Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Zetel fasst bei fünf Enthaltungen und 19 Ja-Stimmen folgenden Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Zetel beschließt die in Anlage  gegebenen Abwägungsempfehlungen zu den Stellungnahmen der beteiligten Behörden und einer Anregung aus der Öffentlichkeit hinsichtlich nachbarlicher Belange aus der Offenlegung nach §3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und §4 Abs. 2 BauGB.

Der Rat der Gemeinde Zetel beschließt demnach den Bebauungsplan Nr. 134 „Urwaldstraße“, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung nebst den Belangen von Natur und Landschaft, als Satzung.

 


Protokoll:.

Bürgermeister Oetken weist daraufhin, dass im Fachausschuss umfangreich dazu vorgetragen wurde. Ratsmitglied Szengel hält das beschleunigte Verfahren für kritisch. Er befürchtet, dass die Gemeinde von diesem Verfahren eingeholt wird, da Zusagen getroffen wurden, die nicht in der Zuständigkeit der Gemeinde liegen. Beigeordneter Keller erklärt, dass er dieses Vorhaben zu Beginn sehr positiv aufgenommen hat. Diese ist sehr zukunftsorientiert und zudem optimal für die Entwicklung des Ortes Neuenburg. Wichtig ist der Erhalt der Bäume, der ja bereits auch festgelegt ist. Er betont, dass hierzu auch keine Nachverhandlungen geben darf. Beigeordneter Wilken schließt sich dieser Ausführung an und fügt hinzu, dass eine tolle ärztliche Versorgung für Neuenburg gewährleistet werden kann. Beigeordneter Müller bestätigt die positive Entwicklung für den Ort Neuenburg, sieht in dem Verfahren aber viele Kritikpunkte. Es handelt sich nicht nur um eine Arztpraxis sondern um ein Wohninvest. Zudem verändert sich durch diesen Bau die Baulinie sowie die Bauhöhe. Er betont nochmals das er sich gegen das Gebäude ausspricht, nicht gegen die Praxis. Weiter hält er die Verkehrssituation für kritisch.