Sitzung: 23.08.2022 Umwelt-, Klima- und Planungsausschuss
Beschluss:
Die Beschlussvorlage wird einstimmig angenommen.
Der Rat der Gemeinde Zetel
stellt fest, dass während der Offenlegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
keine Anregungen und Bedenken aus der Öffentlichkeit eingegangen sind und wägt
die nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Eingaben der beteiligten Behörden wie
in der Anlage zur Drucksache 106/2022 dargestellt ab.
Der Rat der Gemeinde Zetel
beschließt die 16. Änderung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplan Nr.
131 „Bullenweide“, bestehend jeweils aus Planzeichnung, Begründung und
Umweltbericht, als Satzung.
Protokoll:
Bernd Hoinke führt ein, dass Grundstücke schon
zugeteilt wurden und die Gemeinde für den Verkauf auf die Rechtskraft des
Bebauungsplans wartet. Rolf Bottenbruch von Thalen Consult stellt die Änderung
des FNP und zum B-Plan die eingegangen Stellungnahmen vor und erläutert die
Vorschläge zu deren Abwägung.
Leitungen zum durch den Planbereich umschlossenen
Bestandsgebäude müssen als Leitungsrecht gesichert werden und hergestellt
werden. Ein Trafostandort für die EWE musste mit aufgenommen werden.
Stellungnahmen zur Entwässerung, die über ein Regenrückhaltebecken und in der
Folge die Alte Bäke dargestellt wird, lagen vor. Die Bedenken konnten in
Abstimmung mit dem Landkreis Friesland ausgeräumt werden: Die Ertüchtigung der
Alten Bäke außerhalb des B-Plan-Gebietes wird über einen gesonderten
wasserrechtlichen Antrag vorgenommen.
Bernd Janssen erkundigt sich nach der
Oberflächenentwässerung, welche er so versteht, dass mit der Abwägung nicht auf
die Stellungnahmen von Unterer Wasserbehörde und Unterer Naturschutzbehörde
eingegangen wird.
Bernd Hoinke antwortet, dass eine Abstimmung mit
dem Fachbereichsleiter der UWB erfolgt ist und wie gewohnt gearbeitet werden
darf und damit die Klärung wie durch Rolf Bottenbruch dargestellt nicht im
B-Plan-Verfahren stattfindet, sondern durch eine gesondert einzureichende
wasserrechtliche Genehmigung.