaltung vorgetragen wurde keine Fristen zu setzen. Hintergrund waren die anlaufenden Vertragsverhandlungen zwischen dem alten und dem neuen Investor. In dem jetzt laufenden Prozess der Umsetzung berührt es auch die Berechenbarkeit der Gemeinde als Vertragspartner. Fragen bauordnungsrechtlicher Art sollten direkt an den Landkreis Friesland gestellt werden.

 

Ratsvorsitzender Pauluschke informiert, dass Anfang 2019 dem Gemeinderat die Situation dargelegt wurde und keine Beanstandungen aufgekommen sind. Auch fügt er an, dass der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung vom 01.12.2020 den Antrag mit 8 Gegenstimmen zu 1 Ja-Stimme abgelehnt hat.