Sitzung: 23.08.2022 Umwelt-, Klima- und Planungsausschuss
Beschluss:
Die Beschlussvorlage wird
einstimmig angenommen.
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Zetel hat mit Sitzung vom
06.02.2018 den Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 124 „Ferienhausgebiet
Elisenhof“ nebst 13. Änderung des Flächennutzungsplans (VA/248/2018) nach
Beratung im Umwelt- und Planungsausschuss am 18.01.2018 (TOP 8, Vorlage
005/2018) beschlossen. Die weitere Ausgestaltung des Ferienhausgebietes und die
damit verbundene Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes wurden
mit gemeinsamer nicht-öffentlicher Sitzung der Ausschüsse für Sport, Kultur und
Tourismus sowie Umwelt, Klima und Planung vom 15.02.2022 beraten.
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Zetel bekräftigt das Vorhaben zur
13. Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung des Bebauungsplans
Nr. 124 „Ferienhausgebiet Elisenhof“ und beschließt die Erweiterung des
Geltungsbereiches des B-Plans Nr. 124 „Ferienhausgebiet Elisenhof“ zur
Ausweisung eines Ferienhausgebietes gem. § 10 Abs. 1 Baunutzungsverordnung.
Voraussetzung für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Zusage der
Kostenübernahme durch die Antragsteller. Mit den Antragstellern ist vor
Aufnahme der Bauleitplanung ein städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB zu
schließen, in dem unter anderem die Kostenübernahme geregelt wird.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des
Bebauungsplanes erfolgt im förmlichen Verfahren nach §§ 3 und 4 Baugesetzbuch.
Es sind die Verfahren nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (frühzeitige
Auslegung der Pläne) und § 4 Abs. 1 BauGB (Beteiligung der Behörden)
einzuleiten.
Protokoll:
David Heimann stellt die
Entwicklungen im Austausch mit den Investoren seit der gemeinsamen Sitzung von
UKP- und SKT-Ausschuss vor. Des Weiteren geht er auf die Notwendigkeit ein –
auch gegenüber anderen im Raume stehenden Planungen wie seitens Leitungsnetzbetreibern
– die Planungsabsicht der Gemeinde zu forcieren.
Bernd Janssen erkundigt sich zu
den Auswirkungen auf die Nachbargrundstücke. David Heimann erläutert, dass sich
planungsrechtlich dadurch an den bestehenden Straßen neue Verhältnisse
hinsichtlich des Baurechts ergeben; Bernd Hoinke erläutert, dass die Anwohner
in einem gemeinsamen Termin mit Verwaltung und Investoren einbezogen wurden und
dem Vorhaben positiv gegenüber stehen. Jan Szengel betont, die Diskussion führe
hier schon zu weit, da lediglich die Änderung des Geltungsbereiches zur
Diskussion steht.