Beschluss:

Der Verwaltungsausschuss beschließt die 17. Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 133 „5. Erweiterung des Gewerbegebiets Collstede“.

 

Die Bauleitplanungen erfolgen mit dem Ziel, südwestlich an das Gewerbegebiet Collstede angrenzend eine weitere Fläche für gewerbliche Nutzungen bereit zu stellen.

 

Die Verfahren zur 17. Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 133 „5. Erweiterung des Gewerbegebiets Collstede“ sollen parallel betrieben werden.

 

Es sind die förmlichen Verfahren zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten

 


Protokoll:

Ratsmitglied Janssen verweist darauf, dass die notwendige Kompensation nicht in der Fläche des auszuweisenden Gewerbegebietes erfolgen wird und erkundigt sich, wo diese erfolgen wird. Zudem fragt er an, ob es richtig ist, dass die künftigen Eigentümer Bäume am Randbereich des Planungsbereiches pflanzen werden und ob diese Bäume im Bestand gesichert werden.

Erster Gemeinderat Hoinke macht deutlich, dass es ist nicht vertretbar ist, die Kompensation innerhalb des Planungsbereiches zur Ausweisung von Gewerbeflächen vorzunehmen. Diese Flächen werden voll umfänglich für Gewerbe benötigt. Die Kompensation wird Bestandteil der Bauleitplanung sein und im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans erörtert. Die Kompensation in den Poolflächen durchzuführen wäre denkbar. Es ist richtig, dass die künftigen Nutzer dieser Flächen am Randbereich Bäume ersetzen werden. Diese Bäume können im Bebauungsplan als dauerhaft zu erhalten festgesetzt werden.

Ratsmitglied Eilers führt aus, dass mit dem Ankauf, der Entwicklung und der Veräußerung von Gewerbeflächen durch die Gemeinde bislang gute Erfahrungen gemacht wurden. Hier werden erstmals die Firmeninhaber als Käufer auftreten und auch die Erschließung selbst vornehmen. Erster Gemeinderat Hoinke betont, dass die Unternehmer selbst Interesse daran haben, die Erschließung fachgerecht und in ausreichender Größe zu erstellen.

Auf eine Anfrage des Ratsmitgliedes Szengel teilt Erster Gemeinderat Hoinke mit, dass die Kosten für die Kompensation bei dem Verkauf von Gewerbeflächen nicht in Rechnung gestellt werden.

Die Werte des Lärmgutachtens werden, worauf Ratsmitglied Janssen hinweist, geringfügig überschritten. Er fragt nach der Anzahl der betroffenen Anlieger und ob mit diesen die Ausweisung eines Gewerbegebietes bereits kommuniziert wurde. Dies verneint Erster Gemeinderat Hoinke und verweist auf das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans.