Sitzung: 20.01.2022 Umwelt-, Klima- und Planungsausschuss
Protokoll:
Seitens der Verwaltung stellt Detlef Kant die
vorliegende Anfrage der Investoren des Windparks Herrenmoor vor, im Bereich des
Windparks an der Stelle der letzten bislang nicht errichteten Windkraftanlage
eine Freiflächen-Photovoltaik-Anlage zu errichten. Es handelt sich um eine
Fläche von ca. 7 ha in einem raumordnerisch sogenannten weißen Bereich; es
liegt also kein anderweitiges Vorranggebiet vor. (Die vorliegenden Unterlagen
gehen in Anlage zu diesem Protokoll den Ratsmitgliedern zu.)
Bernd Janssen stellt die Frage, ob die vierte
Windkraftanlage durch die Photovoltaikanlage obsolet wird, was bejaht wird, und
welche Dimensionen hinsichtlich der Leistung bzw. des Ertrags angedacht sind.
Detlef Kant antwortet, dass 5,5 – 6 Mio. kWh/Jahr erwartet werden und somit
circa 1.000 Haushalte mit Strom versorgt werden können. In diesem Zuge wird die
Frage gestellt, wie die Fläche genau aussehen wird mit einer PV-Anlage: Welche
Bauweise wird verfolgt, ist eine extensive Beweidung der Flächen möglich oder
kann man den Betreiber dazu sogar verpflichten?
Da ein Vertreter des Investors anwesend werden
Fragen auch an ihn verwiesen. Er antwortet: Der Windpark war mit 17 MW geplant
und wurde nur mit 13 MW umgesetzt. Daraus ergeben sich verbleibende Kapazitäten
bei Leitungen und Trafostation, wodurch die PV-Anlage besonders wirtschaftlich
sei. Die PV-Freiflächen-Anlage von 7 MW schließe diese Lücke; besonders da Wind
und Solar in der Regel nicht gleichzeitig vollen Ertrag liefern seien die auf
17 MW Windenergie angelegte Infrastruktur ausreichend und könnten so voll
genutzt werden. Die Fläche sei abgelegen und von der Straße und auch sonst kaum
durch Menschen einsehbar, wodurch die Beeinträchtigung gering sei. Eine
Beweidung der Fläche sei angedacht.
Claus Eilers erwähnt die Relevanz erneuerbarer
Energien und spricht sich für sie aus. Er betont aber auch, dass die Gemeinde
die Entwicklung durch eine Potenzialstudie steuern müsse.
Wiebke Schröder erkundigt sich, welche Kosten bei
der Finanzierung auf die Gemeinde zukommen und was es der Gemeinde bringen
würde? Detlef Kant betont, dass für die Gemeinde im Rahmen der Planung keine
Kosten entstehen, da diese durch den Investor getragen werden müssen.
Regelungen erfolgen in einem Städtebaulichen Vertrag. Zudem entstünden Gewerbesteuereinnahmen
aufgrund der erwirtschafteten Erträge.
Zu den Stimmen, die Entwicklung von
Freiflächen-Photovoltaik gerade im Zusammenhang mit der Neuaufstellung des
Landesraumordnungsprogramms aktiv zu steuern, legt David Heimann dar, dass in
den letzten Wochen und schon seit dem späten Jahr 2021 ein intensiver Austausch
mit Landkreis und weiteren Kommunen besteht, bei dem ebenfalls die
Dringlichkeit von Potenzialstudie und deren gemeinschaftliche Erarbeitung
steht.
Jan Szengel regt aufgrund der guten Erfahrungen von
Gemeinde bzw. Gemeindeökostrom eine Beteiligung der Gemeinde an. Jürn Müller
hat nichts gegen die Entwicklung der Fläche einzuwenden. Er betont aber den
Druck, der jetzt und erst recht in Zukunft durch erneuerbare Energien auf
Flächen ausgeübt werden und regt ebenfalls eine Steuerung zu deren
Kanalisierung an.
Bürgermeister Lauxtermann betont an diesem Punkt
der Diskussion die Wichtigkeit der erneuerbaren Energien und konstatiert, dass
die Rahmenbedingungen vom Bund kommen und dort gesetzt werden. Die Bedingungen
speziell auf der hier diskutierten Fläche seien wie eingangs dargestellt sehr
gut, weshalb die Fläche seiner Meinung nach entwickelt werden sollte.
Fritz Schimmelpenning befürwortet die Haltung des
Bürgermeisters, gibt jedoch zu bedenken, dass ohne Vorlage kein Beschluss
möglich sei.
Verwaltungsseitig erläutert David Heimann aus
fachlicher Perspektive den Unterschied dieser Fläche als sogenannte „weiße
Fläche“ und den anstehenden Neuentwicklung nach dem Landesraumordnungsprogramm,
welches tatsächlich ein zügiges Vorgehen zur Steuerung nahelegt. Dafür sei aber
auch ein rechtssicheres Vorgehen notwendig, welches möglichst mindestens mit
der Raumordnung des Landkreises abgestimmt sein sollte.
Bernd Hoinke erläutert, dass an diesem Punkt eine
politische Beratung im Ausschuss ausreichend und angedacht sei und ein
Beschluss auch im Februar in diesem Ausschuss gefasst werden könne. Dem
pflichtet der Vertreter der Investorenseite bei.
Es wird vorgeschlagen, dass Thema zur Beratung in
die Fraktionen zu geben. Daraufhin schlägt Jan Szengel vor, dass man sich
hierzu das optische Erscheinungsbild anhand der Photovoltaikfreiflächenanlage
in Wiefels vor Augen führen könne.
Das Thema wird einstimmig in die Fraktionen zur
weiteren Beratung gegeben.