Sitzung: 19.01.2023 Umwelt-, Klima- und Planungsausschuss
Protokoll:.
Vom
Büro Pommer & Schwarz stellen Herr Schwarz und Frau Deckena den Sachstand
der Planung vor. Zunächst erfolgt die Erläuterung Flächenkulisse anhand einer
Einordung im RROP des Landkreis Friesland. Darauf wird die technische Seite
hinsichtlich der Ergänzung von Windkraft und Photovoltaik erläutert. Demnach
ändert sich die Einspeiseleistung durch die Ergänzung mit PV kaum. Hier ist die
Errichtung von ca. 7 MWp angedacht, unter Nutzung des Netzanschlusses des
Windparks. Netzzugang durch EWE bestätigt, sodass gemeinsame Nutzung von Wind
und PV möglich ist. Ergänzung aber in der Fläche direkt unter
Windenergieanlagen laut Herrn Schwarz nicht sinnvoll, nach seiner persönlichen
Meinung aufgrund der unterschiedlichen Lebenserwartungen der beiden
Technologien. Dadurch ist man auf die direkt angrenzende „Weißfläche“ im RROP
gekommen.
Lage
hinsichtlich des NSG Herrenmoor wird dargestellt. FNP-Änderung wird
dargestellt, gefolgt durch detaillierte Vorstellung des Bebauungsplans, nachdem
die Inhalte mit dem Landkreis Friesland, Bauordnung/Raumordnung und Untere
Naturschutzbehörde abgestimmt wurden. Die GRZ beträgt demnach nur noch 0,5
anstelle zunächst geplanten 0,8. Dadurch ist ein Reihenabstand von 6 Metern
vorhanden, welcher Voraussetzung dafür ist, dass von April bis Oktober ein 3
Meter breiter besonnter Streifen vorhanden ist. Dies ist notwendig, dass sich
hier mesophiles Grünland mit entsprechender Artenvielfalt entwickeln kann.
Ratsmitglied
Janssen erkundigt sich, wie hoch die Module aufgeständert werden. Antwort: 80
cm damit Beweidung mit Schafen möglich ist, was auch naturschutzfachlich so
gewollt sei. Die Ausrichtung soll nicht rein in Südausrichtung geplant werden,
sondern es gibt Ansätze, die Module dachförmig in West-Ost-Ausrichtung
aufzustellen. Die Ertragsspitzen und die gegenseitige Ergänzung von Wind und
Photovoltaik werden anhand von Stromerzeugungsdaten (Lastgängen) dargestellt.
Frau Deckena erläutert auf Nachfrage von Ratsmitglied Janssen: Da die Flächen
unter PV-Anlage durch teilweise Nutzungsänderung und Extensivierung als
mesophiles Grünland entwickelt werden wird keine externe Kompensation
notwendig. Es erfolgt zudem eine Eingrünung mit einem Gehölzstreifen.
Zusätzliche negative Auswirkungen auf Wiesenvögel nicht vorhanden, da schon
durch den Windpark eine starke Verbrämung stattfindet.
Pommer
& Schwarz erläutern, dass eine Einzäunung von 2,5 m Höhe mit 20 cm
Bodenfreiheit erfolgen soll. Stellv. Bürgermeister Eilers erkundigt sich nach
der GRZ von 0,5: Ob dies denn überhaupt wirtschaftlich sei. Herr Schwarz
erläutert, dass aus ökonomischer Sicht zwar 0,8 möglich und normaler Weise bei
alleiniger Planung besser wäre. Hier ist aber der Netzanschluss ein
begrenzender Faktor, Stichwort ‚Gesamteinspeiseleistung‘. Ebenfalls erfolgt die
Frage nach der Vermarktungsform: Darauf antwortet Herr Schwarz, dass die
Photovoltaik hier im ‚benachteiligten Gebiet‘ ist und daher hier, wenn ein
B-Plan vorhanden ist die Gewähr besteht, dass man an einer Ausschreibung
teilnehmen darf. Die Einspeisungs-/Vermarktungsform ist monatlich kündbar und
kann im Rahmen des EEG laufen, muss es aber nicht. Stellv. Bürgermeister Claus
Eilers erkundigt sich nach dem Abstimmungsprozess mit dem Landkreis. Erster
Gemeinderat Bernd Hoinke erläutert, dass der Prozess musterhaft war und hier
von beiden Seiten ein guter Kompromiss im Sinne der Energiewende stattfindet.
Es wurde ein Stimmungsbild abgefragt, welches mit fünf positiven Handzeichen
erfolgt.