Protokoll:

Verwaltungsseitig wird der Sachstand zum bisherigen Vorgang hinsichtlich der Anfrage der SPD-Fraktion zu den Festsetzungen von Baumpflanzungen im B-Plan-Gebiet „Lammers Kamp“/B-Plan Nr. 96 dargestellt. Eine Abstimmung mit der Bauaufsicht des Landkreises erfolgte. Im Ausschuss wird darauf diskutiert, wie mit der Überprüfung von Festsetzungen umgegangen werden sollte. Hinsichtlich Steingärten und Grundflächenzahl wird angedacht, Begehungen oder Kataster anzufertigen gegenüber einem Beginn im Kleinen. Allgemein wird dahingehend argumentiert, dass Festsetzungen eingehalten und kontrolliert werden sollten. Herr Heimann weist auf die grundsätzliche Zuständigkeit des Landkreises hin. Bürgermeister Lauxtermann betont den hohen zeitlichen Aufwand und gleichzeitig nötige Kompetenz von Mitarbeiter:innen der Verwaltung, Bürger vor Ort zu sensibilisieren. Hierfür sei die Personaldecke nicht gegeben. Erster Gemeinderat Hoinke schildert, dass bei den Bürgern leider häufig das Wissen überhaupt nicht vorhanden ist, was im Bebauungsplan steht. Man wolle daher vermehrt in Neubaugebieten, wie in Lammers Kamp geschehen und in Zetel-Süd ohnehin zeitnah angedacht, mit kurzen verständlichen Anschreiben die Eigentümer auf die wesentlichen Festsetzungen hinweisen.