Protokoll:

David Heimann trägt grundlegend zu den Möglichkeiten der Regenwassernutzung vor. Es wird der Unterschied von Trinkwasser, Grauwasser und Schwarzwasser dargestellt und die verschiedenen Varianten der Regenwassernutzung für Gartenwasser und alternativ auch als Brauchwasser im Haus (Notwendigkeit eines getrennten und gekennzeichneten Leitunssystems für Brauch-/Regenwasser) mit den technischen Grundlagen der Umsetzung und Dimensionierung bzw. Kostenabschätzungen anhand verschiedener Quellen.  Verschiedene Beispiele von Förderkonzepten zur Regenwassernutzung anderer Gemeinden werden vorgestellt (Präsentation als Anlage zum Protokoll).

In der Diskussion wird auf die Frage nach der Nutzung von Schwarzwasser klargestellt, dass dieses gesetzlich nach Auskünften des OOWV nicht zulässig ist. Auch Abwässer nach Aufbereitung durch die Kläranlage müssen in den Vorfluter eingeleitet werden und dürfen nicht in ein kommunales Brauchwassersystem zurückgeführt werden. Es handelt sich daher bewusst bei der Vorstellung um Regenwassernutzungskonzepte auf der Ebene einzelner Parzellen, ebenfalls wird keine Aufbereitung von Brauchwasser auf der Parzellenebene angedacht, da diese auf Basis der Verwaltungsrecherche nicht kostenmäßig realistisch erscheint. Im weiteren Verlauf schwenkt die Diskussion auf den Kostenaspekt, welcher anhand des Beispiels eines Mehrparteienhauses im Baugebiet Zetel-Süd durch den Ersten Gemeinderat Bernd Hoinke verdeutlicht wird. Ratsmitglied  Bernd Janssen möchte wissen, ob Regenwassernutzung verpflichtend in Bebauungsplänen festgelegt werden kann. Dies wäre laut Bürgermeister Heiner Lauxtermann und Ratsvorsitzenden Bernd Pauluschke aufgrund der Kosten nicht zielführend oder sozial vertretbar. Ratsmitglied Heinrich Meyer schlägt vor, die Installation des Leitungssystems für Regenwassernutzung im Neubau vorzuschreiben, da ein Nachrüsten wiederum unwirtschaftlich sei. Eine Zisterne bzw. die Zuführung seien auch später noch realistisch. Die Machbarkeit und der stark abweichende Kostenrahmen zwischen Bestand/Sanierung und Neubau wird daraufhin durch Herrn Heimann bestätigt. Ratsmitglied Bernd Janssen schlägt daher vor, dass die divergierenden Kosten abhängig von Einfamilienhaus- gegenüber Zweifamilienhaus- oder sogar Mehrfamilienhäusern zu beachten sei. Bürgermeister Lauxtermann konstatiert, dass die Gemeinde Anreize schaffen sollte, aber keine verpflichtenden Regelungen treffen sollte. Lediglich die Festsetzung, dass Regenwasser auf dem Grundstück verbleiben sollte sei, wie schon in der Vergangenheit erfolgt, verpflichtend zu regeln. Wie im Vortrag dargestellt betont Herr Heimann, dass auch nicht bei jedem Gebäude aufgrund der Dachflächen ausreichende Wassermengen zur Verfügung stehen, um Regenwasser auch sinnvoll im Haushalt nutzen zu können. Der Versiegelungsgrad ist aber in der Regel so hoch, dass ein Sammeln von sämtlichen Flächen dies ermöglichen könnte. Die Ausschussmitglieder diskutieren daraufhin die Größe der Zisternen, welche im Einvernehmen eher größer ausfallen sollte, um Spitzen im Abfluss zu kompensieren. So könne mit Starkregenereignissen besser umgegangen werden und eventuell in Neubaugebieten Flächen für Retention gespart werden. Herr Heimann stellt weitere Recherchen an zu den aufgelaufenen Fragen und wird auf Basis der Diskussion einen Entwurf für das Förderkonzept erstellen. Dieses wird auf die Förderung von Zisternen zur Regenwassernutzung im Garten mit Versickerung über Rigolen oder großzügige Dimensionierung fokussieren. Die Möglichkeit, ebenfalls einzelne Maßnahmen mit Regenwassernutzung als Brauchwasser im Haushalt mit den vorhandenen Haushaltsmitteln zu fördern, wird geprüft, jedoch als Best-Practices und zum Sammeln von Erfahrungen als sinnvoll eingestuft.