Protokoll:

Rolf Bottenbruch von Thalen Consult stellt die aktuellen Planunterlagen des B-Plan-Entwurfs vor. Er erläutert warum in einer Form größerer Baulücke ein B-Plan notwendig ist, da das Gesundheitszentrum eine intensivere bauliche Nutzung bedeutet als nach § 34 BauGB. Aufgrund der Bundesstraße sind passive Schallschutzmaßnahmen notwendig, welche im B-Plan dargestellt sind. Auch die Stellplätze für den hinteren WA-Bereich müssen beachtet werden. Diese Stellplätze sind mit textl. Festsetzungen zu festgeschriebenen Baumpflanzungen versehen. Herr Bottenbruch geht im Weiteren auf die Entwässerung ein, wobei der offene Graben verrohrt werden muss und mit einem Leitungsrecht im B-Plan versehen wird. Auch auf die Zufahrtssituationen und Erschließung während der Bauphase wird eingegangen. Bäume sollen nach Möglichkeit erhalten werden. Die festgesetzten maximalen Gebäudehöhen werden erläutert und anhand der umgebenden Bebauung begründet.

Bernd Janssen erkundigt sich bezüglich der Erschließung, ob eine Durchfahrt zwischen den Bereichen WA und SO möglich sein wird. Das soll laut Planer für Pkw nicht möglich sein, jedoch für Fußgänger und Radfahrer offen gestaltet werden.

 

Zu den vorgestellten Planunterlagen wird ein Stimmungsbild im Ausschuss abgefragt. Demnach werden die Planinhalte einstimmig positiv aufgenommen, sodass nach Vorliegen aller Fachgutachten und der Begründung zeitnah in die Offenlegung gegangen werden kann.