Sitzung: 09.09.2021 Gemeinderat
Beschluss:
Der Rat beschließt bei 23 Ja-Stimmen und drei
Gegenstimmen folgenden Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Zetel
wägt die während öffentlichen Auslegung der Planunterlagen nach § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2
BauGB eingegangenen Anregungen und Bedenken wie in der Anlage zur
Drucksache 044/2021 dargestellt ab.
Der Rat der Gemeinde Zetel
beschließt den Bebauungsplan Nr. 128
„Repowering Windpark Bullenmeersbäke“, bestehend aus Planzeichnung, Begründung
und Umweltbericht, als Satzung.
Protokoll:
Ratsmitglied B. Janßen ist der Meinung, dass die
Bedenken der Anwohner und der anderen Behörden ins Hintertreffen geraten sind.
Zudem stellt er fest, dass ein Mitwirkungsverbot geprüft werden müsste.
Beigeordneter Keller stellt fest, dass die Windenergie einen erheblichen Anteil
der regenerativen Energien ausmacht. Die Flächen für Windenergie müssen optimal
ausgenutzt werden. Ratsmitglied Huger erklärt, dass im Umwelt- und
Planungsausschuss eine gewissenhafte Abwägung stattgefunden hat. Beigeordneter
Mondorf ergänzt. dass das Repowering die bessere Lösung ist, als weitere
Flächen zu bebauen. Bürgermeister Lauxtermann erklärt, dass verwaltungsseitig
ein Mitwirkungsverbot geprüft wurde und Herrn Janßen das Ergebnis bekannt
ist. Diese Prüfung hat ergeben, dass
eine Mitwirkungsverhinderung eindeutig nicht vorliegt.