Sitzung: 02.11.2021 Gemeinderat
Beschluss:
Ratsvorsitzender Schimmelpenning lässt über den
ersten Antrag abstimmen. In § 18 Abs. 2 S. 3 wird aufgenommen, dass Beiträge
auf Ansage der Ratsmitglieder zu den Tagesordnungspunkten protokolliert werden.
Dieser Antrag wird bei 15 Ja-Stimmen, 8 Gegenstimmen und 6 Enthaltungen
angenommen.
Ratsvorsitzender Schimmelpenning lässt über den
zweiten Antrag abstimmen. In § 18 Abs. 2 wird der letzte Satz gestrichen und
durch „Die von Bürgerinnen und Bürgern in der Einwohnerfragestunde
angesprochenen Themen werden stichwortartig aufgenommen“ ersetzt. Dieser Antrag
wird bei 18 Ja-Stimmen, 6 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen angenommen.
Letztlich lässt Ratsvorsitzender Schimmelpenning
über den Beschluss der Geschäftsordnung mit den eingeführten Änderungen
abstimmen. Der Rat beschließt bei 25 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen die
Geschäftsordnung des Rates.
Protokoll:
Beigeordneter Wilken erläutert den Änderungsantrag
zum Entwurf der Geschäftsordnung. Hiernach soll in § 18 Abs. 2 S. 3 folgender
Wortlaut eingefügt werden: „Grundsätzliche Aussagen der Fraktionen, Gruppen und
weiteren Ratsmitgliedern zu den Tagesordnungspunkten sind zu protokollieren.
Die CDU-Fraktion hat diesen Antrag dahingehend ergänzt, dass dies nicht
grundsätzlich erfolgen soll, sondern auf Ansage der Ratsmitglieder. Der zweite
Änderungsantrag beinhaltet die Streichung des letzten Satzes in § 18 Abs. 2.
Stattdessen wird folgender Wortlaut vorgeschlagen: „Die von Bürgerinnen und
Bürgern in der Einwohnerfragestunde angesprochenen Themen werden stichwortartig
aufgenommen. Erster Gemeinderat Hoinke führt zum ersten Änderungsantrag aus,
dass das Protokoll gesetzlich im § 68 NKOMVG geregelt ist. Demnach werden die
wesentlichen Inhalte und das Abstimmungsverhalten protokolliert. Das Protokoll
darf nicht aus den Fugen geraten, indem es völlig unübersichtlich wird. Zudem
wird der Aufwand erheblich erhöht. Daher sollten nur die wesentlichen Inhalte aufgeführt
werden. Zum zweiten Änderungsantrag führt Erster Gemeinderat Hoinke aus, dass
es nicht erforderlich ist, die Einwohnerfragestunde zu protokollieren. Die
Fragen werden entweder direkt beantwortet oder im Nachgang schriftlich
nachgereicht. Die Verwaltung spricht sich gegen die Änderungen in der
Geschäftsordnung aus. Ratsmitglied Mondorf erklärt, dass die Protokollierung
der Einwohnerfragestunde lediglich eine Gedankenstütze einnehmen soll. Es soll
dabei lediglich der Inhalt wiedergegeben werden. Das Protokoll soll den
Charakter eines Ergebnisprotokolls behalten. Nur wenn ein Ratsmitglied ansagt,
dass ein Beitrag aufgenommen werden soll, ist dieser zu protokollieren.
Bürgermeister Lauxtermann entgegnet, dass alle Fragen aus der
Einwohnerfragestunde abgearbeitet werden. Zudem sieht die gesetzliche Norm des
§ 68 NKomVG ein Ergebnisprotokoll vor. Beide Anträge sind daher nicht
erforderlich.