Protokoll:

Seitens der Verwaltung stellt Detlef Kant die vorliegende Anfrage der Investoren des Windparks Herrenmoor vor, im Bereich des Windparks an der Stelle der letzten bislang nicht errichteten Windkraftanlage eine Freiflächen-Photovoltaik-Anlage zu errichten. Es handelt sich um eine Fläche von ca. 7 ha in einem raumordnerisch sogenannten weißen Bereich; es liegt also kein anderweitiges Vorranggebiet vor. (Die vorliegenden Unterlagen gehen in Anlage zu diesem Protokoll den Ratsmitgliedern zu.)

 

Bernd Janssen stellt die Frage, ob die vierte Windkraftanlage durch die Photovoltaikanlage obsolet wird, was bejaht wird, und welche Dimensionen hinsichtlich der Leistung bzw. des Ertrags angedacht sind. Detlef Kant antwortet, dass 5,5 – 6 Mio. kWh/Jahr erwartet werden und somit circa 1.000 Haushalte mit Strom versorgt werden können. In diesem Zuge wird die Frage gestellt, wie die Fläche genau aussehen wird mit einer PV-Anlage: Welche Bauweise wird verfolgt, ist eine extensive Beweidung der Flächen möglich oder kann man den Betreiber dazu sogar verpflichten?

 

Da ein Vertreter des Investors anwesend werden Fragen auch an ihn verwiesen. Er antwortet: Der Windpark war mit 17 MW geplant und wurde nur mit 13 MW umgesetzt. Daraus ergeben sich verbleibende Kapazitäten bei Leitungen und Trafostation, wodurch die PV-Anlage besonders wirtschaftlich sei. Die PV-Freiflächen-Anlage von 7 MW schließe diese Lücke; besonders da Wind und Solar in der Regel nicht gleichzeitig vollen Ertrag liefern seien die auf 17 MW Windenergie angelegte Infrastruktur ausreichend und könnten so voll genutzt werden. Die Fläche sei abgelegen und von der Straße und auch sonst kaum durch Menschen einsehbar, wodurch die Beeinträchtigung gering sei. Eine Beweidung der Fläche sei angedacht.

 

Claus Eilers erwähnt die Relevanz erneuerbarer Energien und spricht sich für sie aus. Er betont aber auch, dass die Gemeinde die Entwicklung durch eine Potenzialstudie steuern müsse.

 

Wiebke Schröder erkundigt sich, welche Kosten bei der Finanzierung auf die Gemeinde zukommen und was es der Gemeinde bringen würde? Detlef Kant betont, dass für die Gemeinde im Rahmen der Planung keine Kosten entstehen, da diese durch den Investor getragen werden müssen. Regelungen erfolgen in einem Städtebaulichen Vertrag. Zudem entstünden Gewerbesteuereinnahmen aufgrund der erwirtschafteten Erträge.

 

Zu den Stimmen, die Entwicklung von Freiflächen-Photovoltaik gerade im Zusammenhang mit der Neuaufstellung des Landesraumordnungsprogramms aktiv zu steuern, legt David Heimann dar, dass in den letzten Wochen und schon seit dem späten Jahr 2021 ein intensiver Austausch mit Landkreis und weiteren Kommunen besteht, bei dem ebenfalls die Dringlichkeit von Potenzialstudie und deren gemeinschaftliche Erarbeitung steht.

 

Jan Szengel regt aufgrund der guten Erfahrungen von Gemeinde bzw. Gemeindeökostrom eine Beteiligung der Gemeinde an. Jürn Müller hat nichts gegen die Entwicklung der Fläche einzuwenden. Er betont aber den Druck, der jetzt und erst recht in Zukunft durch erneuerbare Energien auf Flächen ausgeübt werden und regt ebenfalls eine Steuerung zu deren Kanalisierung an.

 

Bürgermeister Lauxtermann betont an diesem Punkt der Diskussion die Wichtigkeit der erneuerbaren Energien und konstatiert, dass die Rahmenbedingungen vom Bund kommen und dort gesetzt werden. Die Bedingungen speziell auf der hier diskutierten Fläche seien wie eingangs dargestellt sehr gut, weshalb die Fläche seiner Meinung nach entwickelt werden sollte.

 

Fritz Schimmelpenning befürwortet die Haltung des Bürgermeisters, gibt jedoch zu bedenken, dass ohne Vorlage kein Beschluss möglich sei.

 

Verwaltungsseitig erläutert David Heimann aus fachlicher Perspektive den Unterschied dieser Fläche als sogenannte „weiße Fläche“ und den anstehenden Neuentwicklung nach dem Landesraumordnungsprogramm, welches tatsächlich ein zügiges Vorgehen zur Steuerung nahelegt. Dafür sei aber auch ein rechtssicheres Vorgehen notwendig, welches möglichst mindestens mit der Raumordnung des Landkreises abgestimmt sein sollte.

 

Bernd Hoinke erläutert, dass an diesem Punkt eine politische Beratung im Ausschuss ausreichend und angedacht sei und ein Beschluss auch im Februar in diesem Ausschuss gefasst werden könne. Dem pflichtet der Vertreter der Investorenseite bei.

 

Es wird vorgeschlagen, dass Thema zur Beratung in die Fraktionen zu geben. Daraufhin schlägt Jan Szengel vor, dass man sich hierzu das optische Erscheinungsbild anhand der Photovoltaikfreiflächenanlage in Wiefels vor Augen führen könne.

 

Das Thema wird einstimmig in die Fraktionen zur weiteren Beratung gegeben.