Sitzung: 29.06.2021 Umwelt- und Planungsausschuss
Beschluss:
Der Umwelt- und Planungsausschuss fast sodann bei
einer Gegenstimme nachfolgenden Beschlussvorschlag:
„Der
Rat der Gemeinde Zetel wägt die während öffentlichen Auslegung der
Planunterlagen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der
Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB
eingegangenen Anregungen und
Bedenken wie in der Anlage zur Drucksache 044/2021 dargestellt ab.
Der
Rat der Gemeinde Zetel beschließt den
Bebauungsplan Nr. 128 „Repowering Windpark Bullenmeersbäke“, bestehend aus
Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht,
als Satzung.“
(Anlage
zur Niederschrift: Präsentation der Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung
und der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen)
Protokoll:
Anhand einer Präsentation stellt Dip.Ing.
Bottenbruch die Ergebnisse der Abwägung zu den während der Offenlegung von
Behörden und Bürgern eingegangenen Anregungen und Bedenken vor. Er macht
deutlich, dass ein großer Teil der Stellungnahmen denen aus der der
frühzeitigen Beteiligung entspricht. Die Bedenken und Stellungnahmen konnten
abgewogen werden, führten aber zu keiner Änderung der Planung. Angepasst wurde
die Planung insoweit, als das jetzt vier Bauteppiche ausgewiesen werden, auf
denen jeweils eine Windenergieanlage errichtet werden kann. Die Höhe der
Anlagen wird jetzt präzisiert und auf 185 m begrenzt. Mit der Landesbehörde für
Straßenbau und Verkehr besteht noch Abstimmungsbedarf bzgl. der Anbindung des
Windparks an die K 311. Mit der Forderung nach einer abschließenden
artenschutzrechtlichen Regelung bereits während der Aufstellung des
Bebauungsplans irrt der Landkreis, wie sich nach fachanwaltlicher Stellungnahme
feststellen lässt. Der Artenschutz ist im Zuge der Umsetzung der Planung zu
berücksichtigen, muss aber in der Bauleitplanung zunächst nur angesprochen
werden.
Dem Einwand des Landkreises Ammerland, die Gemeinde
würde mit der Planung das Konzept zur Ausweisung von Flächen für Windenergie im
Gemeindebereich in Gefahr bringen, kann nicht gefolgt werden, weil hier ein
bereits bestehender und im Flächennutzungsplan als solcher dargestellte
Windpark überplant wird. Das Argument des Landkreises Ammerland würde jedoch
nur bei der Neuausweisung eines Windparks zutreffend sein.
Auf Anfrage des Ratsmitglieds Konrad teilt
Dipl.Ing. Bottenbruch mit, dass der geringste Abstand einer Windenergieanlage
zum nächstgelegenen Wohnhaus bislang 400 m betrug, während die neuen Anlagen im
Minimum 500 m Abstand halten.
Nach Auffassung des Ratsmitgliedes Konrad sollte es
möglich sein, die Schallimmissionen der neuen Anlagen während eines zu
bestimmenden Zeitfensters nach deren Errichtung messen zu können. Dem
widerspricht Dip.Ing. Bottenbruch und führt aus, dass derartige Messungen
juristisch belastbar sein müssten. Aufgrund der vielen unterschiedlichsten
Nebengeräusche, die bei derartigen Messungen auftreten, kann eine objektiv nur
die Geräusche des Windparks berücksichtigende Messung nicht erfolgen. Dabei
bleibt es dahingestellt, ob die Nebengeräusche subjektiv als angenehm wie z.B.
Vogelgezwitscher wahrgenommen werden oder ob es sich um störenden Maschinen-
oder Motorenlärm handelt. Die Messungen könnten somit nicht aussagefähig sein,
weil alleine der Wert des zu messenden Schalldrucks bewertet werden kann.
Ratsmitglied Konrad erkundigt sich, ob es bzgl. der
artenschutzrechtlichen Prüfung einen Austausch mit der unteren
Naturschutzbehörde des Landkreises Friesland gegeben hat. Dipl.Ing. Bottenbruch
verweist darauf, dass die gleichen Argumente wie bereits im frühzeitigen
Verfahren vorgebracht wurden und dazu bereits eine Äußerung vorliegt. Auf
Nachfrage des Ratsvorsitzenden Pauluschke ergänzt er, dass zum Artenschutz im
Zuge der Einzelfallgenehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzverfahren
Regelungen getroffen werden. Ausschussvorsitzender Huger macht deutlich, dass
der Landkreis für eine solche Genehmigung zuständig ist und die untere
Naturschutzbehörde somit beteiligt werden wird.
