Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Zetel fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Gem. § 2 Abs. 6 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) werden abweichend von § 36 Abs. 1 und § 44 Abs. 2 Satz 1 StVO die Befugnisse für die Verkehrsregelung zur Sicherung von gemeindlichen Veranstaltungen auf die Ortswehren Zetel und Neuenburg der Gemeinde Zetel übertragen, soweit hierfür Polizeivollzugskräfte nicht und nicht rechtzeitig ausreichend zur Verfügung stehen und die Wahrnehmung der Aufgaben nach Abs. 1 nicht gefährdet wird.

 


Protokoll:.

Bürgermeister Oetken erklärt, dass es darum geht, dass gewisse Dinge rechtlich abgesichert werden müssen, die die Feuerwehren übernehmen. Hierbei geht es z.B. um die Absicherung der Laternenumzüge, dem Urwaldlauf usw. Aus Haftungsgründen muss hierzu ein Beschluss des Gemeinderates erfolgen.