Protokoll:

Bürgermeister Lauxtermann verpflichtet die anwesenden Ratsmitglieder gemäß § 60 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG). Auf den Handschlag wird aufgrund der Coronapandemie verzichtet. Die Dokumentation der Verpflichtung erfolgt durch Ausweisung in der Niederschrift.