Protokoll:.

Vom Büro Pommer & Schwarz stellen Herr Schwarz und Frau Deckena den Sachstand der Planung vor. Zunächst erfolgt die Erläuterung Flächenkulisse anhand einer Einordung im RROP des Landkreis Friesland. Darauf wird die technische Seite hinsichtlich der Ergänzung von Windkraft und Photovoltaik erläutert. Demnach ändert sich die Einspeiseleistung durch die Ergänzung mit PV kaum. Hier ist die Errichtung von ca. 7 MWp angedacht, unter Nutzung des Netzanschlusses des Windparks. Netzzugang durch EWE bestätigt, sodass gemeinsame Nutzung von Wind und PV möglich ist. Ergänzung aber in der Fläche direkt unter Windenergieanlagen laut Herrn Schwarz nicht sinnvoll, nach seiner persönlichen Meinung aufgrund der unterschiedlichen Lebenserwartungen der beiden Technologien. Dadurch ist man auf die direkt angrenzende „Weißfläche“ im RROP gekommen.

Lage hinsichtlich des NSG Herrenmoor wird dargestellt. FNP-Änderung wird dargestellt, gefolgt durch detaillierte Vorstellung des Bebauungsplans, nachdem die Inhalte mit dem Landkreis Friesland, Bauordnung/Raumordnung und Untere Naturschutzbehörde abgestimmt wurden. Die GRZ beträgt demnach nur noch 0,5 anstelle zunächst geplanten 0,8. Dadurch ist ein Reihenabstand von 6 Metern vorhanden, welcher Voraussetzung dafür ist, dass von April bis Oktober ein 3 Meter breiter besonnter Streifen vorhanden ist. Dies ist notwendig, dass sich hier mesophiles Grünland mit entsprechender Artenvielfalt entwickeln kann.

Ratsmitglied Janssen erkundigt sich, wie hoch die Module aufgeständert werden. Antwort: 80 cm damit Beweidung mit Schafen möglich ist, was auch naturschutzfachlich so gewollt sei. Die Ausrichtung soll nicht rein in Südausrichtung geplant werden, sondern es gibt Ansätze, die Module dachförmig in West-Ost-Ausrichtung aufzustellen. Die Ertragsspitzen und die gegenseitige Ergänzung von Wind und Photovoltaik werden anhand von Stromerzeugungsdaten (Lastgängen) dargestellt. Frau Deckena erläutert auf Nachfrage von Ratsmitglied Janssen: Da die Flächen unter PV-Anlage durch teilweise Nutzungsänderung und Extensivierung als mesophiles Grünland entwickelt werden wird keine externe Kompensation notwendig. Es erfolgt zudem eine Eingrünung mit einem Gehölzstreifen. Zusätzliche negative Auswirkungen auf Wiesenvögel nicht vorhanden, da schon durch den Windpark eine starke Verbrämung stattfindet.

Pommer & Schwarz erläutern, dass eine Einzäunung von 2,5 m Höhe mit 20 cm Bodenfreiheit erfolgen soll. Stellv. Bürgermeister Eilers erkundigt sich nach der GRZ von 0,5: Ob dies denn überhaupt wirtschaftlich sei. Herr Schwarz erläutert, dass aus ökonomischer Sicht zwar 0,8 möglich und normaler Weise bei alleiniger Planung besser wäre. Hier ist aber der Netzanschluss ein begrenzender Faktor, Stichwort ‚Gesamteinspeiseleistung‘. Ebenfalls erfolgt die Frage nach der Vermarktungsform: Darauf antwortet Herr Schwarz, dass die Photovoltaik hier im ‚benachteiligten Gebiet‘ ist und daher hier, wenn ein B-Plan vorhanden ist die Gewähr besteht, dass man an einer Ausschreibung teilnehmen darf. Die Einspeisungs-/Vermarktungsform ist monatlich kündbar und kann im Rahmen des EEG laufen, muss es aber nicht. Stellv. Bürgermeister Claus Eilers erkundigt sich nach dem Abstimmungsprozess mit dem Landkreis. Erster Gemeinderat Bernd Hoinke erläutert, dass der Prozess musterhaft war und hier von beiden Seiten ein guter Kompromiss im Sinne der Energiewende stattfindet. Es wurde ein Stimmungsbild abgefragt, welches mit fünf positiven Handzeichen erfolgt.