Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Dem Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage 015/2024 wird mit 9 Ja-Stimmen zugestimmt:

 

Dem Verwaltungsausschuss wird vorgeschlagen, dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu empfehlen:

 

1.)   Den in der Anlage dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den im Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird zugestimmt.

 

2.)   Der Rat der Gemeinde Zetel beschließt den Bebauungsplan Nummer 142 „Östlich Bahnhofstraße“ einschließlich dessen Planzeichnung und Begründung als Satzung.

 

3.)   Der Rat der Gemeinde Zetel stellt die Anpassung des Flächennutzungsplanes im Planbereich fest, soweit bisher als Mischgebiet (MI) dargestellte Flächen durch Bebauungsplan Nummer 142 als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden.


Protokoll:

GA Zunker erläutert die Sitzungsvorlage und die im Rahmen der Offenlegung und der Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Hinweise und Stellungnahmen. Im Ergebnis stellt er fest, dass nach Abwägung der Stellungnahmen keine Anpassungen am Planentwurf vorzunehmen seien.  

 

Ratsmitglied Janssen weist darauf hin, dass auch in dem im Bebauungsplan Nummer 142 als MI ausgezeichneten Gebiet entlang der Bahnhofstraße eine Traufhöhe von 10 Metern festgelegt sei. Diese Traufhöhe füge sich seiner Ansicht nach nicht in die städtebauliche Struktur in der übrigen Bahnhofstraße ein.

 

Erster Gemeinderat Hoinke erklärt hierzu, dass das bestehende Gebäude in dem betroffenen Gebiet erhalten bleiben solle, so dass es grundsätzlich keinen Anlass gäbe, hierzu eine anderslautende Festlegung zu treffen. Er sagt aber zu, die Orientierung der Gebäudehöhe am übrigen Bestand in die textlichen Hinweise des Bebauungsplanes aufzunehmen.

 

Anmerkung der Verwaltung: Unter Punkt 4.1 der Textlichen Festsetzungen findet sich nunmehr der Hinweis, dass im Mischgebiet die maximal zulässige First- und Gebäudehöhe von 10,0 m nur zulässig ist, sofern sich das Gebäude in die Höhenentwicklung der nachbarlichen Fassaden der Bahnhofstraße 2-12 einfügt. Eine aktualisierte Version der Planzeichnung ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Ratsvorsitzender Schimmelpenning kommt auf den schon im Vorjahr vorgetragenen Vorschlag zurück, sich mit den geltenden Bebauungsplänen im Ortskern Zetel auseinanderzusetzen, um diese zum Beispiel auf festgesetzte Traufhöhen zu überprüfen. Erster Gemeinderat Hoinke verweist auf den zwischenzeitlich eingetretenen Wechsel in der Sachbearbeitung und bittet diesbezüglich noch um Geduld. Priorität habe zunächst die Änderung des Bebauungsplanes Nummer 107 „Neuenburg Mitte“, da die beschlossene Veränderungssperre zum 30.11.2024 auslaufe und nicht erneut verlängert werden könne. Danach sei eine Auseinandersetzung mit den bestehenden Bebauungsplänen denkbar.