Beschluss:

Die Beschlussvorlage wird einstimmig angenommen.

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Zetel hat mit Sitzung vom 06.02.2018 den Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 124 „Ferienhausgebiet Elisenhof“ nebst 13. Änderung des Flächennutzungsplans (VA/248/2018) nach Beratung im Umwelt- und Planungsausschuss am 18.01.2018 (TOP 8, Vorlage 005/2018) beschlossen. Die weitere Ausgestaltung des Ferienhausgebietes und die damit verbundene Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes wurden mit gemeinsamer nicht-öffentlicher Sitzung der Ausschüsse für Sport, Kultur und Tourismus sowie Umwelt, Klima und Planung vom 15.02.2022 beraten.

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Zetel bekräftigt das Vorhaben zur 13. Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 124 „Ferienhausgebiet Elisenhof“ und beschließt die Erweiterung des Geltungsbereiches des B-Plans Nr. 124 „Ferienhausgebiet Elisenhof“ zur Ausweisung eines Ferienhausgebietes gem. § 10 Abs. 1 Baunutzungsverordnung.

Voraussetzung für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Zusage der Kostenübernahme durch die Antragsteller. Mit den Antragstellern ist vor Aufnahme der Bauleitplanung ein städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB zu schließen, in dem unter anderem die Kostenübernahme geregelt wird.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im förmlichen Verfahren nach §§ 3 und 4 Baugesetzbuch.

Es sind die Verfahren nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (frühzeitige Auslegung der Pläne) und § 4 Abs. 1 BauGB (Beteiligung der Behörden) einzuleiten.

 

 

 


Protokoll:

David Heimann stellt die Entwicklungen im Austausch mit den Investoren seit der gemeinsamen Sitzung von UKP- und SKT-Ausschuss vor. Des Weiteren geht er auf die Notwendigkeit ein – auch gegenüber anderen im Raume stehenden Planungen wie seitens Leitungsnetzbetreibern – die Planungsabsicht der Gemeinde zu forcieren.

Bernd Janssen erkundigt sich zu den Auswirkungen auf die Nachbargrundstücke. David Heimann erläutert, dass sich planungsrechtlich dadurch an den bestehenden Straßen neue Verhältnisse hinsichtlich des Baurechts ergeben; Bernd Hoinke erläutert, dass die Anwohner in einem gemeinsamen Termin mit Verwaltung und Investoren einbezogen wurden und dem Vorhaben positiv gegenüber stehen. Jan Szengel betont, die Diskussion führe hier schon zu weit, da lediglich die Änderung des Geltungsbereiches zur Diskussion steht.