Beschluss:

Die Beschlussvorlage wird einstimmig angenommen.

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, für den Bereich des ehemaligen Kinderheims an der Ginsterstraße den Bebauungsplan Nr. 138 „Ginsterstraße“ aufzustellen. Anliegende Bereiche nördlich der Ginsterstraße sowie ein Teilbereich östlich angrenzend sollen zur Abrundung einbezogen werden.

 

Die Aufstellung erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB). Auf die Erarbeitung eines Umweltberichtes und die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden wird verzichtet.

Der Flächennutzungsplan wird nach Satzungsbeschluss berichtigt.

 

Es sind die Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (Offenlegung der Planunterlagen) und § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden) einzuleiten.

 

Mit dem Investor ist ein Städtebaulicher Vertrag zur Regelung der Kostenübernahme zu schließen.

 

 

 

 

 


Protokoll:

Detlef Kant stellt die Planung samt Geltungsbereich vor. Laut FNP ist hier ein Sondergebiet festgesetzt, weshalb Wohnbebauung nicht ohne weiteres möglich wäre. Er verweist auf die erfolgte Beratung in diesem Ausschuss.

Fred Gburrek erkundigt sich, ob eine weitere Erweiterung möglich wäre. Bernd Hoinke antwortet, dass eine weitere Erweiterung städtebaulich keinen Sinn machen würde. Detlef Kant erläutert, dass eine Erweiterung auf angrenzende landwirtschaftliche Flächen auch Konfliktpotenzial mit der Landwirtschaftskammer erwarten ließe.