Sitzung: 01.02.2022 Wirtschafts-, Finanz- Katastrophen- und Feuerschutzausschuss
Protokoll:
Gemeindekämmerer
Oetken erläutert anhand einer Powerpoint-Präsentation einzelne Änderungen im
Haushaltsplan 2022.
Zunächst
geht er auf die Veränderungen zum Verwaltungsentwurf ein. Der Ergebnishaushalt
weist im ordentlichen Teil einen Fehlbetrag von 551.300 € aus. Der
außerordentliche Bereich weist einen geplanten Überschuss von 1.000 € aus.
Insgesamt ergibt sich im Ergebnishaushalt somit ein planerischer Fehlbetrag von
550.300 €. Gemeindekämmerer Oetken macht deutlich, dass dieser Fehlbetrag durch
die Überschüsse und der entsprechenden Rücklage der vergangenen Jahre
ausgeglichen werden kann.
Weiterhin
erklärt Gemeindekämmerer Oetken, dass der Finanzhaushalt im Bereich der
Verwaltungstätigkeit ein Minus von 287.500 € ausweist. Im Bereich der
Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit weist der Finanzhaushalt einen
Fehlbetrag von 3.030.900 € aus. Der Saldo aus der Finanzierungstätigkeit
beträgt im Haushaltsjahr 2022 50.000 €. Gemeindekämmerer Oetken zeigt auf, dass
aufgrund der hohen Haushaltsreste zusammen mit den Einnahmenresten von
10.089.405 €, der Unterdeckung im Finanzhaushalt von 3.368.400 €, abzüglich die
liquiden Mittel von derzeit 6.334.830,23 €, eine Finanzunterdeckung von
7.122.974,77 € für 2022 gegeben ist. Dementsprechend wir in § 2 der
Haushaltssatzung eine Kreditermächtigung von rund 7.200.000 € ausgewiesen.
Dieses entspricht den haushaltsrechtlichen Vorgaben und ist auch für die
Genehmigung durch die Kommunalaufsicht des Landkreises notwendig.
Gemeindekämmerer
Oetken erklärt, dass sich bei den bislang vorgestellten Verpflichtungsermächtigungen für das
Haushaltsjahr 2022 keine Änderungen ergeben haben. In diesem Zusammenhang weist
er ausdrücklich auf die hohen Haushaltsresten, den Investitionen aus dem
Haushalt 2022 und den hohen Verpflichtungsermächtigungen für 2023 hin. Zählt
man diese Summen zusammen, kommt man auf sportliche 26 Millionen Euro an
investiven Maßnahmen, welche die Gemeinde Zetel zu stemmen habe.
Gemeindekämmerer Oetken hält diese Investitionen für wichtig, dennoch warnt er
davor, noch mehr oben drauf zu packen.
Im
weiteren Verlauf erklärt Gemeindeamtsrat Röben die Haushaltsgrundsätze
Zweckbindung, Deckungsfähigkeit und Übertragbarkeit. Diese Vermerke dienen der
flexiblen Ausführung des Haushaltsplanes.
Im
Bereich der Übertragbarkeit werden die Budgets der Grundschulen sowie der
Feuerwehr mit einem Vermerk versehen. Damit stehen die in einem Jahr nicht
verbrauchten Mittel auch im folgenden Jahr zur Verfügung. Im Budget der
Feuerwehr werden die Mittel zu 50 % übertragen.
Auf
Nachfrage von Ausschussmitglied Janssen erklärt Gemeindeamtsrat Röben, dass
auch bei größeren Überschreitungen einer Buchungsstelle, wo die Deckung durch
das Budget besteht, keine direkte Informationen an die Ratsmitglieder gehen. Im
Laufe des Jahres werden jedoch die Budgetstände im Finanzausschuss vorgestellt.
Der
Stellenplan liegt jedem Ausschussmitglied vor. Gemeindeamtsrat Röben erläutert
sodann die Entwicklung der Personalaufwendungen. Auf Nachfrage von
Ausschussmitglied Kroll erklärt er, dass mit einer durchschnittlichen zwei
prozentigen Steigerung bei den Personalaufwendungen gerechnet wird. Erster
Gemeinderat Hoinke fügt hinzu, dass insbesondere im Bereich der Kindergärten
mehr Stellen im Stellenplan aufgenommen wurden. Somit sind nun auch die Stellen
für die Krippe in der Alten Schule Marschstraße aufgenommen. Außerdem berichtet
er vom neu einzurichtenden Hausmeisterservice für die Liegenschaften der
Gemeinde Zetel. Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Keller erklärt er, dass die
Stelle von Detlef Kant nach seiner bevorstehenden Pensionierung zunächst im
Stellenplan enthalten bleibt. Bereits besprochen ist, dass ein Teil der
Aufgaben ins Personalamt zu Tim Kamps geht. Ansonsten soll David Heimann auf
dieser Stelle eingesetzt werden. Dazu soll dann noch eine Klimamanagerin bzw.
Klimamanager kommen. Diese Stelle wird für 2 Jahre zu 100 % gefördert. Nach 2
Jahren muss dann der Rat entscheiden, was mit dieser Stelle passiert. Diese
Stelle wird jedoch nicht mit in den Stellenplan aufgenommen, da sie zeitlich
befristet ist.
Der
Ausschuss beschließt einstimmig die Weitergabe der Haushaltssatzung mit
Haushaltsplan und Stellenplan an den Verwaltungssausschuss und Rat.
Die
Präsentation liegt der Niederschrift bei.