Beschluss:

Der Umwelt- und Planungsausschuss fast sodann bei einer Gegenstimme nachfolgenden Beschlussvorschlag:

 

„Der Rat der Gemeinde Zetel wägt die während öffentlichen Auslegung der Planunterlagen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB  eingegangenen  Anregungen und Bedenken wie in der Anlage zur Drucksache 044/2021 dargestellt ab.

 

Der Rat der Gemeinde Zetel beschließt  den Bebauungsplan Nr. 128 „Repowering Windpark Bullenmeersbäke“, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht,  als Satzung.“

 

(Anlage zur Niederschrift: Präsentation der Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung und der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen)

 

 


Protokoll:

Anhand einer Präsentation stellt Dip.Ing. Bottenbruch die Ergebnisse der Abwägung zu den während der Offenlegung von Behörden und Bürgern eingegangenen Anregungen und Bedenken vor. Er macht deutlich, dass ein großer Teil der Stellungnahmen denen aus der der frühzeitigen Beteiligung entspricht. Die Bedenken und Stellungnahmen konnten abgewogen werden, führten aber zu keiner Änderung der Planung. Angepasst wurde die Planung insoweit, als das jetzt vier Bauteppiche ausgewiesen werden, auf denen jeweils eine Windenergieanlage errichtet werden kann. Die Höhe der Anlagen wird jetzt präzisiert und auf 185 m begrenzt. Mit der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr besteht noch Abstimmungsbedarf bzgl. der Anbindung des Windparks an die K 311. Mit der Forderung nach einer abschließenden artenschutzrechtlichen Regelung bereits während der Aufstellung des Bebauungsplans irrt der Landkreis, wie sich nach fachanwaltlicher Stellungnahme feststellen lässt. Der Artenschutz ist im Zuge der Umsetzung der Planung zu berücksichtigen, muss aber in der Bauleitplanung zunächst nur angesprochen werden.

Dem Einwand des Landkreises Ammerland, die Gemeinde würde mit der Planung das Konzept zur Ausweisung von Flächen für Windenergie im Gemeindebereich in Gefahr bringen, kann nicht gefolgt werden, weil hier ein bereits bestehender und im Flächennutzungsplan als solcher dargestellte Windpark überplant wird. Das Argument des Landkreises Ammerland würde jedoch nur bei der Neuausweisung eines Windparks zutreffend sein.

 

Auf Anfrage des Ratsmitglieds Konrad teilt Dipl.Ing. Bottenbruch mit, dass der geringste Abstand einer Windenergieanlage zum nächstgelegenen Wohnhaus bislang 400 m betrug, während die neuen Anlagen im Minimum 500 m Abstand halten.

Nach Auffassung des Ratsmitgliedes Konrad sollte es möglich sein, die Schallimmissionen der neuen Anlagen während eines zu bestimmenden Zeitfensters nach deren Errichtung messen zu können. Dem widerspricht Dip.Ing. Bottenbruch und führt aus, dass derartige Messungen juristisch belastbar sein müssten. Aufgrund der vielen unterschiedlichsten Nebengeräusche, die bei derartigen Messungen auftreten, kann eine objektiv nur die Geräusche des Windparks berücksichtigende Messung nicht erfolgen. Dabei bleibt es dahingestellt, ob die Nebengeräusche subjektiv als angenehm wie z.B. Vogelgezwitscher wahrgenommen werden oder ob es sich um störenden Maschinen- oder Motorenlärm handelt. Die Messungen könnten somit nicht aussagefähig sein, weil alleine der Wert des zu messenden Schalldrucks bewertet werden kann.

Ratsmitglied Konrad erkundigt sich, ob es bzgl. der artenschutzrechtlichen Prüfung einen Austausch mit der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Friesland gegeben hat. Dipl.Ing. Bottenbruch verweist darauf, dass die gleichen Argumente wie bereits im frühzeitigen Verfahren vorgebracht wurden und dazu bereits eine Äußerung vorliegt. Auf Nachfrage des Ratsvorsitzenden Pauluschke ergänzt er, dass zum Artenschutz im Zuge der Einzelfallgenehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzverfahren Regelungen getroffen werden. Ausschussvorsitzender Huger macht deutlich, dass der Landkreis für eine solche Genehmigung zuständig ist und die untere Naturschutzbehörde somit beteiligt werden wird.

