Beschluss:

Ratsvorsitzender Schimmelpenning lässt über den ersten Antrag abstimmen. In § 18 Abs. 2 S. 3 wird aufgenommen, dass Beiträge auf Ansage der Ratsmitglieder zu den Tagesordnungspunkten protokolliert werden. Dieser Antrag wird bei 15 Ja-Stimmen, 8 Gegenstimmen und 6 Enthaltungen angenommen.

 

Ratsvorsitzender Schimmelpenning lässt über den zweiten Antrag abstimmen. In § 18 Abs. 2 wird der letzte Satz gestrichen und durch „Die von Bürgerinnen und Bürgern in der Einwohnerfragestunde angesprochenen Themen werden stichwortartig aufgenommen“ ersetzt. Dieser Antrag wird bei 18 Ja-Stimmen, 6 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen angenommen.

 

Letztlich lässt Ratsvorsitzender Schimmelpenning über den Beschluss der Geschäftsordnung mit den eingeführten Änderungen abstimmen. Der Rat beschließt bei 25 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen die Geschäftsordnung des Rates.

 


Protokoll:

Beigeordneter Wilken erläutert den Änderungsantrag zum Entwurf der Geschäftsordnung. Hiernach soll in § 18 Abs. 2 S. 3 folgender Wortlaut eingefügt werden: „Grundsätzliche Aussagen der Fraktionen, Gruppen und weiteren Ratsmitgliedern zu den Tagesordnungspunkten sind zu protokollieren. Die CDU-Fraktion hat diesen Antrag dahingehend ergänzt, dass dies nicht grundsätzlich erfolgen soll, sondern auf Ansage der Ratsmitglieder. Der zweite Änderungsantrag beinhaltet die Streichung des letzten Satzes in § 18 Abs. 2. Stattdessen wird folgender Wortlaut vorgeschlagen: „Die von Bürgerinnen und Bürgern in der Einwohnerfragestunde angesprochenen Themen werden stichwortartig aufgenommen. Erster Gemeinderat Hoinke führt zum ersten Änderungsantrag aus, dass das Protokoll gesetzlich im § 68 NKOMVG geregelt ist. Demnach werden die wesentlichen Inhalte und das Abstimmungsverhalten protokolliert. Das Protokoll darf nicht aus den Fugen geraten, indem es völlig unübersichtlich wird. Zudem wird der Aufwand erheblich erhöht. Daher sollten nur die wesentlichen Inhalte aufgeführt werden. Zum zweiten Änderungsantrag führt Erster Gemeinderat Hoinke aus, dass es nicht erforderlich ist, die Einwohnerfragestunde zu protokollieren. Die Fragen werden entweder direkt beantwortet oder im Nachgang schriftlich nachgereicht. Die Verwaltung spricht sich gegen die Änderungen in der Geschäftsordnung aus. Ratsmitglied Mondorf erklärt, dass die Protokollierung der Einwohnerfragestunde lediglich eine Gedankenstütze einnehmen soll. Es soll dabei lediglich der Inhalt wiedergegeben werden. Das Protokoll soll den Charakter eines Ergebnisprotokolls behalten. Nur wenn ein Ratsmitglied ansagt, dass ein Beitrag aufgenommen werden soll, ist dieser zu protokollieren. Bürgermeister Lauxtermann entgegnet, dass alle Fragen aus der Einwohnerfragestunde abgearbeitet werden. Zudem sieht die gesetzliche Norm des § 68 NKomVG ein Ergebnisprotokoll vor. Beide Anträge sind daher nicht erforderlich.