Beschluss:

Der Rat beschließt bei 23 Ja-Stimmen und drei Gegenstimmen folgenden Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Zetel wägt die während öffentlichen Auslegung der Planunterlagen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB  eingegangenen  Anregungen und Bedenken wie in der Anlage zur Drucksache 044/2021 dargestellt ab.

 

Der Rat der Gemeinde Zetel beschließt  den Bebauungsplan Nr. 128 „Repowering Windpark Bullenmeersbäke“, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht,  als Satzung.

 

 


Protokoll:

Ratsmitglied B. Janßen ist der Meinung, dass die Bedenken der Anwohner und der anderen Behörden ins Hintertreffen geraten sind. Zudem stellt er fest, dass ein Mitwirkungsverbot geprüft werden müsste. Beigeordneter Keller stellt fest, dass die Windenergie einen erheblichen Anteil der regenerativen Energien ausmacht. Die Flächen für Windenergie müssen optimal ausgenutzt werden. Ratsmitglied Huger erklärt, dass im Umwelt- und Planungsausschuss eine gewissenhafte Abwägung stattgefunden hat. Beigeordneter Mondorf ergänzt. dass das Repowering die bessere Lösung ist, als weitere Flächen zu bebauen. Bürgermeister Lauxtermann erklärt, dass verwaltungsseitig ein Mitwirkungsverbot geprüft wurde und Herrn Janßen das Ergebnis bekannt ist.  Diese Prüfung hat ergeben, dass eine Mitwirkungsverhinderung eindeutig nicht vorliegt.