Ratsmitglied Meyer verweist auf die Ziffer 24 der Lesehilfe und ruft dazu auf, mögliche finanzielle Entschädigungen der Anlieger oder Gewinnbeteiligungen von den Betreibern einzufordern. Nach Auskunft von Minister Lies können sich Betreiber diesen Forderungen nicht verschließen, zumal derartige Zahlungen vom Netzbetreiber erstattet werden.

Im Hinblick auf 40 Einwendungen aus der Öffentlichkeit regt Ratsmitglied Konrad an, den Besuchern zu diesem Tagesordnungspunkt nochmals Rederecht einzuräumen. Ratsvorsitzender Pauluschke kann in den vorgestellten Stellungnahmen und deren Abwägung keine neuen Argumente ausmachen. Es gilt jetzt, diese Abwägung politisch zu bewerten. Dabei weist er darauf hin, dass die Gemeinde Zetel Schritte eingeleitet hat, um in Kürze einen Klimaschutzplan zu verabschieden. Dabei ist es nur folgerichtig, im Zuge des Klimaschutzes auch den Ausbau der Windenergie als wesentlichen Faktor zu fördern, zumal regenerativ erzeugter Strom auch benötigt wird, um weitere regenerativ erzeugte Kraftstoffe, wie Wasserstoff, zu gewinnen. Er weiß um die Diskrepanz zwischen dem Einfluss höherer Anlagen auf die persönlich betroffenen Anlieger und der Notwendigkeit des Ausbaus der Windenergie. Er führt aus, dass eine Umstellung der KFZ-Antriebsarten dazu führen wird, dass ein 10 – 20-faches an Windenergie, verglichen mit dem heutigen Bestand, notwendig werden wird. Die Einwendungen der Anlieger sind verständlich, doch werden die Ziele des Klimaschutzes höher zu bewerten sein. Die SPD-FDP-Gruppe ist sich bewusst, dass die Anlieger in Neuenburgerfeld durch die neuen Windenergieanlagen belastet werden, wird den vorgeschlagenen Abwägungen und der Änderung des Bebauungsplans zum Repowering des Windparks jedoch zustimmen.

Den Ausführungen kann sich Ratsmitglied Müller uneingeschränkt anschließen.

 

Der Ausschuss spricht sich sodann mit 6 Stimmen dafür aus, die Öffentlichkeit zu beteiligen. Ausschussvorsitzender Huger gibt den Besuchern die Möglichkeit, sich zu diesem Thema zu äußern, was auch angenommen wird.

 

Nach Abschluss der Bürgerfragestunde zu diesem Thema mach Ratsmitglied Konrad deutlich, dass er den Klimaschutz befürwortet, der aber sozial und gesellschaftlich verträglich sein muss. Er zweifelt die Notwendigkeit der Höhe der geplanten Windenergieanlagen an und führt aus, dass auch moderne Anlagen mit geringerer Höhe sehr gute Erträge liefern. Diese müssen alternativ geprüft werden. Es darf nicht nur auf die Verdienstmöglichkeiten der Betreiber abgestellt werden. Zudem weist er darauf hin, dass die vorhandenen Leitungsnetze nicht in der Lage sind, allen produzierten Strom abzuleiten. Die Anlagen müssen daher häufiger abgestellt werden. Die Verdienstausfälle werden den Betreibern erstattet. Ratsvorsitzender Pauluschke rechnet vor, dass die Gesamtkapazität der alten Anlagen etwa 8 MW beträgt, während die neuen Anlagen auf ca. 20 MW Leistungen kommen werden. Auch für ihn ist der sog. Geisterstrom, wie ihn Ratsmitglied Konrad beschrieben hat, ein Ärgernis. Der Strom, der nicht abgeleitet werden kann, muss daher in der Region genutzt werden. So soll beim Autohof in Ellens eine Anlage zur Produktion von Wasserstoff entstehen, die neben anderen Versorgungsmöglichkeiten auch über den Windpark Hiddels versorgt wird. Der Gemeinderat muss diesbezüglich vorausschauend entscheiden und bedenken, dass eine hohe Ausbeute zukunftsorientiert sein wird.

Ratsmitglied Müller weist darauf hin, dass in der vorliegenden Bauleitplanung 4 Standorte für Windenergieanlagen festgelegt werden. Es besteht Einigkeit darüber, dass eine maximale Ausnutzung des Windparks auch dazu beiträgt, keine weiteren Windparks ausweisen zu  müssen und damit Flächen eingespart werden.