Beschluss:

Der Rat beschließt bei einer Enthaltung und 26 Ja-Stimmen und ohne Aussprache folgenden Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Zetel verwirft die Zweckbindung „GE/E“ (eingeschränktes Gewerbegebiet) für den verbliebenen Teil des Bebauungsplans Nr. 15 an der Neuenburger Straße. Die bislang als Gewerbegrundstück überplante Fläche wird für die allgemeine Bebauung mit Wohngebäuden zugelassen. Die Beurteilung der zulässigen Wohnbebauung erfolgt nach § 34 Baugesetzbuch.