Protokoll:

Gemeindekämmerer Oetken erläutert anhand einer Powerpoint-Präsentation einzelne Änderungen im Haushaltsplan 2022.

Zunächst geht er auf die Veränderungen zum Verwaltungsentwurf ein. Der Ergebnishaushalt weist im ordentlichen Teil einen Fehlbetrag von 551.300 € aus. Der außerordentliche Bereich weist einen geplanten Überschuss von 1.000 € aus. Insgesamt ergibt sich im Ergebnishaushalt somit ein planerischer Fehlbetrag von 550.300 €. Gemeindekämmerer Oetken macht deutlich, dass dieser Fehlbetrag durch die Überschüsse und der entsprechenden Rücklage der vergangenen Jahre ausgeglichen werden kann.

 

Weiterhin erklärt Gemeindekämmerer Oetken, dass der Finanzhaushalt im Bereich der Verwaltungstätigkeit ein Minus von 287.500 € ausweist. Im Bereich der Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit weist der Finanzhaushalt einen Fehlbetrag von 3.030.900 € aus. Der Saldo aus der Finanzierungstätigkeit beträgt im Haushaltsjahr 2022 50.000 €. Gemeindekämmerer Oetken zeigt auf, dass aufgrund der hohen Haushaltsreste zusammen mit den Einnahmenresten von 10.089.405 €, der Unterdeckung im Finanzhaushalt von 3.368.400 €, abzüglich die liquiden Mittel von derzeit 6.334.830,23 €, eine Finanzunterdeckung von 7.122.974,77 € für 2022 gegeben ist. Dementsprechend wir in § 2 der Haushaltssatzung eine Kreditermächtigung von rund 7.200.000 € ausgewiesen. Dieses entspricht den haushaltsrechtlichen Vorgaben und ist auch für die Genehmigung durch die Kommunalaufsicht des Landkreises notwendig.

 

Gemeindekämmerer Oetken erklärt, dass sich bei den bislang vorgestellten  Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2022 keine Änderungen ergeben haben. In diesem Zusammenhang weist er ausdrücklich auf die hohen Haushaltsresten, den Investitionen aus dem Haushalt 2022 und den hohen Verpflichtungsermächtigungen für 2023 hin. Zählt man diese Summen zusammen, kommt man auf sportliche 26 Millionen Euro an investiven Maßnahmen, welche die Gemeinde Zetel zu stemmen habe. Gemeindekämmerer Oetken hält diese Investitionen für wichtig, dennoch warnt er davor, noch mehr oben drauf zu packen.

 

Im weiteren Verlauf erklärt Gemeindeamtsrat Röben die Haushaltsgrundsätze Zweckbindung, Deckungsfähigkeit und Übertragbarkeit. Diese Vermerke dienen der flexiblen Ausführung des Haushaltsplanes.

Im Bereich der Übertragbarkeit werden die Budgets der Grundschulen sowie der Feuerwehr mit einem Vermerk versehen. Damit stehen die in einem Jahr nicht verbrauchten Mittel auch im folgenden Jahr zur Verfügung. Im Budget der Feuerwehr werden die Mittel zu 50 % übertragen.

 

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Janssen erklärt Gemeindeamtsrat Röben, dass auch bei größeren Überschreitungen einer Buchungsstelle, wo die Deckung durch das Budget besteht, keine direkte Informationen an die Ratsmitglieder gehen. Im Laufe des Jahres werden jedoch die Budgetstände im Finanzausschuss vorgestellt.

 

Der Stellenplan liegt jedem Ausschussmitglied vor. Gemeindeamtsrat Röben erläutert sodann die Entwicklung der Personalaufwendungen. Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Kroll erklärt er, dass mit einer durchschnittlichen zwei prozentigen Steigerung bei den Personalaufwendungen gerechnet wird. Erster Gemeinderat Hoinke fügt hinzu, dass insbesondere im Bereich der Kindergärten mehr Stellen im Stellenplan aufgenommen wurden. Somit sind nun auch die Stellen für die Krippe in der Alten Schule Marschstraße aufgenommen. Außerdem berichtet er vom neu einzurichtenden Hausmeisterservice für die Liegenschaften der Gemeinde Zetel. Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Keller erklärt er, dass die Stelle von Detlef Kant nach seiner bevorstehenden Pensionierung zunächst im Stellenplan enthalten bleibt. Bereits besprochen ist, dass ein Teil der Aufgaben ins Personalamt zu Tim Kamps geht. Ansonsten soll David Heimann auf dieser Stelle eingesetzt werden. Dazu soll dann noch eine Klimamanagerin bzw. Klimamanager kommen. Diese Stelle wird für 2 Jahre zu 100 % gefördert. Nach 2 Jahren muss dann der Rat entscheiden, was mit dieser Stelle passiert. Diese Stelle wird jedoch nicht mit in den Stellenplan aufgenommen, da sie zeitlich befristet ist.

 

Der Ausschuss beschließt einstimmig die Weitergabe der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan an den Verwaltungssausschuss und Rat.

 

Die Präsentation liegt der Niederschrift bei.