Ratsmitglied Meyer verweist auf die Ziffer 24 der
Lesehilfe und ruft dazu auf, mögliche finanzielle Entschädigungen der Anlieger
oder Gewinnbeteiligungen von den Betreibern einzufordern. Nach Auskunft von
Minister Lies können sich Betreiber diesen Forderungen nicht verschließen,
zumal derartige Zahlungen vom Netzbetreiber erstattet werden.
Im Hinblick auf 40 Einwendungen aus der
Öffentlichkeit regt Ratsmitglied Konrad an, den Besuchern zu diesem
Tagesordnungspunkt nochmals Rederecht einzuräumen. Ratsvorsitzender Pauluschke
kann in den vorgestellten Stellungnahmen und deren Abwägung keine neuen
Argumente ausmachen. Es gilt jetzt, diese Abwägung politisch zu bewerten. Dabei
weist er darauf hin, dass die Gemeinde Zetel Schritte eingeleitet hat, um in
Kürze einen Klimaschutzplan zu verabschieden. Dabei ist es nur folgerichtig, im
Zuge des Klimaschutzes auch den Ausbau der Windenergie als wesentlichen Faktor
zu fördern, zumal regenerativ erzeugter Strom auch benötigt wird, um weitere
regenerativ erzeugte Kraftstoffe, wie Wasserstoff, zu gewinnen. Er weiß um die
Diskrepanz zwischen dem Einfluss höherer Anlagen auf die persönlich betroffenen
Anlieger und der Notwendigkeit des Ausbaus der Windenergie. Er führt aus, dass
eine Umstellung der KFZ-Antriebsarten dazu führen wird, dass ein 10 – 20-faches
an Windenergie, verglichen mit dem heutigen Bestand, notwendig werden wird. Die
Einwendungen der Anlieger sind verständlich, doch werden die Ziele des
Klimaschutzes höher zu bewerten sein. Die SPD-FDP-Gruppe ist sich bewusst, dass
die Anlieger in Neuenburgerfeld durch die neuen Windenergieanlagen belastet
werden, wird den vorgeschlagenen Abwägungen und der Änderung des Bebauungsplans
zum Repowering des Windparks jedoch zustimmen.
Den Ausführungen kann sich Ratsmitglied Müller
uneingeschränkt anschließen.
Der Ausschuss spricht sich sodann mit 6 Stimmen
dafür aus, die Öffentlichkeit zu beteiligen. Ausschussvorsitzender Huger gibt
den Besuchern die Möglichkeit, sich zu diesem Thema zu äußern, was auch
angenommen wird.
Nach Abschluss der Bürgerfragestunde zu diesem
Thema mach Ratsmitglied Konrad deutlich, dass er den Klimaschutz befürwortet,
der aber sozial und gesellschaftlich verträglich sein muss. Er zweifelt die
Notwendigkeit der Höhe der geplanten Windenergieanlagen an und führt aus, dass
auch moderne Anlagen mit geringerer Höhe sehr gute Erträge liefern. Diese
müssen alternativ geprüft werden. Es darf nicht nur auf die
Verdienstmöglichkeiten der Betreiber abgestellt werden. Zudem weist er darauf
hin, dass die vorhandenen Leitungsnetze nicht in der Lage sind, allen
produzierten Strom abzuleiten. Die Anlagen müssen daher häufiger abgestellt
werden. Die Verdienstausfälle werden den Betreibern erstattet. Ratsvorsitzender
Pauluschke rechnet vor, dass die Gesamtkapazität der alten Anlagen etwa 8 MW
beträgt, während die neuen Anlagen auf ca. 20 MW Leistungen kommen werden. Auch
für ihn ist der sog. Geisterstrom, wie ihn Ratsmitglied Konrad beschrieben hat,
ein Ärgernis. Der Strom, der nicht abgeleitet werden kann, muss daher in der
Region genutzt werden. So soll beim Autohof in Ellens eine Anlage zur
Produktion von Wasserstoff entstehen, die neben anderen
Versorgungsmöglichkeiten auch über den Windpark Hiddels versorgt wird. Der
Gemeinderat muss diesbezüglich vorausschauend entscheiden und bedenken, dass
eine hohe Ausbeute zukunftsorientiert sein wird.
Ratsmitglied Müller weist darauf hin, dass in der
vorliegenden Bauleitplanung 4 Standorte für Windenergieanlagen festgelegt
werden. Es besteht Einigkeit darüber, dass eine maximale Ausnutzung des
Windparks auch dazu beiträgt, keine weiteren Windparks ausweisen zu müssen und damit Flächen eingespart werden.