Beschluss:

Der Ausschuss beschließt daraufhin einstimmig, dass wie eingangs beschrieben ein Arbeitskreis zur weiteren Erarbeitung des Konzepts eingerichtet werden soll. Die Verwaltung soll bis zum 15. Juli eine Bewerbung bei der Architektenkammer für das Projekt ‚Landmarken‘ einreichen und dieses im August dort vorstellen und im Erfolgsfall als Ansprechpartner für die AKNDS dienen

 


Protokoll:

Bernd Hoinke führt in das Thema hinsichtlich der Historie der Behandlung im Fachausschuss für Umwelt und Planung sowie dem Arbeitskreis Tourismus ein. Er konstatiert, dass man sich einig war, das Thema hier zu behandeln und von der Verwaltung ein Arbeitskreis für das Projekt eingerichtet werden solle, an dem der Bereich Umwelt und Planung sowie der Bereich Tourismus mit Vertretern der Politik, dem Landvolk und der Nationalparkverwaltung teilhaben sollten. David Heimann stellt die Möglichkeit vor, sich für das Projekt ‚Landmarken‘ der Architektenkammer Niedersachsen (AKNDS) zu bewerben. Dadurch könne für die Entwicklung der Fläche, für ein besonders ausgereiftes Konzept für das Gebäude und besonders für die Zuwegung und gelungene Einbindung in die Landschaft zu den bereits entwickelten Gestaltungsansätzen eine deutliche Bereicherung erfolgen. Ein Beispiel dafür ist der Salzwiesensteg in Butjadingen. Beim Projekt ‚Landmarken‘ werden Flächen gesucht, bei welchen der Bauherr mit der Architektenkammer gemeinsam einen (landschafts-) architektonischen Wettbewerb durchführt. Das gesamte Projekt wir durchgeführt und der Wettbewerb wird finanziert durch die Architektenkammer. Bewerbungsschluss ist der 15. Juli 2021. Die Vorstellung im Fall der erfolgreichen Vorauswahl wird am 31. August erfolgen. Eine Entscheidung über die fünf angenommenen Projekte soll im September stattfinden, sodass noch in diesem Jahr der Wettbewerb ausgelobt werden kann. Eine Finanzierung der Maßnahme erfolgt durch die AKNDS nicht, jedoch eine Beratung und Unterstützung bei der Einwerbung von Fördermitteln.

Imke Koring stellt die Frage, ob man nicht ohnehin bzw. parallel beispielsweise mit der Jade Hochschule (Fach Architektur) an der Entwicklung arbeiten könne. Darauf erwidert David Heimann, dass dies ein sicher spannender Ansatz sei, jedoch ein paralleles Bearbeiten eher nicht zielführend sei. Die Studierenden oder Absolventen der Hochschule könnten aber sicher angesprochen werden, sich an dem Wettbewerb zu beteiligen.

Auf Nachfrage Jürgen Konrads wird der zeitliche Ablauf nochmal genau erläutert (s. oben); mit einem Ergebnis des Wettbewerbs ist demnach in 2022 zu rechnen. Es wird auch nochmals betont, dass sich aus dem Projekt bzw. dem Wettbewerb keine Verpflichtungen ergeben, die Maßnahmen wie vom Sieger entworfen wurden umzusetzen. Auch besteht kein geistiges Eigentum an den Einreichungen, sodass auch einzelne Komponenten der Einreichungen in die Gestaltung einfließen können.

Jürn Müller stellt die Frage, wie der weitere Ablauf von Zeteler Seite sei, besonders im Hinblick auf die Kriterien für den Wettbewerb. Darauf antworten Bernd Hoinke und David Heimann, dass es sinnvoll sei, mit der Arbeit mit dem einzurichtenden Arbeitskreis zeitnah zu beginnen, sodass dieser schon an der Ausgestaltung der Wettbewerbskriterien aktiv mitwirken kann.