Sitzung: 15.12.2022 Gemeinderat
Beschluss:
Der
Rat der Gemeinde Zetel fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Gem.
§ 2 Abs. 6 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) werden
abweichend von § 36 Abs. 1 und § 44 Abs. 2 Satz 1 StVO die Befugnisse für die
Verkehrsregelung zur Sicherung von gemeindlichen Veranstaltungen auf die
Ortswehren Zetel und Neuenburg der Gemeinde Zetel übertragen, soweit hierfür
Polizeivollzugskräfte nicht und nicht rechtzeitig ausreichend zur Verfügung
stehen und die Wahrnehmung der Aufgaben nach Abs. 1 nicht gefährdet wird.
Protokoll:.
Bürgermeister
Oetken erklärt, dass es darum geht, dass gewisse Dinge rechtlich abgesichert
werden müssen, die die Feuerwehren übernehmen. Hierbei geht es z.B. um die
Absicherung der Laternenumzüge, dem Urwaldlauf usw. Aus Haftungsgründen muss
hierzu ein Beschluss des Gemeinderates erfolgen.