Sitzung: 23.08.2022 Umwelt-, Klima- und Planungsausschuss
Beschluss:
Die Beschlussvorlage wird einstimmig angenommen.
Der Verwaltungsausschuss
beschließt, für den Bereich des ehemaligen Kinderheims an der Ginsterstraße den
Bebauungsplan Nr. 138 „Ginsterstraße“ aufzustellen. Anliegende Bereiche
nördlich der Ginsterstraße sowie ein Teilbereich östlich angrenzend sollen zur
Abrundung einbezogen werden.
Die Aufstellung erfolgt als
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB). Auf die
Erarbeitung eines Umweltberichtes und die frühzeitige Unterrichtung der
Öffentlichkeit sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden wird verzichtet.
Der Flächennutzungsplan
wird nach Satzungsbeschluss berichtigt.
Es sind die Verfahren nach
§ 3 Abs. 2 BauGB (Offenlegung der Planunterlagen) und § 4 Abs. 2 BauGB
(Beteiligung der Behörden) einzuleiten.
Mit dem Investor ist ein
Städtebaulicher Vertrag zur Regelung der Kostenübernahme zu schließen.
Protokoll:
Detlef Kant stellt die Planung samt Geltungsbereich
vor. Laut FNP ist hier ein Sondergebiet festgesetzt, weshalb Wohnbebauung nicht
ohne weiteres möglich wäre. Er verweist auf die erfolgte Beratung in diesem
Ausschuss.
Fred Gburrek erkundigt sich, ob eine weitere
Erweiterung möglich wäre. Bernd Hoinke antwortet, dass eine weitere Erweiterung
städtebaulich keinen Sinn machen würde. Detlef Kant erläutert, dass eine
Erweiterung auf angrenzende landwirtschaftliche Flächen auch Konfliktpotenzial
mit der Landwirtschaftskammer erwarten ließe.