Beschluss:

Die Beschlussvorlage wird einstimmig angenommen.

 

Der Rat der Gemeinde Zetel stellt fest, dass während der Offenlegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) keine Anregungen und Bedenken aus der Öffentlichkeit eingegangen sind und wägt die nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Eingaben der beteiligten Behörden wie in der Anlage zur Drucksache 106/2022 dargestellt ab.

 

Der Rat der Gemeinde Zetel beschließt die 16. Änderung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplan Nr. 131 „Bullenweide“, bestehend jeweils aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht, als Satzung.

 

 

 


Protokoll:

Bernd Hoinke führt ein, dass Grundstücke schon zugeteilt wurden und die Gemeinde für den Verkauf auf die Rechtskraft des Bebauungsplans wartet. Rolf Bottenbruch von Thalen Consult stellt die Änderung des FNP und zum B-Plan die eingegangen Stellungnahmen vor und erläutert die Vorschläge zu deren Abwägung.

Leitungen zum durch den Planbereich umschlossenen Bestandsgebäude müssen als Leitungsrecht gesichert werden und hergestellt werden. Ein Trafostandort für die EWE musste mit aufgenommen werden. Stellungnahmen zur Entwässerung, die über ein Regenrückhaltebecken und in der Folge die Alte Bäke dargestellt wird, lagen vor. Die Bedenken konnten in Abstimmung mit dem Landkreis Friesland ausgeräumt werden: Die Ertüchtigung der Alten Bäke außerhalb des B-Plan-Gebietes wird über einen gesonderten wasserrechtlichen Antrag vorgenommen.

 

Bernd Janssen erkundigt sich nach der Oberflächenentwässerung, welche er so versteht, dass mit der Abwägung nicht auf die Stellungnahmen von Unterer Wasserbehörde und Unterer Naturschutzbehörde eingegangen wird.

Bernd Hoinke antwortet, dass eine Abstimmung mit dem Fachbereichsleiter der UWB erfolgt ist und wie gewohnt gearbeitet werden darf und damit die Klärung wie durch Rolf Bottenbruch dargestellt nicht im B-Plan-Verfahren stattfindet, sondern durch eine gesondert einzureichende wasserrechtliche Genehmigung.