Sitzung: 22.04.2021 Umwelt- und Planungsausschuss
Protokoll:
David Heimann
trägt grundlegend zu den Möglichkeiten der Regenwassernutzung vor. Es wird der
Unterschied von Trinkwasser, Grauwasser und Schwarzwasser dargestellt und die
verschiedenen Varianten der Regenwassernutzung für Gartenwasser und alternativ
auch als Brauchwasser im Haus (Notwendigkeit eines getrennten und
gekennzeichneten Leitunssystems für Brauch-/Regenwasser) mit den technischen
Grundlagen der Umsetzung und Dimensionierung bzw. Kostenabschätzungen anhand
verschiedener Quellen. Verschiedene
Beispiele von Förderkonzepten zur Regenwassernutzung anderer Gemeinden werden
vorgestellt (Präsentation als Anlage zum Protokoll).
In der Diskussion
wird auf die Frage nach der Nutzung von Schwarzwasser klargestellt, dass dieses
gesetzlich nach Auskünften des OOWV nicht zulässig ist. Auch Abwässer nach
Aufbereitung durch die Kläranlage müssen in den Vorfluter eingeleitet werden
und dürfen nicht in ein kommunales Brauchwassersystem zurückgeführt werden. Es
handelt sich daher bewusst bei der Vorstellung um Regenwassernutzungskonzepte auf der Ebene einzelner Parzellen,
ebenfalls wird keine Aufbereitung von Brauchwasser auf der Parzellenebene
angedacht, da diese auf Basis der Verwaltungsrecherche nicht kostenmäßig
realistisch erscheint. Im weiteren Verlauf schwenkt die Diskussion auf den
Kostenaspekt, welcher anhand des Beispiels eines Mehrparteienhauses im
Baugebiet Zetel-Süd durch den Ersten Gemeinderat Bernd Hoinke verdeutlicht
wird. Ratsmitglied Bernd Janssen möchte
wissen, ob Regenwassernutzung verpflichtend in Bebauungsplänen festgelegt
werden kann. Dies wäre laut Bürgermeister Heiner Lauxtermann und Ratsvorsitzenden
Bernd Pauluschke aufgrund der Kosten nicht zielführend oder sozial vertretbar. Ratsmitglied
Heinrich Meyer schlägt vor, die Installation des Leitungssystems für
Regenwassernutzung im Neubau vorzuschreiben, da ein Nachrüsten wiederum
unwirtschaftlich sei. Eine Zisterne bzw. die Zuführung seien auch später noch
realistisch. Die Machbarkeit und der stark abweichende Kostenrahmen zwischen
Bestand/Sanierung und Neubau wird daraufhin durch Herrn Heimann bestätigt.
Ratsmitglied Bernd Janssen schlägt daher vor, dass die divergierenden Kosten
abhängig von Einfamilienhaus- gegenüber Zweifamilienhaus- oder sogar
Mehrfamilienhäusern zu beachten sei. Bürgermeister Lauxtermann konstatiert,
dass die Gemeinde Anreize schaffen sollte, aber keine verpflichtenden
Regelungen treffen sollte. Lediglich die Festsetzung, dass Regenwasser auf dem
Grundstück verbleiben sollte sei, wie schon in der Vergangenheit erfolgt,
verpflichtend zu regeln. Wie im Vortrag dargestellt betont Herr Heimann, dass
auch nicht bei jedem Gebäude aufgrund der Dachflächen ausreichende Wassermengen
zur Verfügung stehen, um Regenwasser auch sinnvoll im Haushalt nutzen zu
können. Der Versiegelungsgrad ist aber in der Regel so hoch, dass ein Sammeln
von sämtlichen Flächen dies ermöglichen könnte. Die Ausschussmitglieder
diskutieren daraufhin die Größe der Zisternen, welche im Einvernehmen eher
größer ausfallen sollte, um Spitzen im Abfluss zu kompensieren. So könne mit
Starkregenereignissen besser umgegangen werden und eventuell in Neubaugebieten
Flächen für Retention gespart werden. Herr Heimann stellt weitere Recherchen an
zu den aufgelaufenen Fragen und wird auf Basis der Diskussion einen Entwurf für
das Förderkonzept erstellen. Dieses wird auf die Förderung von Zisternen zur
Regenwassernutzung im Garten mit Versickerung über Rigolen oder großzügige
Dimensionierung fokussieren. Die Möglichkeit, ebenfalls einzelne Maßnahmen mit
Regenwassernutzung als Brauchwasser im Haushalt mit den vorhandenen Haushaltsmitteln
zu fördern, wird geprüft, jedoch als Best-Practices und zum Sammeln von
Erfahrungen als sinnvoll eingestuft.